Können Anzeigen von der Polizei abgelehnt werden

12 Antworten

Wenn die Polizeidienststelle die Aufnahme einer Anzeige verweigert, direkt zur Staatsanwaltschaft laufen und noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizeidienststelle dranhängen.

Ob eine Anzeige gerechtfertigt ist oder nicht, entscheidet nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft. Die Polzei soll einfach ihre Arbeit tun und Anzeigen aufnehmen.

Sicher müssen sie die Anzeige aufnehmen. Ob es weiter verfolgt wird, entscheidet dann meines Wissens der Staatsanwalt.

die polizei kann es ablehnen mit dem hinweis auf einer zivilklage, wenn es um straftaten geht, nimmt die polizei selbstverständlich eine anzeige auf

Wenn nichts strafbares vorliegt, dann ja natürlich. Man kann nicht einfach so alles anzeigen, es muß rechtlich schon noch ein bisserl was vorliegen.

Verehrter Fragesteller, Du bist etwas unpräziese, was zunächst die Beleidigung angeht. Aus Deinen Antworten und Kommentaren hier lässt sich mit einiger Wahrscheinlichkeit schließen, Du betrachtest die Aufnahme und/oder Verbreitung bereits als Beleidigung.

Dem ist natürlich rechtlich nicht so. Nicht alles, was beleidigend wirken mag, ist auch eine Beleidigung. Hierzu wären konkrete ehrverletzende Aussagen von Seiten der Dame notwendig. Wenn dem so sein sollte, dann hat die Polizei dies aufzunehmen. Ist dem nicht so, dann eindeutig nicht.

Kommen wir zur Tonaufnahme.

Diese ist eventuell gemäß § 201 StGB - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes - strafbar.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

  1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder

2.eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

Es ist hierbei jedoch notwendig, wie Du erkennen wirst, dass das gesprochene Wort nicht öffentlich erfolgt ist. Hat Dein Sohnemann seine Auslassungen, die er da verbreitet hat, öffentlich herumposaunt, also von vorne herein hätte die jeder hören können, der nur nahe genug war, ist das bereits auch hinfällig und es liegt dann keine Straftat mehr vor.

Wenn dem also so wäre, läge da nichts strafbares vor und eine Anzeigenaufnahme würde, wenn nichts strafbares vorliegt, selbstverständlich von der Polizei völlig zu recht abgelehnt werden.

Eine exakte Aussage kann ich mangels präziser Angaben von Dir jedoch nicht machen, hierzu müsstest Du etwas exakter werden.

Es kommt immer nur auf den genauen Rechtsinhalt an, ob Du das nun beleidigend oder sonstwas findest, das ist rein subjektiv und spielt keine Rolle.

Die bleibt dann in einem solchen Fall, wenn da tatsächlich nichts strafbares vorliegt, nur der Weg des Zivilverfahrens, indem Du mittels eines Anwaltes die Dame Abmahnst, auf Unterlassung und Schadensersatz verklagst, gewinnst Du ist gut, wenn nicht bist Du einiges an Geld los.

Nachtrag,. Es ist ein Märchen, dass die Polizei stets alles aufzunehmen hat - wie hier einige Antwortgeber angeben. Die Polizei sucht sich schon noch aus, darf das, muss das sogar auch, was sie da aufnimmt, ob das auch rechtlich eine Strafanzeige, wie der Name schon sagt, eine Anzeige strafrechtlich relevanten Tuns ist oder nicht.

werde ich dann mal etwas genauer : mein Sohn wurde von einer fremden Frau auf der Straße abgefangen als er auf dem Weg nach Hause war . Sie hat ihn unter Druck gesetzt etwas zuzugeben , was mein Sohn aber definitiv nicht getan hat . Diese " Aussage " hat sie heimlich ohne das wissen meines Sohnes aufgenommen und später in einem Internetforum hochgeladen . Eine Freundin von mir machte mich darauf aufmerksam . Ich habe versucht ein friedliches Gespräch mit dieser Frau zu führen , dieses war aber nicht möglich , da sie sich im Recht sieht . Im Anschluss an dieses Gespräch fielen die Beleidigungen , die sie lauthals hinter uns hinterher rief . Beleidigungen wie Hursohn und abgef Nig***.

Es kann doch nicht angehen , dass wir das so hinnehmen müssen !

@MoreQuack

Die Beleidigungen sind glasklar vorhanden, auch rechtlich. Diese können zur Anzeige gebracht werden.

Die Tonbandaufnahme, das Gespräch fand auf der Straße statt, öffentlich gesprochen, strafrechtlich kommt da auf diese Weise sicherlich nichts raus.

Was jedoch zutreffen könnte ist der § 186 StGB - Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Tatsachenbehauptung, verbreitet, verächtlich zu machen geeignet, alles trifft zu soweit mal.

Nun, das Problem ist natürlich, dass Dein Sohnemann da scheinbar was zugegeben hat, was er nicht gewesen sein soll. Dennoch könnte man davon ausgehen, dass die "nette" Dame durch das Geständnis von der Wahrheit ausgehen kann und eben durch dieses Geständnis davon ausgehen kann, die Wahrheit beweisen zu könnte, worauf die behauptete Tatsache aus ihrer Sicht zunächst erweislich wahr sein könnte, was eine strafbarkeit ausschließen würde.

Das ist jedoch so einfach nicht zu klären und wird sicherlich einer richterlichen Untersuchung der Gesamtumstände, des Gespräches zudem auch und eines Beschlusses innerhalb eines Gerichtsverfahrens bedürfen, wem er das jetzt glaubt und zudem, ob er, auch wenn er zu dem Schluss kommt, dass da Dein Sohn zwar aufgrund äußeren Druckes fälschlich etwas zugegeben haben mag, die Tante jedoch dennoch vom Wahrheitsgehalt ausgehen konnte, worauf die Strafbarkeit in Frage steht.

Eine Ablehnung einer solchen Strafanzeige, um auf Deine Grundfrage zurückzukommen, sehe ich aus diesen Gründen jedoch als nicht berechtigt an, eine solche Anzeige wird aufgenommen.

@fastlink

und was hat der sohn zugegeben?

@lalalaljajaja

...etwas zuzugeben , was mein Sohn aber definitiv nicht getan hat...

Das, so meine ich, sollte erst einmal genügen, zuviel Neugier schadet nur, vor allem hier in einem Bereich, der öffentlich für Jedermann zugänglich ist.

Eine genaue Angabe macht den Vorgang zudem vermutlich durch Google auffindbar, mit Personaldaten.

Sollte man lassen, wir sind hier nicht bei der Klatschpresse für gelangweilte Tratschtanten.

Kann sie auch ablehnen, kommt aber auf den Einzellfall an.

Wenn einer zu dir z.B. "Du Doof" gesagt hat, reicht das nicht für eine Anzeige wegen Beleidigung aus.

Du Doof :DDD

Auch doof ist eine Beleidigung, und es liegt nicht im ermessen des Polizeibeamten zu entscheiden ob diese nun verfolgt wird oder nicht.

"Du bist doof" ist gerade eine Beleidigung. Nur weil Straftäter häufig dies beim Straftatbestand der Beleidigung falsch einschätzen heißt das nicht, dass diese nicht auch verfolgt wird. Solche Verfahren werden häufig mit Auflage eingestellt, was meist sehr ärgerlich für den Täter ist.

@Haglaz

was denn für eine auflage?

@Haglaz

danke für die info.