krankenversicherung gefängnis

8 Antworten

Strafgefangene, die nicht Freigänger mit freiem Beschäftigungsverhältnis sind, sind nicht krankenversichert. Die Gefangenen selbst werden im Gefängnis zwar ärztlich versorgt, doch fällt für die Angehörigen die Familienversicherung während der Zeit der Inhaftierung weg. Die Familienangehörigen müssen sich dann selbst um ihre Krankenversicherung kümmern.

Beiträge zur Rentenversicherung werden nicht gezahlt. Die Jahre der Inhaftierung fehlen (trotz geleisteter Arbeit) für den Rentenanspruch.

Die Paragraphen zur Regelung der Kranken- und Rentenversicherung wurden aus Kostengründen niemals in Kraft gesetzt (s. § 198 Abs. 3 StVollzG).

Gefangene sind arbeitslosenversichert. Sie haben nach der Entlassung Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie sich arbeitslos melden und während der letzten drei Jahre mindestens 12 Monate gearbeitet haben (s. § 123 SGB 3, § 124 SGB 3).

Arbeitende Gefangene sind unfallversichert gemäß dem SGB 7.

zit. nach Internet

das für den letzten wohnbezirk zuständige sozialamt (zumindest im maßregelvollzug ist das so)

Die dürfen wir alle zahlen, damit es den Knastbrüdern gut geht. Wenigstens die sollen ja gesund sein.

Leider kommt dann die arbeitende Bevökerung also auch ich für solche Subjekte auf

naja,füe die ganzen hartz 4 leute ja auch...und das sind ne menge mehr,die paar knackis sind dagegen harmlos in der zu zahlenden summe

versichert bist du dann beim staat. die sorgen dann für ärztliche dinge