Warum verlangt das Jugendamt Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses von meinem laufenden Unterhalt und nicht vom unterhaltspflichtigen Vater?

9 Antworten

Wenn es für das Jugendamt nicht möglich ist, das Geld von deinem EX das Geld zurückzuholen kommen sie zu dir. Aber sie hätten dir das schriftlich mitteilen müssen, inklusive Beschwerdefrist. Du solltest dich an einen Anwalt wenden und schnellstmöglich Widerspruch einlegen.

Unfug zurück zahlen von Unterhaltsvorschuss ist niemals der Alleinerziehende Elternteil

Das ist falsch.

Vielleicht steht die Antwort auf die Frage im Bescheid über den Unterhaltsvorschuss. Vorschüsse werden, egal in welchem Gebiet des Sozialrechts, mit einer Klausel auf Rückzahlung, Verrechnung oder Aufrechnung versehen. Ist das der Fall gewesen so braucht das Jugendamt dir über die Aufrechnung keine Mitteilung mehr geben, es kann sich auf den Vorschussbescheid berufen (auch wenn der schon ein paar Jahre alt ist).

Ich habe jetzt mal alle Unterlagen durchsucht. Und habe keinen offiziellen Bescheid über den Unterhalt gefunden. Kann das sein, dass das alles in der Auflistung mit Hartz IV lief? Meine Kinder und ich haben ein paar Jahre lang Hartz IV bekommen. In die Zeit fällt auch der Unterhaltsvorschuss. Der natürlich auf das Hartz IV angerechnet wurde. (Frage mich, warum ich den überhaupt beantragt hatte) Aber einen offiziellen Bescheid, nur über UV habe ich nicht.

Vor ein paar Jahren haben sie das schon mal probiert. Da habe ich allerdings auch keinen offiziellen Bescheid bekommen. Nachdem ich mich beschwert hatte, habe ich einen Brief erhalten, in dem mir erklärt wurde, dass ich sowohl den Unterhaltsvorschuss als auch die Hartz IV Leistungen meiner Kinder zurückzahlen muss. Was ich ja am frechsten fand, war, dass ich die Sozialleistungen zurückzahlen soll. Da frag ich mich, warum ich überhaupt arbeiten gehe und eine Vollzeitstelle suche. Hätte ich auch auf Hartz IV bleiben und mir ein schönes Leben machen können. Hätte ich wahrscheinlich mehr davon gehabt.

@Magpie01

Zurückzahlen mußt Du nur dann, wenn beim Unterhalt Geld für die vorangegangene Zeit Unterhalt nachgezahlt wird.

Also den rein laufenden Unterhalt, da duerfen sie nicht ran, weil laufender Unterhalt vor rueckstaendigem Unterhalt geht. Aber vielleicht ist das Geld, das du bekommst, nicht entsprechend als rein laufender Unterhalt benannt und dann gehen sie davon aus, das ist der laufende Mindestunterhalt und der Rest ist rueckstaendiger Unterhalt. Den rueckstaendigen Unterhalt koennen sie in der Tat als Erstzahler abschoepfen.

Schau nach, als was das Geld bezeichnet wird, wende ich sonst an Heidelberg und sorge dafuer, falls es nur laufender Unterhalt ist, dass das entsprechend drauf steht auf den Ueberweisungen. Da duerfen sie dann nicht ran. Schau in deinen Vereinbarungen nach, was dort genau drin steht, warum du genau diese Summe bekommst.

Haben sie sich am laufenden UH vergriffen, dann geh zum Jugendamt, weise das nach und fordere es zurueck. Das Amt ist da schnell mit.

Ist mir auch schon passiert, dass sie mir einen laufenden Unterhalt einbehalten haben als Rueckzahlung (die Zahlung war laufend und Rueckzahlung). Nach einem Jahr Kampf und mit Hilfe einer anderen Jugendamtsmitarbeiterin, die da fuer mich noch mal genau nachgesehen hat, was auf der Ueberweisung stand, bekam ich den laufenden dann nachbezahlt.

Nein, das dürfen sie nicht.

Der Unterhalt muß komplett an die Kinder gehen.

Hier würde ich tatsächlich mal einen Anwalt bemühen, um dagegen vorzugehen.

Du musst widersprechen und geltend machen, dass du keine Bescheid bekommen hast. Dann warte, was man dir schickt, damit du reagieren kannst (ist einfacher als jetzt ins Blaue was zu argumentieren).