Unterhaltsvorschuss und Nebenjob des Kindes?

5 Antworten

den nebenjob musst du melden. bis 1200 euro darfst du aus dem sommerferienjob behalten, wenn er sich nur auf 4 wochen ferien begrenzt. ist er regelmäßig, dann wird das einkommen angerechnet. 170 euro darfst du behalten, 280 euro mindern deinen bedarf und die zahlst du an deine mutter.

kann es sein, dass du Unterhaltsvorschuss mit H4 verwechselst? Da stimmen deine Angaben, bei UV gilt das nicht.

Ein Ferienjob wird nicht angerechnet beim UV, nur regelmäßige Einkünfte wie z.b. Ausbildungsvergütung. Da werden die Kosten abgezogen und vom Rest die Hälfte angerechnet. Hier ein Auszug aus dem Merkblatt für UV, siehe letzten Satz.

"Regelmäßiges eigenes Einkommen des Kindes wird auf den Unterhaltsbedarf angerechnet und kann den Unterhaltsanspruch mindern bzw. bei entsprechender Höhe ganz entfallen lassen. Bei Minderjährigen wird deren Einkommen nach Abzug ausbildungsbedingter Kosten (z.B. Fahrtkosten) grundsätzlich zur Hälfte angerechnet. Das betrifft grundsätzlich jede Art von Einkommen, z. B. Ausbildungsvergütungen, 06.06.2017 4 Sozialleistungen oder auch Einkünfte aus (ererbtem) Vermögen. Unberücksichtigt bleiben im Allgemeinen gelegentliche Einnahmen z. B. aus Ferienjobs, Geldgeschenke von Verwandten o. ä."  

http://www.familien-wegweiser.de/RedaktionBMFSFJ/redaktionFamilienwegweiser/PDF-Anlagen/merkblatt-zum-unterhalt-fuer-empfaengerinnen-und-empfaenger-von-unterhaltsvorschuss,property=pdf,bereich=wegweiser,sprache=de,rwb=true.pdf

Wenn deine Mutter / du außer Kindergeld und Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt keine weiteren Sozialleistungen beziehen, dann musst du deinen Ferienjob nicht melden, weil dieser weder beim Kindergeld noch beim Unterhaltsvorschuss angerechnet wird !

Bekommt ihr aber noch ALG - 2 oder Wohngeld gezahlt, dann muss es gemeldet und nachgewiesen werden.

Beim Wohngeld blieben 100 € ohne Anrechnung und beim ALG - 2 könntest du in einem reinen Ferienjob in bis zu 4 Wochen pro Jahr bis zu 1200 € Brutto ohne Anrechnung auf deinen Bedarf verdienen.

Gibst du im Internet mal ein ,, ALG - 2 und Ferienjob ", da kannst du es nochmal genauer durchlesen.

Ihr bekommt Leistungen vom Jobcenter und lebt in einer Bedarfsgemeinschaft! Da muß jedes Einkommen gemeldet werden, auch dein Nebenjob.

wo bitte entnimmst du der Frage, dass sie Leistungen vom Jobcenter erhalten? Sie erhalten nur UV vom Jugendamt.

Ja, musst du.