Ist es möglich mit 15 Jahren also als Minderjähriger einen Anwalt zu beauftragen?

Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen

Nein 100%
Ja 0%
Eventuell 0%

12 Antworten

Nein

dann frag evtl mal deinen Vater, ob er dich zu sich holen würde. Falls ja soll er das geteilte Sorgerecht beantragen, das alleinige wird er nicht bekommen, da so wie ich das verstanden habe keine Kindeswohlgefährdung besteht. Wenn er dazu nicht bereit ist, hast du überhaupt keine andere Chance. Bei eurem Umzug wird der jetzt zuständige JA Mitarbeiter alles an die neuen zuständigen weitergeben und dann wird die Unterbringung von dort aus gemacht. Deine Mutter hat sich schließlich an die vom JA gewendet, solang sie ihre Meinung nicht ändert, könntet ihr auch ans andere Ende von Deutschland ziehen und auch das würde dir nichts bringen.

JugendamtLover 
Fragesteller
 08.01.2016, 07:40

Mein Vater hat eine behinderung und hatte zuvor einen herzinfarkt weswegen er krankengeld bekommt welches kaum für seine miete ausreicht zusätzlich hat er noch ne freundin(welche im schwangerschaftsurlaub ist und ebenfalls kaum geld bekommt) und ein kind. Is also kaum möglich. Meine Mutter hat den Antrag schon gestellt aber ihre Meinung geändert, kann man da noch was machen?

Michi1201  09.01.2016, 00:38
@JugendamtLover

nein, dann kannst du leider nichts an der Situation ändern

Letzens las ich im Hamburger Abendblatt wird Hamburg durch die öffentlichen Umfragen unregierbar?

wenn ich deine Zeilen lese fällt mir dieser Artikel spontan wieder ein, kannst du mir bitte sagen warum?

ich denke wenn du meine Frage beantwortet hast, hast du auch deine Antwort auf deinen Kommentar hier auf der Seite und das soll nicht heißen, dass ich jedwede Behördenentscheidung billige... nur, es gibt auch regeln die man lernen muß und eine davon lautet lernen was ältere, Lehrer und sonstige Verantwortliche einem Mitzuteilen haben!

Nein muss das Gericht nicht.

Aber das Jugendamt wird dich normalerweise nicht gegen den Willen deiner Eltern und deinen Willen in eine Einrichtung geben.

Ja. Du kannst -  bitte unbedingt mit Zeugen - zum Familiengericht gehen und dort bei einem Richter den Antrag stellen dass Dir ein Rechtsbeistand zur Seite gestellt wird. Du kannst diesen Antrag mündlich vortragen. Besser ist ihn schriftlich vorzubereiten. Dann hast Du mindestens noch eine Kopie dabei auf der Du Dir die Übergabe mit Datum, Unterschrift und Stempel bescheinigen lässt. 

Und ja: Das Familiengericht ist tatsächlich verpflichtet Deinen Antrag sorgfältig zu prüfen und eine Ablehnung zu begründen. 

Genau kennen sich die Menschen mit dem Thema aus welche Du unter der kostenlosen Telefonnummer

116 111

erreichst. Die Nummer geht europaweit ohne Vorwahl. 

Es ist fast ein Jahr her dass die Bundesregierung die Familiengerichte öffentlich abmahnte diese gesetzliche Regelung zu beachten. 

Weiter macht es viel Sinn wenn Du mit dem behandelnden Arzt ein ausführliches Gespräch führst. 

Du warst also im Schuljahr 14//15 fünf Wochen am Stück krank. Dazu gibt es ja sicherlich fachärztliche Unterlagen. Die Frage steht im Raum ob das Jugendamt sich die Mühe gemacht hat danach zu fragen. Ich bezweifele es nach Deiner Schilderung. 

Ändern sich denn die Probleme durch den Umzug? Vermutlich nicht...

Warum nimmst du nicht deine Eltern mit zum Anwalt? Es gibt beim Gericht (?) Beratungsscheine. Da weiß ich aber nicht die Voraussetzungen.

JugendamtLover 
Fragesteller
 08.01.2016, 07:12

Ich bin ziemlich gefickt was meine Eltern angeht, die sind geschieden und meine Mutter welche das JA auch unterstützt hat das alleinige Sorgerecht.