Meinungsfreiheit an Polizisten bei Verkehrskontrolle?
Hallo, Deletzt wurde ein Kumpel angehalten von der Polizei und musste Strafe zahlen weil er ein paar Km/h zu viel drauf hatte. Er war wütend und sagte wortwörtlich ,,Meiner Meinung nach sind sie Arschlöcher." Nun hat er Anzeige wegen Beamtenbeleidigung am Hals, ist diese Rechtens? Er hat ja ausdrücklich betont dass es seine Meinung ist.
14 Antworten
Nach Artikel 5 Absatz 2 des Grundgesetzes findet die Meinungsfreiheit ihre Grenzen u.a. in dem Recht der persönlichen Ehre.
Eine Beleidigung wird also nicht dadurch legalisiert, dass man sie als Meinungsäußerung tarnt.
Den Straftatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es übrigens nicht. Die Beleidigung eines Beamten wird genauso bestraft wie die Beleidigung irgendeiner anderen Person.
Ja, natürlich ist das rechtens. Jede Beleidigung ist eine Meinungsäußerung, aber eben eine ehrverletzende Meinungsäußerung, die von der Meinungsfreiheit gerade nicht umfasst ist.
Ja und? Seine Meinung ist halt Beleidigend gegenüber den Polizisten. Hier in Deutschland herrscht zwar Meinungsfreiheit, diese unterliegt aber dennoch den Gesetzen.
Seine Meinung äußern, KANN -wie in diesem Fall- eine Beleidigung sein
Hätte er jedoch gesagt :
"Wenn Sie wollen, dürften Sie mich sonstwo lecken!" ... dann wäre das ein Angebot gewesen, das gratis geblieben wäre.
Nö, da irrst du dich
Wo, denkst Du, dass ich mich irren würde?
1. Dass das "Angebot" gratis geblieben wäre.
2. Dass im Zweifel (bzw. bei einer Anzeige, und die würde es ja hier geben) der Richter entscheidet, ob es eine Beleidigung ist.
Ach ja: Ich weiß, dass ich mich nicht irre. Und Du kannst das ja mal bei der nächsten Gelegenheit ausprobieren. Schreib uns dann mal, was es gekostet hat. Mit allem, also Gerichtskosten und so inklusive.
Du, ich hab einen Nachbarn rechts neben mir (Links ist nur Wiese ;)), der ist Polizist, der hat mir das so erklärt - ist ja nicht auf meinem 'mist' gewachsen ;)
Und weil ich das witzig fand, hab ich das einem Bekannten erzählt, der Jura studiert und das auch erfolgreich abgeschlossen hat, heute aber in der Verwaltung leitend aktiv ist... der hat mir das als juristisches Muster aus seinem Studium sogar bestätigt...
Ich glaube also, du irrst dich.
BTW:
Ich komme so selten in die Verlegenheit von Polizei Kontrollen ... und wenn, dann Zähl ich meine 10 oder 15€ für ein paar km/h zu schnell, wünsch einen schönen Tag und fahr nach Hause...ich hab keine Aggressionen oder komplexe die ich an den Jungs und Mädels in blau auslassen muss... die haben es meistens schwer genug, und wenn man nett zu denen ist, sind sie es meistens auch...
Ja, wenn das so ist, dann irren sich all die Richter, die eine „Kundgabe der Missachtung", und nichts anderes ist dieses "Angebot" als Beleidigung ansehen und entsprechend urteilen. Das Problem an Beleidigungs-Urteilen ist, dass sie extrem
einzelfallabhängig sind: es kommt auf den Beleidiger und den
Beleidigten an.
Siehste... wie immer in der Juristerei gibts Beispiele und Präzedenz Fälle
Und ich glaube, das es den meisten Polizisten Echt zu blöd wäre, in einen anzeigentext das Zitat "sehr geehrter Herr /Frau diensthabende/r, wenn Sie es möchten, dürften Sie mich an meinen Hinden lecken!" Aufzunehmen .,, vor allem weil es den meisten Richtern und Staatsanwälten ein Grinsen ins Gesicht zaubern würde ...
Aber wie auch immer .., es mag natürlich irgendwo in der Provinz einen Staatsanwalt geben, der vor lauter Langeweile nicht weiß was er zuerst abarbeiten soll und sich der Sache annimmt
Maybe...
Da hast Du recht. Nur: Darum geht es ja gar nicht. Es geht darum, was eine Beleidigung sein kann. Und das ist ein sehr dünnes Eis. Lassen wir's dabei.
"Allgemein verbreitete Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit sind:
der Schutz der persönlichen Ehre gegen Beleidigung oder Verleumdung [...]"
Danke Wikipedia
Nee, wäre es mit Sicherheit nicht. Was eine Beleidigung ist, ist nicht definiert. Das legt im Zweifel ein Richter fest. Und auch Angebote können das sein.