Unterhaltsvorschuss/Umzug. Welches Jugendamt ist nun dafür zuständig?

5 Antworten

Ja, mußt ummelden. Alle Unterlagen mitbringen! Vorab evt. anrufen, damit nicht wieder was fehlt ;-)


Natürlich musst du dich ummelden. Das Amt deines vorherigen Wohnortes ist für dich schlichtweg nicht mehr zuständig, wenn du dort nicht mehr wohnst. Sonst könnte ja jeder bei irgendeinem Amt seiner Wahl die Vorschüsse beantragen. Du bist sogar VERPFLICHTET; deine Adressänderung mitzuteilen und hast solcherlei Infoblätter sicherlich auch mal unterschrieben....

Es ist immer das Amt des Wohnortes zuständig.

Sieh lieber zu, dass der Vater seinen Unterhalt zahlt. Denn der Unterhaltsvorschuss endet nach 72 Monaten.

Zuständig ist immer das Jugendamt in dem Bezirk wo Dein Wohnsitz angemeldet ist.

Er will nicht zahlen und geht immer nur schwarz arbeiten um nichts zahlen zu müssen . Er will sein kind auch nicht sehen !