Darf die Grundschule bei der Anmeldung zur Einschulung unseren Mietvertrag verlangen?

3 Antworten

Mietvertrag bestimmt nicht, die Adresse im Ausweis sollte doch reichen, um den Umzug nachweisen zu können.

Und wenn sie unbedingt auf dem Mietvertrag bestehen, dann schwärze doch alles außer der Adresse.

Die Grundschule darf soweit ich weiß, nur die Adresse sehen, nicht den ganzen Mietvertrag...

Der Mietvertrag ist privat. Der geht die Schule gar nichts an. Es ist nur wichtig, dass ihr im richtigen Bereich wohnt, um euer Kind auf die entsprechende Schule schicken zu können. Entweder ein Auszug aus dem Melderegister oder den aktuellen Personalausweis. Mehr können die nicht verlangen.