Schimmel in der Wohnung / Ausziehen / Neue Wohnung?
es geht um diesen Fall:
eine Familie ( Insgesamt 5 Personen, davon 3 Kinder) hat eine Mietwohnung bei einem Privatvermieter.
Seid etwa 6-7 Jahren haben sie die Wohnung. es gab mal einen defekt im Schornstein der sehr Spät entdeckt wurde. Das ist etwa 5 jahre her
seid etwa 2-3 Jahren bildet sich schwarzer Schimmel an den fenster seiten und der kompletten innenwand am fenster etwa 2-3 meter sowie an den oberen und unteren ecken,
und das nicht nur in einem zimmer sondern auch die küche ist vom schimmel befallen, aber auch nur die seite wo das fenster ist auch etwa 4 meter breite wand nur Schimmel
im badezimmer fängt es auch schon an zu schimmeln.
—— Es wird regelmäßig geheizt und auch gelüftet ——
die mutter hat Allergisches Asthma, und eines der Kinder wohnt in dem zimmer mit dem ganzem schimmel an der wand.
sie finden keine neue wohnung, aufgrund weil der vermieter keine vormieter bescheinigung schreiben will.
Vom schimmel weiss der vermieter. Er sagt es ist ihre schuld. (Angeblich falsches lüften, familie hatte aber zuvor nie probleme mit schimmel gehabt)
selbst wenn man die tapete abmacht bilde sich im mauerwerk bzw dem putz neuer schimmel
Frage 1:
Wenn die Familie zb vom Arzt oder dem Gesundheitsamt, eine bescheinigung bekommt indem drinne steht das die gesundheit gefärdet ist (wegen dem Dichten schwarzen schimmel, sporen etc) sind vermieter dann verpflichtet wenn sich mehrer auf die wohnung bewerben den jenigen mit so einer bescheinigung zu bevorzugen ?
frage 2: darf der Vermieter einfach so verweigern eine vormieter bescheinigung auszuhändigen, obwohl er weiss ohne die findet die familie keine wohnung.
3: habt ihr sonst tipps oder möglichkeiten dagegen vorzugehen,
zb durch ein gutachter der im schlimmsten fall bestätigt das die gesundheit gefärdet ist das mann mit dem gutachten dann bei einem anderen vermieter anderen meitern bevorzugt eine wohnung bekommt
danke im vorraus schonmal vieleicht gibt es ja leute oder auch ärzte anwälte etc hier die ahnung davon haben.
7 Antworten
Angeblich falsches lüften, familie hatte aber zuvor nie probleme mit schimmel gehabt
Übliches Vermietergequatsche! Wendet euch dringend an den Mieterschutzbund! Setzt dem Vermieter Fristen zur Mängelbeseitigung: ansonsten Mietkürzung.
Der Schimmel kann hochgradig gesundheitsgefährdend sein!
Entsteht in einer Mietwohnung Schimmel, wird zunächst vermutet, dass der Vermieter für dessen Entstehung verantwortlich ist. Er muss zunächst beweisen, dass die Ursache des Schimmels nicht in seinen Verantwortungsbereich fällt.
Ohne schriftliche Aufforderung und Fristsetzung wird er auch nicht in die Gänge kommen! Das ist also auf jeden Fall das Erste was gemacht werden muss. dokumentierte Mängel anzeigen und Frist setzen zur Beseitigung mit Ankündigung der Mietminderung.
Damit ist allerdings die Wohnungssuche nicht aus der Welt: hier hilft nur weitersuchen! Vielleicht auch bei der Gemeinde vorstellig werden und auf die Dringlichkeit hinweisen...
"Übliches Vermietergequatsche!"
Nein, Tatsache bei über 90% aller Fälle!
Wenn sich bereits seit 2-3 Jahren Schimmel bildet, warum wurde das nicht direkt zu Anfang schriftlich dem Vermieter gemeldet? Warum wartet man so lange, bis es sich überall ausgebreitet hat?
Ein Mangel, der nicht rechtzeitig angezeigt wird, berechtigt weder zur Kündigung, noch zur schnellen Handlung seitens des Vermieters.
Damals hat man auch schon geschrieben telefoniert und briefe verschickt diesbezüglich. Mit datum nachweisbar
Zu 1:
Vermutlich wird kein Arzt so einen Schuss ins Blaue abgeben, da sich weder Gesundheitsamt noch ein Arzt die Wohnung ansehen werden.
Zu 2:
Eine Verpflichtung zur Abgabe einer Vermieterbescheinigung besteht nicht.
"—— Es wird regelmäßig geheizt und auch gelüftet —— "
Das höre ich zig-mal in der Woche. Wetten, dass nicht richtig geheizt und gelüftet wird?
den begriff stoßlüften bzw kurz die fenster auf reißen für etwa 5 minuten je nach kälte draussen. Ich kenne das durchaus alles.
3x täglich für 5-10 Minuten die Fenster GANZ auf (NICHT auf Kipp!) und danach immer auf Raumtemperatur aufheizen.
Mach` es so und das Problem ist weg.
Ich habe damit sogar schon schwerste Baumängel in den Griff bekommen.
Davon abgesehen denke ich persönlich das liegt an der dämmung und kältebrücken da altbau. In meiner wohnung sind die fenster 24/7 auf und ich habe seid mehr als 5 jahren nie probleme mit schimmel gehabt. Nichtmal die kleinen ablagerungen in fugen.
OK... :-)
Dämmung? Hatten die Häuser vor 100 Jahren Dämmung? :-)
Man muss bedenken, dass viele Häuser 100 Jahre und mehr alt sind - und früher hatten die NIEMALS Schimmel - auch ohne Dämmung! Heute schon. An was liegt es? Hat sich die Bausubstanz verändert? Nein. Vielmehr hat sich das Heiz- und Lüftungsverhalten geändert aufgrund der Energiekosten und die Nutzung der Wohnungen.
24/7 ist auch nicht gut, da so nur die Wände auskühlen.
auskühlen können die gerne. Brauch im winter 5 min heizung mir ist schon zu warm. Bin selbst im winter nur mit jacke unterwegs.
Ja, aber zu geringe Raumtemperatur begünstigt nunmal Schimmel, da nur warme Luft in der Lage ist, genügend Feuchtigkeit aufzunehmen, die man dann wieder hinaus lüften kann.
Jeder Vermieter sucht sich seine Mieter selber aus, so ein ärztliches Gutachten kann sogar kontroproduktiv sein, weil der neue Vermieter auch denkt, da wurde nicht gelüftet (selbst wenn sie es getan haben).
Der BGH hat entschieden, dass Mieter kein Anrecht auf eine so genannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung seitens des ehemaligen Vermieters haben. Amtsgericht Tiergarten, 27. November 2007 – 6 C 427/07 https://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietrecht-mietschuldenfreiheitsbescheinigung.html
sollten die Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden. Dazu zählt die Instandsetzung, also Beseitigung des Schimmels, dafür setzt man dem Vermieter eine angemessene Frist von zwei Wochen. Hinzu kommen Mietminderung und ggf. Schadens- bzw. Aufwendungsersatzansprüche. Hinsichtlich der Mietminderung ist zu beachten, dass die Miete zunächst in voller Höhe unter Vorbehalt weitergezahlt werden sollte. Wer einfach weniger zahlt, riskiert die Minderung zu hoch anzusetzen und in Zahlungsrückstand zu geraten. Das wiederum kann ggf. sogar den Vermieter zu einer Kündigung berechtigen. Überzahlte Miete kann später ggf. im Klagewege zurückgefordert werden. https://www.anwalt.de/rechtstipps/schimmel-in-der-wohnung-entdeckt-was-tun-als-mieter_117828.html
1. Nein, ein privater Vermieter muss niemanden wegen seines Asthmas bevorzugt als Mieter wählen.
2. Nein, der Vermieter muss so eine Vorvermieterbescheinigung nicht ausstellen. Er muss aber auf Verlangen Quittungen über die geleisteten Mietzahlungen ausstellen, die man dann ersatzweise verwenden kann.
3. Einen Fachanwalt für Mietrecht nehmen und rechtlich dagegen vorgehen.
Am liebsten würden sie direkt eine neue wohnung. Da eines der kinder noch im kindergarten alter ist. Und die wohnung dann auf dauer zu klein wird. Eine neue wohnung finden sie allerdings nicht. Der vermieter weigert sich in jeglicher art, es wurde mehrmals darauf hingewiesen das schimmel dort ist und kinder. Er wolle selbst vorbei schauen zusammen mit einem gutachter. Das ist bis heute nie passiert und das liegt monate zurück.