Kindergeld trotz Ausbildungssuche und Teilzeitjob

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Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn man einen Ausbildungsplatz ernsthaft zum nächstmöglichen Beginn sucht und dies glaubhaft machen kann, indem man ausreichend Bewerbungen und Antworten vorlegt. Solange man noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, kann man auch voll arbeiten. Wenn man wegen dieser Tätigkeit (z. B. vertragliche Bindung im Ausland) eine Ausbildung nicht beginnen kann oder will, besteht kein Anspruch.

Danke für die Anerkennung.

nein für Kindergeld musst du in einer Ausbildung sein, und ab 25 Jahre ist eh Schluss, solang du weder eine Ausbildung noch Schule machst gibts auch kein Kindergeld.

Doch.

"b) Kind ohne Ausbildungsplatz

Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden, wenn ein Kind eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen bzw. fortsetzen kann. Die Berücksichtigung als Kind ohne Ausbildungsplatz setzt voraus, dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist. "

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Anspruchsvoraussetzungen.html