Unterschrift der Eltern wegen Führerschein mit 17

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Hallo HoloBolo

du benötigst keine Unterschrift von deinen Eltern wenn die Ausbildung erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres, also nach Eintritt der Volljährigkeit, beendet wird, ist der Vertrag von Anfang an als geheilt anzusehen, also rechtswirksam.

siehe auch hier:

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-Infos-FL/FPX/Texte/2001/fpx-01-02-Vertragssicherheit.htm

HoloBolo 
Fragesteller
 30.09.2013, 20:38

..das ist jetzt aber für Baden-Württemberg. Wird dann wahrscheinlich nicht bundesweit zählen, ich müsste es dann für Bayern wissen. Außer es zählt bundesweit oder es gibt noch sowas, was bundesweit zählt..

ginatilan  01.10.2013, 10:53
@HoloBolo

das ist nur eine Seite von BW, das Fahrlehrergesetz ist bundesweit gültig.

HoloBolo 
Fragesteller
 01.10.2013, 20:44
@ginatilan

Vielen Dank :)

ginatilan  02.10.2013, 07:34
@HoloBolo

Danke für den Stern

Das ist von Fahrschule zu Fahrschule verschieden. Mein Ältester brauchte keine Unterschrift, die Fahrschule meines Jüngsten will eine Kostenübernahme von mir unterschrieben haben

Da du mit 17 noch keine Verträge dieser Art abschließen darfst, brauchst du die Unterschrift deiner Eltern.

HoloBolo 
Fragesteller
 30.09.2013, 19:34

Dachte ich mir schon, danke :)

ginatilan  30.09.2013, 20:29

FALSCH

ja, du brauchst aber die unterschrift beider elternteile.

ginatilan  30.09.2013, 20:29

FALSCH