Hauptmieter beschädigt Eigentum vom Untermieter kündigung?

5 Antworten

Das klingt jetzt nicht nach einer normalen WG...... Will der Hauptmieter den Untermieter vielleicht loswerden?

Dann sollte es ja auch ohne Schwierigkeiten möglich sein, fristlos das Mietverhältnis zu kündigen. Wenn der Untermieter beweisen kann, dass der Hauptmieter mutwillig sein Eigentum versteckt und zerstört kann er natürlich auch bei Gegenwind des Hauptmieters fristlos kündigen.

Wenn der Untermieter jedoch keine Beweise hat und nur "gerne" fristlos aus dem Vertrag möchte und daher Märchen erzählt, nicht.

Anzeige gegen Unbekannt wegen Diebstahl und Sachbeschädigung. Ist die Beweislage eindeutig, dann begleitende Zivilklage auf Schadensersatz gegen den Vermieter und fristlosen außerordentliche Kündigung mit der Begründung der kriminellen Aktionen des Vermieters.

Das ist schwierig, warst du schon bei der Polizei und hast das angezeigt? Ich meine im Grunde ist das entweder ein Kindergarten bei euch oder aber der Hauptmieter versucht dich unter Druck zu setzen (warum auch immer).

Rein rechtlich gibt es keinen Grund für eine fristlose Kündigung bei einer unbewiesene Diebstahlsbehauptung.

Wenn das Mietverhältnis unzumutbar ist, kann die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung bestehen (Vgl. § 543 (1) BGB).

Das ist ein Grund zur fristlosen Kündigung!