Was passiert bei Anzeige wegen Hausfriedensbruch?

2 Antworten

Ich denke, da es ein verlassenes Gebäude war, was nicht heißt, dass es keinen Eigentümer hat, gibt es keine Strafe. Ich wart da, habt es zugegeben denke ich, auch bestimmt gesagt dass es verlassen ist.

Keine arbeitgeber kann in euer führungszeugnis einsehen, außer er verlangt es weil es für den beruf ausschlaggebend ist.

Macht euch auf jeden fall keine Sorgen. Die sache wird denke ich mal eingestellt

Hallo Steamfreak,

zunächst einmal habt Ihr Tatbestandsmäßig einen Hausfriedensbruch gem. folgender Rechtsgrundlage erfüllt:

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§ 123 StGB - Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. 

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Da die Tat nur auf Antrag verfolgt wird, muss die Polizei erst einmal ermitteln, ob der Antragsberechtigte, sprich der Eigentümer überhaupt einen Strafantrag stellt.

Verzichtet dieser auf Stellung eines Strafantrages, bleibt der Hausfriedensbruch ohne Folgen für Euch.

Deshalb würde ich empfehlen, dass ihr versucht herauszufinden wer der Eigentümer des Hauses ist und diesen zu bitten von der Stellung eines Strafantrages abzusehen.

Aber selbst wenn der Antragsberechtigte einen Strafantrag stellt, erhebt die Staatsanwaltschaft nur dann öffentliche Klage, wenn öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegt, was meines Erachtens nach nicht vorliegt.

Wird das Öffentliche Interesse an der Strafverfolgung verneint, muss die Staatsanwaltschaft das Verfahren zwingend gem. § 376 StPO einstellen.

Wurde Strafantrag gestellt und öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejat, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren immer noch gegen Auflagen einstellen.

Selbst, wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, ist nur max. mit einer Geldstrafe zu rechnen, die sich am ganz unteren Rand des möglichen bewegt und 30 ~ 40 Tagessätze (und das ist schon hoch gegriffen) nicht übersteigt.

Im Führungszeugnis werden aber nur dann Verurteilungen eingetragen, wenn die Strafe mehr als

  • Geldstrafe von 90 Tagessätze oder
  • Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder bereits eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe vorlag

beträgt. Da wie gesagt nur eine geringe Strafe zu erwarten ist, erfolgt kein Eintrag im Führungszeugnis.

Das heißt im Bezug auf Deine Frage. Wenn Du Dich später irgendwo bewirbst, darfst du Dich als nicht vorbestraft bezeichnen und kannst ein Führungszeugnis vorlegen, dass wie im folgendem Link aussieht:

http://regionalwolfenbuettel.de//wp-content/uploads/2013/03/fuehrungszeugnis.jpg

Schöne Grüße
TheGrow