Was gilt als Nachweis/Beweismittel bei Anzeige zum Betrug?

2 Antworten

Also Nachrichten die dir geschickt wurden können als Beweis herhalten klar.

Videos oder Sprachaufzeichnungen, welche du ohne Wissen deines Gegenübers und ohne richterlichen Beschluss angefertigt hast, dürfen nicht als Beweis im Strafverfahren gegen diesen verwendet werden.

Diese hast du umgehend zu löschen.

Alle möglichen Schriften, Videos, Bilder, Dokumente, Aussagen usw. kommen bei einem Ermittlungsverfahren als Beweise in Betracht. Nur zu. Je mehr desto besser.