Hauptmieterwechsel - Übernahme des 2. Untermieters?

3 Antworten

Ich wohne in einer 3er-WG als Untermieter und übernehme demnächst den Hauptmietvertrag,

Stellt sich die Frage ob die Übernahme überhaupt wirksam ist. Hat der jetzige Hauptmieter seinen Vertrag ordentlich gekündigt, oder einen Aufhebungsvertrag mit dem VM vereinbart und Du mit dem Vermieter einen neuen Vertrag abgeschlossen?

Wenn nicht bleibt alles beim Alten. Außer das dem jetzigen Hauptmieter wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte evtl. fristlos gekündigt werden kann. Dann müßten auch alle Untermieter die Wohnung räumen.

Aber mal angenommen es hat alles seine Richtigkeit und Du bist ab Tag x der Hauptmieter, dann bist Du ab dann auch der Vermieter des Untermieters. Dann muß der Untermieter natürlich die Miete an Dich zahlen.

Es hat alles seine Richtigkeit. Der Vermieter hat mit mir den neuen Vertrag vereinbart und mit dem alten Hauptmieter ordnungsgemäß den Vertrag aufgehoben.

Heißt dies nicht sogar, dass der Untermieter sogar gar keinen Anspruch mehr auf die Nutzung der Wohnung hat, da er mit mir überhaupt keinen Untermietvertrag abgeschlossen hat? Für mich stellt es sich wie folgt dar: Der Untermietvertrag wurde mit dem vorherigen Hauptmieter geschlossen und erlischt sofort mit Beendigung dieses Mitverhältnisses. Mit mir wurde kein neuer Vertrag geschlossen. Wie sieht es bei diesen Verhältnissen mit der Kündigungsfrist des Untermieters aus? Muss ich ihn solange dulden (mit entsprechender Mietzahlung) wie er hätte bleiben können, bis unter dem alten Hauptmieter die Kündigungsfrist abgelaufen wäre?

DerCAM  23.06.2013, 02:11

Der Untermietvertrag wurde mit dem vorherigen Hauptmieter geschlossen und erlischt sofort mit Beendigung dieses Mitverhältnisses.

Nein, der Untermietvertrag geht auf den neuen Hauptmieter ueber. Du hast den Untermieter quasi mitgemietet.

Zur Kuendigung hatte ich ja in meinem "Hauptbeitrag" schon recht ausfuehrlich was geschrieben. Hast du das gelesen?

Fuer Zusatzfragen nutze bitte die Kommentarfunktion statt der Antwortfunktion.

anitari  23.06.2013, 10:18

Ein Mietvertrag erlischt nicht nur weil der Vermieter wechselt.

Es ist auch kein neuer Vertrag nötig. Der bestehende muß von dem neuen Vermieter übernommen werden.

Ergo ändert sich für den Mieter, außer das er an jemand anderen Miete zahlen muß, rein gar nichts.

In Abwandlung der Überschrift des § 566 BGB könnte man auch sagen "Vermieterwechsel bricht Miete nicht"

Wenn der bisherige Hauptmieter seinem Untermieter tatsaechlich wirksam gekuendigt haben sollte, endet das Untermietverhaeltnis mit Ablauf der Kuendigungsfrist bzw. bei einer fristlosen Kuendigung sofort.

Es ist allerdings fraglich, ob die Kuendigung wirklich wirksam ist. Schliesslich kann das Untermietverhaeltnis nur bei Vorliegen eines entsprechenden Grundes gekuendigt werden (oder ohne nach BGB 573a, dazu spaeter mehr). Eigenbedarf faellt als Kuendigungsgrund ja weg da der Vermieter selbst auszieht und somit keinen Eigenbedarf haben kann. Erfolgten nun auch mietersaeitig keine gravierenden Vertragsverletzungen, fehlt es an der Grundlage fuer eine ordentliche Kuendigung mit Dreimonatsfrist.

Allerdings kann in diesem speziellen Fall (der vermietete Wohnraum befindet sich innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Raeume) auch ohne entsprechenden Grund nach dem bereits erwaehnten Paragrafen 573a BGB gekuendigt werden. Die Kuendigungsfrfist betraegt hierbei aber mindestens 6 Monate.

Nur wenn es sich zudem noch um ein moebliert vermietetes Zimmer handeln sollte (bei einer WG aber wohl eher ungewoehnlich) und dieses dem Untermieter allein ueberlassen wurde (also nicht mit Partner oder Familienangehoerigem) , koennte auch nach BGB 573c Abs. 3 gekuendigt werden. Eines Grundes bedarf es in diesem Fall nicht. Gekuendigt werden kann von beiden Seiten zum Monatsende, die schriftliche Kuendigung muss dazu spaetestens am 15. des betreffenden Monats bei der anderen Vertragspartei zugehen.

Pruefe also erst einmal, ob ueberhaupt wirksam gekuendigt wurde. Wenn nicht, hast du den Untermieter weiter an der Backe und kannst - sobald du selbst Hauptmieter geworden bist - selbst eine Kuendigung nach den oben genannten Massgaben aussprechen.