Schimmel in der Wohnung / Ausziehen / Neue Wohnung?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Angeblich falsches lüften, familie hatte aber zuvor nie probleme mit schimmel gehabt

Übliches Vermietergequatsche! Wendet euch dringend an den Mieterschutzbund! Setzt dem Vermieter Fristen zur Mängelbeseitigung: ansonsten Mietkürzung.

Der Schimmel kann hochgradig gesundheitsgefährdend sein!

Entsteht in einer Mietwohnung Schimmel, wird zunächst vermutet, dass der Vermieter für dessen Entstehung verantwortlich ist. Er muss zunächst beweisen, dass die Ursache des Schimmels nicht in seinen Verantwortungsbereich fällt. 

https://mieterengel.de/schimmel-in-der-wohnung/

Am liebsten würden sie direkt eine neue wohnung. Da eines der kinder noch im kindergarten alter ist. Und die wohnung dann auf dauer zu klein wird. Eine neue wohnung finden sie allerdings nicht. Der vermieter weigert sich in jeglicher art, es wurde mehrmals darauf hingewiesen das schimmel dort ist und kinder. Er wolle selbst vorbei schauen zusammen mit einem gutachter. Das ist bis heute nie passiert und das liegt monate zurück.

@MrHeavyMetal

Ohne schriftliche Aufforderung und Fristsetzung wird er auch nicht in die Gänge kommen! Das ist also auf jeden Fall das Erste was gemacht werden muss. dokumentierte Mängel anzeigen und Frist setzen zur Beseitigung mit Ankündigung der Mietminderung.

Damit ist allerdings die Wohnungssuche nicht aus der Welt: hier hilft nur weitersuchen! Vielleicht auch bei der Gemeinde vorstellig werden und auf die Dringlichkeit hinweisen...

"Übliches Vermietergequatsche!"

Nein, Tatsache bei über 90% aller Fälle!

Wenn sich bereits seit 2-3 Jahren Schimmel bildet, warum wurde das nicht direkt zu Anfang schriftlich dem Vermieter gemeldet? Warum wartet man so lange, bis es sich überall ausgebreitet hat?

Ein Mangel, der nicht rechtzeitig angezeigt wird, berechtigt weder zur Kündigung, noch zur schnellen Handlung seitens des Vermieters.

Damals hat man auch schon geschrieben telefoniert und briefe verschickt diesbezüglich. Mit datum nachweisbar

Zu 1:

Vermutlich wird kein Arzt so einen Schuss ins Blaue abgeben, da sich weder Gesundheitsamt noch ein Arzt die Wohnung ansehen werden.

Zu 2:

Eine Verpflichtung zur Abgabe einer Vermieterbescheinigung besteht nicht.

"—— Es wird regelmäßig geheizt und auch gelüftet —— "

Das höre ich zig-mal in der Woche. Wetten, dass nicht richtig geheizt und gelüftet wird?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

den begriff stoßlüften bzw kurz die fenster auf reißen für etwa 5 minuten je nach kälte draussen. Ich kenne das durchaus alles.

@MrHeavyMetal

3x täglich für 5-10 Minuten die Fenster GANZ auf (NICHT auf Kipp!) und danach immer auf Raumtemperatur aufheizen.

Mach` es so und das Problem ist weg.

Ich habe damit sogar schon schwerste Baumängel in den Griff bekommen.

@pharao1961

Davon abgesehen denke ich persönlich das liegt an der dämmung und kältebrücken da altbau. In meiner wohnung sind die fenster 24/7 auf und ich habe seid mehr als 5 jahren nie probleme mit schimmel gehabt. Nichtmal die kleinen ablagerungen in fugen.

@MrHeavyMetal

OK... :-)

Dämmung? Hatten die Häuser vor 100 Jahren Dämmung? :-)

Man muss bedenken, dass viele Häuser 100 Jahre und mehr alt sind - und früher hatten die NIEMALS Schimmel - auch ohne Dämmung! Heute schon. An was liegt es? Hat sich die Bausubstanz verändert? Nein. Vielmehr hat sich das Heiz- und Lüftungsverhalten geändert aufgrund der Energiekosten und die Nutzung der Wohnungen.

24/7 ist auch nicht gut, da so nur die Wände auskühlen.

@pharao1961

auskühlen können die gerne. Brauch im winter 5 min heizung mir ist schon zu warm. Bin selbst im winter nur mit jacke unterwegs.

@MrHeavyMetal

Ja, aber zu geringe Raumtemperatur begünstigt nunmal Schimmel, da nur warme Luft in der Lage ist, genügend Feuchtigkeit aufzunehmen, die man dann wieder hinaus lüften kann.

Jeder Vermieter sucht sich seine Mieter selber aus, so ein ärztliches Gutachten kann sogar kontroproduktiv sein, weil der neue Vermieter auch denkt, da wurde nicht gelüftet (selbst wenn sie es getan haben).

Der BGH hat entschieden, dass Mieter kein Anrecht auf eine so genannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung seitens des ehemaligen Vermieters haben. Amtsgericht Tiergarten, 27. November 2007 – 6 C 427/07 https://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietrecht-mietschuldenfreiheitsbescheinigung.html

sollten die Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden. Dazu zählt die Instandsetzung, also Beseitigung des Schimmels, dafür setzt man dem Vermieter eine angemessene Frist von zwei Wochen. Hinzu kommen Mietminderung und ggf. Schadens- bzw. Aufwendungsersatzansprüche. Hinsichtlich der Mietminderung ist zu beachten, dass die Miete zunächst in voller Höhe unter Vorbehalt weitergezahlt werden sollte. Wer einfach weniger zahlt, riskiert die Minderung zu hoch anzusetzen und in Zahlungsrückstand zu geraten. Das wiederum kann ggf. sogar den Vermieter zu einer Kündigung berechtigen. Überzahlte Miete kann später ggf. im Klagewege zurückgefordert werden. https://www.anwalt.de/rechtstipps/schimmel-in-der-wohnung-entdeckt-was-tun-als-mieter_117828.html

1. Nein, ein privater Vermieter muss niemanden wegen seines Asthmas bevorzugt als Mieter wählen.

2. Nein, der Vermieter muss so eine Vorvermieterbescheinigung nicht ausstellen. Er muss aber auf Verlangen Quittungen über die geleisteten Mietzahlungen ausstellen, die man dann ersatzweise verwenden kann.

3. Einen Fachanwalt für Mietrecht nehmen und rechtlich dagegen vorgehen.