Urheber hat keine Lizenz angegeben?

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Grundbestandteil der UrhG ist, dass jedes Werk urheberrechtlich geschützt ist, dafür braucht es keinerlei "Copyright-Hinweis" (§§ 1, 15).

Lizenzhinweise dienen nur dazu, entweder freiwillig auf Teile des Urheberrechtsanspruchs zu verzichten oder den Schutz nochmal unnötig kompliziert zu betonen und nicht außversehen doch zu viel zu erlauben.

§ 69a Urheberrechtsgesetz

Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. 2Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden.

Mit den verschiedenen Lizenzen gewährt Dir der Urheber unter Umständen gewisse Nutzungsrechte. Wenn nichts angegeben ist, dann gewährt er sie Dir nicht.

Ist sie dann frei für alle?

Nein, im Gegenteil. Die darf niemand ohne Deine Erlaubnis nutzen.