Untermieter macht Probleme?

2 Antworten

Der Vertrag zwischen euch ist schon gültig.

Du durftest den nur nicht eingehen, aber der bleibt gültig.

Ihr müsste beide daraus die Pflichten erfüllen, behalte das Geld ein und fertig.

Wenn er da Schäden gemacht hat.

Nachdem durch deine Kündigung der Mietvertrag gegenüber deinem Vermieter wirksam beendet wurde, wäre es deine Pflicht gewesen, die Wohnung an den Vermieter nachweislich zurück zu geben. Wurde das von dir gemacht????

Zuvor hättest du nach Ablauf des befristeten Mietvertrages die Wohnung vom Untermieter zurücknehmen müssen. Wurde durch den Untermieter die Wohnung an dich zurück gegeben???

Der um hat also bis Ende des MV in der Wohnung gewohnt und Dreck hinterlassen. Wer hat das bestätigt? Gibt es darüber ein Protokoll? Hat dein Vermieter dich nach aufgefordert die Wohnung sofort zu reinigen?

Ich bezweifele hier den Abzug von 550€ von deiner Kaution. Ist dieser Abzug berechtigt und dein Untermieter der Verursacher, dann kannst du den vollen Betrag von seiner Kaution einbehalten.

Der Vermieter war über die Untervermietung nicht informiert und hat daher auch keine Genehmigung zur Untervermietung erteilt. Das wirkt sich nach Mietende beider Verträge nicht auf den Untermietvertrag nachteilig aus, denn dieser UVM war dennoch gültig.

Eine Drohung mit Rechtsanwalt ist daher nur ein müdes Säbelrasseln des ehemaligen Untermieters. Keines seiner Argumente ist stichhaltig.