unterlagen vergessen abzugeben

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es kommt auf den Sachbearbeiter an. Das "normale" Procedere ist, dass bei einer Fristversäumnis, (egal aus welchem Anlass), die Leistung eingestellt wird. Erst bei erneuten Meldung, setzt dann die Leistungspflicht wieder ein.

VirtualSelf  29.12.2011, 10:55

Unsinn.

Es kann allenfalls ein Meldeversäumnis geben, wenn die Unterlagen persönlich abgegeben werden sollten.

Auf die Leistungspflicht bzw. den Leistungsanspruch hat das Ganze ansonsten keinen Einfluss; die Akte kann lediglich etwas später bearbeitet werden.

Keine Sorge, Du bekommst das Geld, wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben. Wenn Du Unterlagen zu spät einreichst, kann das lediglich dazu führen, dass Du so lange kein Geld bekommst, bis die Unterlagen dort vorliegen. Dann bekommst Du das Geld aber für den fragliichen Zeitraum nachgezahlt. Ein Grund für eine "Sanktion" ergibt sich daraus nämlich nicht.