Sozialbetrug? Wohnung "untervermietet"

9 Antworten

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Das ist Eindeutig Betrug und zwar von beiden Seiten. Sowohl von Person A und B. Ich würde das der Hartz IV Stelle melden und auch dem Wohngeldamt. Man kann doch nicht für eine nicht genutzte Wohnung auch noch Wohngeld kassieren.

Das sind alles Gelder für die jeder einzelne Steuerzahler aufkommen muss. Und wenn Gelder geprellt werden wofür ich jeden Morgen Aufstehen muss würde ich das auf jeden Fall melden.

Also melde das den entsprechenden Stellen. Das kannst Du auch Annonym machen. Du musst nicht Deinen Namen nennen, wenn Du das nicht möchtest. Die einzelnen Stellen werden dann sicherlich Prüfen wem was überhaupt noch zusteht und ob da ggf. Gelder zurück gefordert werden müssen.

shesire 
Fragesteller
 04.04.2011, 02:48

Es muss ja gar nicht anonym sein. Denn ich finde es unfair, dass ich dafür aufkomme und arbeiten gehe und die beiden sich mit doppelt Wohngeld nen Dicken Max machen und nicht mal daran denken irgendetwas an dieser Situation zu ändern. Verstehe auch nicht warum hier fast alle User der Meinung sind, dass das so in Ordnung wäre. Und ich muss mich hier als Denunziant betiteln lassen obwohl ich lediglich eine Frage gestellt habe.

Ein Denunziant wäre ich ja wenn ich es bereits gemacht hätte.

Betrug ist es lediglich, wenn Person B aus der alten Wohnung völlig ausgezogen ist oder diese komplett untervermietet hat und noch Wohngeld dafür kassiert, obwohl sie dort gar keine Kosten mehr hat. Im ersten Fall würde der Vermieter jedoch diese Wohnung sofort weitervermieten. Und dann müsste es irgendwann auch der Wohngeldstelle oder dem JobCenter auffallen, dass sie dort nicht mehr wohnt.

In einer Kleingartenlaube fest zu wohnen, ist in Deutschland verboten. Person A braucht also auch eine Wohnung, für die sie aufkommen muss und für die sie dann eben auch Hartz IV bekommt. Wenn sie ihre Tochter bei sich wohnen lässt mit Untermietvertrag, dann ist das durchaus berechtigt. Auch können beide dafür Wohngeld oder Hartz-IV-Mietzuschuss bekommen, nur dann eben jeweils für ihren eigenen Wohnbereich, nicht für die komplette Wohnung.

Lässt Person B dagegen ihre Sozialwohnung leerstehen, zahlt weiter die Miete und wohnt bei der Mutter, so ist das ihre Privatangelegenheit. Sie kann nicht gezwungen werden, ihre Wohnung aufzugeben.

Wenn Du es dem Amt melden willst, dann mach es auf gar keinen Fall anonym. Solche Anzeigen werden oft nicht ernst genommen.

Mich wundert nur immer, wie unglaublich gut informiert hier einige über die Finanzen und das sonstige Leben ihrer Nachbarn und Bekannten informiert sind! Ich gehe mal davon aus, daß Du auch entsprechende Nachweise hast und das Ganze nicht nur auf dummen Geschwätz beruht, was Du irgendwo mal aufgeschnappt hast. (Selbst ein vermutlicher Sozialbetrüger erzählt der "geselligen Runde" nicht immer die Wahrheit...)

shesire 
Fragesteller
 04.04.2011, 02:35

Nachweise habe ich. Ich dachte mir schon, dass sowas anonym nicht ernst genommen wird.

crashlady  04.04.2011, 02:53
@shesire

Wo hast du die her? Pass lieber auf, daß du keine Anzeige erhälst.

Pinselchen  04.04.2011, 02:57
@crashlady

genau, sollte sich mal lieber vorsehen

So jetzt schreibe ich es hier noch einmal hin, da meine Antworten ständig rausfliegen: 

Die Frage lautet, ob so etwas mit rechten Dingen zu geht, ob man so etwas melden sollte und wenn ja, wo man es melden sollte. Darauf habe ich geantwortet, dass geschilderter Fall nicht mit rechten Dingen zu geht und dass ich so etwas melden würde.

Es geht hier um Ehrlichkeit. Ehrlichkeit bedeutet, dass ich ein System nicht ausnutze und nicht mein Leben auf dem Rücken anderer einrichte.

"Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt." Das hat Gandhi gesagt. Er wurde damit ausdrücken, dass jeder Mensch sich eine Wertebasis schaffen soll, nach der er handelt und lebt. Nehmen wir an, dass jeder Einzelne, solch ein Wertesystem in sich trägt und danach handelt, dann hätten wir keinen Raubtierkapitalismus mehr und keinerlei Ausbeutung von Mensch und Umwelt und demnach auch keine soziale Schere und keine Sozialfälle. Hartz4, Wohngeld und alles andere wäre völlig überflüssig. Das kann es aber nur werden, wenn sich jeder nach Werten richtet und diese verinnerlicht. Genau dann, ist man eben nicht mehr ein Rädchen des Systems, weil das System, was wir jetzt haben, dadurch zerschlagen werden würde. Aber die Einstellung "Ich schau weg, wenn Unrecht geschieht, wenn Betrug und Unehrlichkeit vor meinen Augen passieren", nährt das System. Sie ist der Nährboden, wenn all die Probleme, die wir gesellschaftlich und weltlich haben. Einfach mal in Ruhe drüber nachdenken.

Wieder ein Blockwart unterwegs..  Dass die Personen "Hartz IV mit Wohngeld" beziehen, kann nicht sein, da Wohngeld und "Hartz IV" einander ausschließen. Wenn man seinen Lebensbedarf mit eigenem Einkommen plus Wohngeld nicht decken kann, bewilligt das Wohnungsamt kein Wohngeld (da gibt es Mindesteinkommen). Kann man seinen Bedarf durch eigenes Einkommen plus Wohngeldanspruch decken, wird kein "Hartz IV" bewilligt, da Wohngeld (weil vorrangige Leistung) in Anspruch zu nehmen ist.  -

Die Kosten für eine Laube werden vom Jobcenter nicht getragen. "Echtes" ganzjähriges Wohnen ist in Kleingartenanlagen i.d.Regel nicht gestattet. Da kannst du also höchstens "erwirken", dass A sich wieder vermehrt in seiner Wohnung aufhalten muss; ansonsten ist es A freigestellt, wo er sich in seiner Freizeit aufhält, solange er für's Jobcenter täglich postalisch erreichbar ist und seinen Pflichten gegenüber dem Jobcenter nachkommt. - Wenn B über 25 Jahre alt ist, gehört sie automatisch nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft von A. -  und kann sehr wohl mit Untermietvertrag bei Verwandten wohnen und dafür entsprechende Kosten der Unterkunft beziehen; ihr stehen dafür die angemessenen KdU für 1 Person zu. 

Sollten A und B nicht mitgeteilt haben, dass die eigene Wohnung von B aufgegeben wurde und dass B jetzt bei A wohnt, läge unter Umständen ein Leistungsmissbrauch vor (rechnerisch: in Höhe der Differenz zwischen den noch immer bezahlten Wohnkosten für Bs "alte" Wohnung und Bs Anspruch auf ihren Unterkunftskostenanteil als Untermieterin). Es gibt aber Umstände, wo zeitlich begrenzt Doppelmieten gewährt werden. Und wenn die bisherige Wohnung aufgegeben wurde, wird Bs Post vom Jobcenter (z.B. Stellenangebote oder der halbjährliche Bewilligungsbescheid) an das Jobcenter zurückgehen, da die Empfängerin B dort nicht mehr wohnhaft ist. Spätestens durch die Post würde das Jobcenter also erfahren, dass B nicht mehr unter der alten Anschrift wohnt.