Unterlassungserklärung - und dann Anzeige?
Hallo, wenn ich eine Strafbewährte Unterlassungerklärung abgebe, nicht mehr über Person X etwas zu behaupten, danach aber zur Polizei gehe und Person X genau wegen dem anzeige, was ich mich verpflichtet habe, nicht mehr zu verbreiten. Darf ich das dann? Oder trete ich das Recht ab, auch gegenüber der Polizei oder vor einem Gericht meinen Fall zu schildern?
2 Antworten
Dann verstößt du nicht nur gegen die Unterlassungserklärung sondern machst dich auch wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung strafbar, da deine Behauptungen ja offensichtlich Lügen sind (warum solltest du sonst die Unterlassungserklärung abgeben).
Na klar...
Wenn du unterschreibst, dass du das nicht mehr behauptest, ist das wie ein Eingeständnis, dass die Behauptung falsch war. Dann hast du vor Gericht schlechte Karten. Ich nehme an, du bezichtigst jemanden einer Straftat und diese Person streitet das ab.
Du hast zwei Möglichkeiten:
- Die Behauptung, die du verbreitet hast, war falsch. Dann erstatte auf keinen Fall noch Anzeige, unterschreibe die doofe Erklärung und dann ist (nach der Rechnung vom Anwalt) Ruh'
- Die Behauptung, die du verbreitet hast, ist wahr. Dann erstatte ggf. Anzeige und unterschreibe die Erklärung nicht
Du kannst theoretisch unterschreiben und dann anzeigen. Die Unterlassungserklärung kann nicht verhindern, dass du Straftaten anzeigst. Allerdings geht das ziemlich sicher dann daneben, weil es schwierig wird darzulegen, dass du erst schriftlich zugibst, dass die Behauptung falsch war und dann auf einmal doch Anzeige erstattest.
Na, man unterschreibt sowas, wegen der massiven Strafandrohung und weil es nicht sicher ist, daß man gewinnt, auch wenn man weiß, daß man prinzipiell im Recht ist.