Zahlt das Jobcenter rückwirkend, wenn der Hartz-IV-Antrag noch nicht vollständig ist?
Meine Freundin hat ihren Hartz-IV-Antrag zwar rechtzeitig gestellt, aber es fehlten noch Unterlagen. Sie hat diese trotz zweimaliger Anmahnung bis heute noch nicht nachgereicht. Die Zahlungen liefen mit dem 31.10 aus. Sie leidet zur Zeit an einer Depression und hat für nichts mehr Kraft. Wenn sie die Unterlagen morgen einreicht, wird dann der November noch nachträglich bezahlt, also ab dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag gestellt wurde?
3 Antworten
Wenn der Antrag bisher nicht wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt wurde, könnte das klappen. Seit wann ist denn die letzte Nachreichfrist verstrichen?
Naja, morgen nachreichen. So kurz vor Weihnachten wird man wohl gnädig sein.
wenn sie die unterlagen nicht einreicht, wird der antrag abgewiesen. das jobcenter ist doch kein kindergarten. wenn sie glück hat bekommt sie den bescheid in 8 wochen und dann nachgezahlt. wenn sie pech hat, rückwirkend zum ersten des monats der antragstellung.
wenn deine freundin nicht fähig ist, ihre eigenen sachen zu erledigen, dann wende dich an den sozialpsychiatrischen dienst, damit sie einen betreuer an die seite gestellt bekommt.
Hallo.
Das Jobcenter zahlt nicht rückwirkend. Sie muss ihren Kram schon zusammen suchen.
Mit Gruß
Bley 1914
Dies ist leider falsch! Hier wird es natürlich rückwirkend bezahlt.
Dann hat das Job Center mir eine falsche Auskunft gegeben. Vorhin noch mal bestätigt. Das kann im 'Einzelfall anders sein.
Hatte nicht beachtet, das da nur noch Anlagen fehlten.
Hatte noch bei einer Bekannten vom Job Center angerufen.
Aber jetzt ist sie auch überzeugt. Danke.
Ich hatte aus der Frage entnommen, das der Antrag nicht zurückgegeben sei.,
Wenn dann hast du recht.
Ja, du hast Recht, wenn es um fehlende Unterlagen geht. Das hab ich leider überlesen. Mit Gruß
Gut, es geht auch darum dass man tatsächlich seine rechtzeitige Antragstellung nachweisen kann.
Wenn ich beispielsweise morgen zum Jobcenter gehe und dann entsprechende Belege habe, dass ich morgen dort war und Leistungen beantragt habe, dann bekomme ich diese ab Dezember 2017 auch wenn ich erst am 2. Januar 2018 die noch erforderlichen Dokumente abgeben kann.
Guten Rutsch übrigens in neues Jahr :)
Hallo. Mag sein , hier hab ich meine Schwägerin die beim Jobcenter arbeitet, nochmal mit dem Leiter der Zentrale nachgefragt, und der hätte ihr gesagt, das der Antrag komplett und vollständig mitgebracht werden muss. Änderungen sind nur zulässig wenn es sofort beim Besuch erledigt werden kann.
Alle arbeiten nicht gleich.
Ich hab bei einer Kommune gearbeitet, habe sowas auch nicht so eng gesehen.
Würde gern mehr schreiben, aber ein Krebskranker muss öfter mal ins Krankenhaus, leider.
Alles Gute, Bin in das neue Jahr rein geschlafen.
Seit 2. Dezember