Leergutbon nur am Tag der Ausstellung gültig?

4 Antworten

Einen Leergutbon kannst du innerhalb der nächsten 3 Jahre abgeben.

Da du das Geld der Pfandflaschen dem Unternehmen geliehen hast, hast du eine gesetzliche 3-jährige Verjährungsfrist. Die Frist beginnt immer am Ende des jeweiligen Jahres. (Wenn du den Bon im Januar 2017 gezogen hast, beginnt die Verjährungsfrist erst am 31.12.2017 und ab da dann drei Jahre).

Viele schreiben zwar, dass der Bon am gleichen Tag oder innerhalb einer Woche eingelöst werden muss, das dürfen die auch. Sie wollen damit erreichen, dass die Kunden daran denken und sie ihre Kassen ordentlich abrechnen können.

Aber das Geld müssen sie dir trotzdem auszahlen, auch wenn du erst nach 6 Monaten oder 2 Jahren mit dem Bon ankommst. Vorausgesetzt, der Laden existiert noch und hat zum Beispiel auch keinen Ladenbesitzerwechsel gehabt.

Cokedose  23.09.2017, 23:30

Genau so ist es!

Kannst du auch später abgeben, aber man sollte nicht vergessen das die Bons aus Thermopapier bestehen und bei falscher Aufbewahrung sehr schnell nicht mehr lesbar sind

Hallo. Nein der ist sogar wenn mich nicht alles täuscht mehrere Monate "gültig". Also kein Problem wenn du ihn mal vergessen hast gleich einzulösen ☺