Unterhaltszahlungen bei Vergewaltigung?

11 Antworten

Ja, Dir steht Kindesunterhalt zu. Du kannst beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dann kümmert sich das Jugendamt darum, den Unterhalt für Dich einzutreiben. Und dabei gibt es dann auch die Möglichkeit, Deine Adresse geheim zu halten.

ÜBrigens: Auch eine Inhaftierung schützt ncht vor Unterhaltspflicht. Hier kann dem Kindesvater sogar ein Teil des "Hausgeldes" abgezogen werden, damit er es für den Unterhalt einsetzt.

zu 1) Unterhalt steht auch zu, wenn der Erzeuger pleite ist. Das Jugendamt gewährt in solchen Fällen manchmal Vorschüsse, die dann zurückgezahlt werden müssen.

zu 2) ich nehme an, dass es für solche Fälle Unzumutbarkeitsregelungen gibt. Wende dich am Besten direkt an das zuständig Jugendamt. Dort bekommt man auch Hilfe bei der Eintreibung von Unterhalt bzw. Unterhaltsschulden.

Opferschutzhilfe (Weisser Ring, etc.) sind ebenfalls mögliche Anlaufstellen, das es sich um Nachwirkungen von Straftaten handelt.

der vater muss unterhalt zahlen, wenn er leistungsfähig ist. er hat umgangsrecht und kann auch dieses fordern, wenn nötig gerichtlich einklagen. wenn er will erfährt er auch die adresse des kindes, da er darauf einen anspruch hat. sprich entweder macht er eine allgemeine anfrage an die mutter oder er wendet sich direkt ans einwohnermeldeamt und erfährt die adresse von denen.

das klärt mal das Jugendamt, sprech mal da vor. auch die Anonymität ist dort gewärleistet

Wovon lebt das Kind seit 7 Jahren?? Natürlich hat er Erzeuger ab der Geburt Unterhalt zu zahlen, auch rückwirkend. Wenn sie beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragt muss er das Geld ans Jugendamt zahlen und die überweisen es dann der Mutter, so bleibt es annonym. Ob er pleite ist oder im Knast sitzt spielt keine Rolle, er muss zahlen. Im Knast verdient man auch Geld, das dürfte reichen um Unterhalt zu zahlen. Ist schon ein Vaterschaftstest gemacht worden? wenn ja soll sie sich schleunigst einen Anwalt nehmen und den Unterhalt einklagen. Wenn er nicht zahlt kann sie beim JA Unterhaltsvorschuß beantragen, den bekommt sie 6 Jahre lang innerhalb der ersten 12 Lebensjahre des Kindes, also hat sie schon 1 Jahr verschenkt. 5 Jahre stehen ihr noch zu, da das Kind schon 7 ist.