Unterschied zwischen Dachdämmung und "Dämmung der letzten Geschossdecke"?

5 Antworten

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Wenn "nur" die letzte Geschossdecke gedämmt ist, kann das Dach selbst ungedämmt sein. Ob das im Neubau überhaupt noch genehmigungsfähig ist, weiß ich jetzt nicht.

bwhoch2  30.12.2020, 09:30

Aber nur, wenn das Dachgeschoss nicht bewohnt ist.

Aus der ENEV 2014:

dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen, nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt/(m²K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüberliegende Dach entsprechend gedämmt ist oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügt.

Das und die weiteren Bestimmungen gelten somit seit Anfang 2015.

Für Dich bedeutet das, wenn Du in einem Dachgeschoß wohnst, wird nur die Dämmung der von oben zugänglichen Decke verlangt, also wenn man z. B. durch eine Luke in einen Spitzboden kommt. Die Dämmung der Dachflächen, also der Schrägen, die Du auch in Deiner Wohnung erkennst, wird dagegen nicht verlangt, da sie nur zugänglich wären, wenn man die Dacheindeckung erneuern würde, was Dein Vermieter nun offenbar auch vor hat.

Dein Vermieter muss Dir eine Ersatzwohnung besorgen für die Dauer der Sanierung, in der die Wohnung nicht bewohnbar ist.

Ich frage mich, warum Du das 20 Jahre lang ohne Mullen und Knullen ausgehalten hast. Ist die Miete soo günstig? Aber für Heizung hast Du buchstäblich Dein Geld im Ofen verfeuert. Du solltest mal eine Gesamtrechnung machen:

Was kostet es, wenn ich eine Wohnung anmiete, die zwar mehr kostet, aber in einem guten Haus mit geringeren Heizkosten liegt im Vergleich zur jetzigen Warmmiete.

Vielleicht kommst Du dann drauf, dass es sowieso viel besser ist, auf Dauer in eine andere Wohnung zu ziehen und nicht in das "Loch", das Dir ggf. Dein Vermieter zur Verfügung stellt. Vielleicht stellt er Dir einen Wohncontainer vors Haus...

Der Vermieter hat es sicher versäumt, das Dach viel früher zu dämmen. Das kostet aber auch eine Menge und vielleicht musste er das Geld erst einmal zusammen sparen.

Du hast es aber schon seit nahezu 20 Jahren versäumt, Dir eine anständige Wohnung zu suchen.

Alburnus 
Fragesteller
 31.12.2020, 18:53

Die Miete ist tatsächlich sehr günstig, und die Wohnung hat insgesamt sehr viele Vorteile für mich. Selbst die NK sind gar nicht so hoch, aber ich friere halt...:-\

bwhoch2  31.12.2020, 19:32
@Alburnus

Dann lass doch jetzt dämmen. Du wirst schließlich auch nicht jünger.

das kann von Bundesland zu Bundesland anders geregelt sein

Es gibt da Fristen und das müsste vermutlich genauer ,im Landesbaugesetzt stehen

Bei Verkauf des Hauses , steht im Kaufvertrag ,

Pflicht zur Dämmung drinnen,

das hab ich letztens noch gelesen.

Wie ist also jetzt die rechtliche Situation?

Gemäß der EnEV müssen nur Eigentümer eines Mehrfamilienhauses und eines Ein- oder Zweifamilienhauses, die nach dem 01.02.2002 ihr Eigentum erworben haben, die oberste Geschossdecke dämmen, wenn Sie noch vollständig ungedämmt ist.

In deinem Fall macht der VM das nunmehr freiwillig, weil die Mieter das über Modernisierungserhöhung und Mieterhöhung nach Mietpreisspiegel in spätestens 10 Jahren vollständig refinanzieren.

Alburnus 
Fragesteller
 27.12.2020, 18:26

Mein Vermieter hat das Haus nach 2002 erworben.

imager761  27.12.2020, 21:35
@Alburnus

Nun wirst du die Geister, die du riefst, nicht mehr los? Bleibt zu hoffen, dass sich die Heizkostenersparnis und dein Komfortgewinn im Sommer bei der Modernisierungserhöhung und etwaig zusätzlichen Mieterhöhung rechnet - von dem doppelten Umzugstreß der Umquartierung ganz zu schweigen :-)

Bei einem ausgebauten Dach kommt eigentlich nur eine Zwischensparrendämmung in Betracht.

Alburnus 
Fragesteller
 29.12.2020, 21:41
@imager761

Welche Geister, die ich rief?? Ich habe beim Vermieter noch überhaupt keine Dämmung angefordert. Aber seit 20 Jahren friere ich hier, und jetzt sagt mir der Vermieter mal so nebenbei, dass alles raus muss, wenn es denn endlich mal zur Dämmung kommen sollte...

frodobeutlin100  29.12.2020, 21:53
@Alburnus

selbstverständlich musst Du mit Deinem Zeug dann raus - was glaubst Du was das für eine Baustelle wird und die Miete wird dann auch teurer wurde ja schon ausgeführt

Erst einmal eine Gegenfrage: der VM muss einen Energiepass vorweisen bzw. Dir vorlegen. Was besagt dieser?

Siehe bereits Satz 1 des Links: Energieausweis für Mietwohnungen: Das müssen Sie beachten (vermietet.de)

Alburnus 
Fragesteller
 27.12.2020, 15:29

Vielen Dank, ich habe jetzt die Sache mit dem Energieausweis durchgelesen, verstehe aber nicht ganz, wozu mir das nützlich sein könnte?

oklein  27.12.2020, 15:57
@Alburnus

Der Vermieter schuldet nach Baurecht eine Mindestdämmung.: Rechtliche-Vorgaben.indd (bonner-energie-agentur.de)

Davon ausgehend, dass der VM NICHT im Gebäude wohnt und Du die andere von 2 Wohnungen hast, ist er zu Dämmmaßnahmen verpflichtet.

Abweichung hiervon ist nur möglich, wenn das Gebäude im Denkmalschutz steht und das Amt die Maßnahmen nicht zulässt oder die Aufwendungen für eine Dämmung nicht wirtschaftlich durch Energieeinsparung darstellbar sind. Ich habe schon viele Häuser im Denkmalschutz saniert und die Auflagen im Bezuga auf Dämmung waren immer nur auf die Fassade bezogen und nicht auf eine Innendämmung im Dach (außer einmal bei Öffnung des Daches für Fledermäuse, aber oberhalb der Dämmebene im Dachspitz).

Zudem ist eine Wohnung nur dann als solche vermietbar, wenn die bauphysikalischen Zustände Schimmelbildung verhindern und eine sommerlicher Wärmeschutz existiert.

Ansonsten könntest Du Kosten für erhöhten Heiz- und Kühlbedarf (z.B. über Elektrogeräte) beim Vermieter geltend machen /(natürlich nur nach vorheriger Ankündigung).

frodobeutlin100  29.12.2020, 21:55
@oklein

FS wohnt da seit 20 Jahren - da gab es (soweit ich weiß) noch keinen Energieausweis

oklein  31.12.2020, 21:36
@Alburnus

Danke für das Kompliment. 😀

Wenn Dein Vermieter das Haus nach 2002 erworben hat, dann ist er zur Dämmung "der Wände" verpflichtet.

Du kannst ihm ja einfach einmal einen netten Brief dazu schreiben (mit konkretem Datum für eine Rückantwort) und ihn bitten, die Dämmung nachzurüsten.

Nochmals viel Erfolg und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.

bwhoch2  30.12.2020, 09:31

Aber doch nicht, wenn das Mietverhältnis schon 20 Jahre besteht. Damals gab es noch keinen.

Im Übrigen hat der Mieter doch schon 20 Jahre reiche Erfahrung mit hohen Heizkosten und trotzdem frieren, sowie schwitzen im Sommer. Was hilft ihm ein Energieausweis?

oklein  30.12.2020, 13:20
@bwhoch2

Wo habt ihr die 20 Jahre Mietverhältnis her? Habe ich das was überlesen?

Ahhhh: vor 16 Stunden kam die Info. Die gab es vor 3 Tagen bei meiner Antwort noch nicht.

bwhoch2  30.12.2020, 13:38
@oklein

In einem ihrer Kommentare zur Antwort von imager steht:

Aber seit 20 Jahren friere ich hier, 
oklein  30.12.2020, 13:53
@bwhoch2

Jupp, das war 2 Tage nach meiner Antwort ... Danke.