Urheberrecht bei abgezeichnet Bilder?

2 Antworten

Erst mal hast du das Urheberrecht. Bei einer Zeichnung ist das einfach, da es keine direkte Kopie von etwas ist, sondern du hast künstlerisch etwas geschaffen.

Es könnte zwar sein, dass die Vorlage ebenfalls geschützt ist, aber bei einem Fahrrad, dass überall gesehen wird, sollte das nicht gegeben sein.

Wenn du jedoch ein Bild nachzeichnest könnte es anders aussehen. Wenn es eine 1:1 Kopie ist, dann liegt das Urheberrecht beim originalkünstler. Wenn es klar als Änderung erkennbar ist, bist du Urheber.

Für eine kommerzielle Verwertung könnte es aber in beiden Fällen sein, dass der Originaldesigner einen Anspruch hat.

Wenn dein eigenes Werk die nötige Schöpfungshöhe erreicht, hast du automatisch ein Urheberrecht auf dein eigenes Werk.

Dies gilt auch für den Schöpfer des Original-Werkes. Falls der auch ein Urheberrecht erworben hat, dann muss man kucken, ob dein Zweit-Werk

zu diesen UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen gehört oder

unter UrhG § 24 Freie Benutzung fällt.

Zum Unterschied lies mal hier nach: http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz.

Entscheidend ist sicher auch, ob du kreative, schöpferische, orginelle Eigentümlichkeiten des Erst-Werkes übernimmst, wie etwa Perspektive, Licht-Schatten-Spiele, Farbkomposition oder Umgebung.

Im Falle von § 23 musst du den Rechte-Inhaber (also den Urheber oder dessen Vertragspartner, wie etwa ein Verlag) des Erst-Werkes fragen, ob und unter welchen Umstände du dein Zweit-Werk verwerten darfst, siehe UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten.

Gruß aus Berlin, Gerd