Untersuchung der Polizei im Intimbereich rechtens?

6 Antworten

Hallo Goldii21,

an Deiner Stelle würde ich lieber einen Anwalt einschalten, um meinen Sohn zu schützen.

Es ist nicht gesagt, auch wenn Dein Sohn auf dem Dach des besagten Hauses einzutreffen war, daß er dort eingebrochen ist und Verwüstungen angestellt hat.

Ich denke, die Polizisten haben vermutet, daß die Jungs Drogen versteckt hatten oder so was.

Nimmt Dir ein Strafrechtler, der auf Jugendstrafrecht spezialisiert ist.

Du solltest ein Honorar vorher vereinbaren, da bei Strafrechtsachen keine Prozeßkostenhilfe zu erwarten ist.

Die Familien sollten sich die Kosten einer Anwaltlichen Vertretung teilen, dann ist es finanziell leichter zu verkraften (für´s erste). Kann sein, wenn der Anwalt seine Sache gut macht, daß die Anklage fallen gelassen wird (es können auch andere gewesen sein, die diese Schäden am Haus verursacht haben).

Alles Gute, Emmy.

Hallo Goldii21,

... grundsätzlich ist die Polizei in einem demokratischen Staat, wie (in) der Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, sich als Exekutive an Recht und Gesetz zu halten. Zu den elementaren Aufgaben der Polizei gehören nun einmal die Prävention (auch Gefahrenabwehr genannt, also das Verhindern von Regelverletzungen) und die Repression (auch Strafverfolgung genannt, also das Tätigwerden bei Regelverletzungen).

Als die Polizei Deinen Sohn kontrolliert hat, lagen präventive/repressive Gründe für eine solche Kontrolle vor, und eine Rechtsnorm (Gesetz) ist vorhanden, die die Polizei ermächtigte, Deinen Sohn in seiner Freiheit zu beschränken, nach seiner Identität zu fragen oder diesen zu durchsuchen. Möglich, dass im Fall Deines Sohnes einige äußere oder auch andere, von Deinem Sohn Dir gegenüber nicht genannte Verhaltensumstände dazu geführt haben, dass er besonders gründlich durchsucht wurde.

Für den Kontrollmoment musste sich Dein Sohn dieses erst einmal gefallen lassen. Ein Widerspruch vor Ort hätte keine aufschiebende Wirkung gehabt, diese Maßnahmen der Polizei zu verhindern. Dass Maßnahmen der Polizei manchmal nicht im Sinne des eigentlich Betroffenen (oder nach Schilderung auch ggü. dessen Eltern) sind, ist normal und liegt auch immer in der Natur der Sache.

Was für Möglichkeiten als Eltern hast Du aber nun, um ein, in Deinen Augen "willkürliches Handeln der Polizei" geklärt zu bekommen? Nun, Du kannst die, gegen Deinen Sohn gerichtete Polizeimaßnahme auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen lassen. Entweder in Form einer schriftlichen Anfrage an diese Polizeibehörde, deren Beamte vor Ort waren und die Durchsuchung durchführten, oder über einen Rechtsanwalt. Letzteres ist zwar teurer, spart aber Zeit und Nerven.

Wenn Du dies noch ohne einen Rechtsanwalt machen möchtest, kannst Du den Weg z. Bsp. so beschreiten, wie ich ihn anderer Stelle ("http://www.gutefrage.net/frage/wie-erwirkt-man-eine-dienstaufsichtsbeschwerde-gegen-eine-polizistin") schon einmal beschrieben habe. Persönlich auf der Polizeidienststelle vorsprechen, und mit dem Beamten, der Deinen Sohn so intensiv durchsucht hat, kannst Du natürlich auch ... allerdings kann es nach Deinem Aufsuchen sein, dass der Beamte, weil im Schichtdienst, grade zu dem Zeitpunkt Deines Erscheinens nicht im Dienst ist, und Du umsonst hingefahren bist. Somit ist die schriftliche Anfrage vielleicht erst einmal der bessere Weg, um zu erfahren, ob die Polizei Deinen Sohn rechtens durchsucht hat, oder ob Dein Sohn Dir vielleicht doch noch etwas "Wichtiges in der Sache verschwiegen" hat.

IdS

MrDirekt

Nein eigentlich nicht, er darf maximal tasten, von außen bei dem dringenden verdacht das der Beamte sich in gefahr begeben könnte. Wenn er was findet beim tasten, und bittet es vorsichtig beiseite zu legen, und er verweigert es hohl es sich der polizist selber bzw holt verstärkung. der rest ist intimsphäre wie der name sagt. diese ist weitgehend zu wahren...weiteres vorgehen, evtl. bei der dienststelle anfragen...zeugenaussagen?

Also normalerweise muss man sich ganz nackig machen, wenn man verhaftet wird und in U-Haft muss...da ist Dein Sohn ja noch gut bei weggekommen...

Wepster  05.03.2011, 23:07

ja wenn er in haft kommt dann schon....korrekt...es besteht gefahr der selbstverletzung, selbsttötung, drogenmißbrauch etc

das machen die ,aber eigendlich nicht vor ort sondern auf der wache in einem seperatem raum vermutlich auf der suche nach drogen etc.