OOhne vaterschaftsanerkennung bekommt man dann trotzdem kindergeld und unterhaltsvorschuss und vom jobcenter Geld den der vater möchte nicht unterschreiben?

6 Antworten

Für alle 3 Einkünfte brauchst du nicht zwingend eine Vaterschaftsanerkennung. Für's Kindergeld ist es vollkommen egal. Beim Unterhaltsvorschuss und auch beim Alg2 ist eine bestehende Anerkenntnis auch nicht erforderlich, allerdings wird man hier erwarten, dass man zum einen alle Informationen über die Vater vorlegt und dass man das Vaterschaftsanerkenntnis (falls er bekannt ist, ebenso der Aufenthaltsort) vorantreibt.

Hierzu musst du dann beim Jugendamt eine Beistandschaft errichten und die ist kostenfrei für dich. Das Jugendamt kümmert sich dann um alles, schreibt den Vater an und wenn er freiwillig nicht will, dann geht es zum Gericht und eine Vaterschaftsfeststellung wird beantragt. Danach wird er zwangsweise als Vater eingetragen (positiver Gentest vorausgesetzt). 

Du kannst davon ausgehen, dass er irgendwann die Vaterschaft anerkannt haben wird, freiwillig oder unfreiwillig. Es dauert zwar seine Zeit, aber drücken kann er sich eh nicht. 

Bei einer Freundin hat es ganze 11 Jahre gedauert, weil er sich in den USA versteckt hat und alle Tests hat er verweigert. Sie bekam Unterhaltsvorschuss und Alg2. 

Das Kindergeld würdest du bekommen, es hat nichts mit Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss zu tun.

Der Vater des Kindes ist 

  • sowohl dem Kind zum Kindesunterhalt verpflichtet 
  • als auch - bei noch bestehender "Leistungsfähigkeit" - der Kindsmutter selbst zum Betreuungsunterhalt (bis zum dritten Geburtstag des Kindes)...

Unterhalt hat immer Vorrang vor der Inanspruchnahme staatlicher Unterstützung.

Du bist daher verpflichtet, bei der Vaterschaftsfeststellung mitzuwirken: Wenn der Mann die Vaterschaft nicht anerkennt, so musst du ihn als möglichen Vater angeben, so dass der leibliche Vater des Kindes durch einen entsprechenden Test festgestellt werden könnte.

Würdest du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, so könnte dir die Zahlung von Unterhaltsvorschuss versagt werden.

Um nach der Geburt ALGII für dich selbst beziehen zu können, müsstest du erst einmal nachweisen, dass der Vater deines Kindes dir gegenüber nicht mehr "leistungsfähig" ist..., denn wenn er es wäre, müsstest du vorrangig (neben dem Unterhalt für das Kind) den Betreuungsunterhalt für dich selbst von ihm einfordern.

Würden du und das Kind staatliche Unterstützung beziehen müssen, würden Unterhalt/ Unterhaltsvorschuss und Kindergeld darauf angerechnet....

Ja natürlich. Der Unterhaltsvorschuss ist ja gerade dazu da, die Zeit zu überbrücken bis die Vaterschaft und der Unterhalt geklärt werden kann.

Man muß den Vater nur soweit dieser bekannt ist bennenen und bei der Feststellung der Vaterschaft mitwirken.

http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/__1.html

Kindergeld gibt es sowieso immer.

der vater möchte nicht unterschreiben?


Das ist zunächstmal auch sinnvoll, denn eine einmal anerkannte Vaterschaft kann man nicht so leicht wieder aufheben, das geht nur per Gericht. Sinnvollerweise sollte man hier einen Vaterschaftstest machen lassen. Ist der positiv wird der Vater wohl auch unterschreiben. Ansonsten kann die Vaterschaft gerichtlich festgestellt werden.



Ok danke er ist der vater er meinte gleich er möchte mit dem Kind nichts zu tun haben und das er nichts unterschreibt den er will es nicht deswegen mach ich mir Gedanken er meldet sich auch nicht obwohl ich ihn anschreiben und sogar gesagt habe wenn du mit nicht glaubst machen wir ein vaterschafrstest aber er weigert sich er sagt nur er möchte nichts damit zu tun haben

@Cherry9327

nur keine Sorge, das ist gar kein Problem und schon gar nicht deines oder das Problem des Kindes. Er muss freiwillig gar nichts anerkennen, das Jugendamt (Beistandschaft) kennt Mittel und Wege, ihn zu zwingen. 

Es wird zwar ggf. eine Weile dauern, aber er wird als Vater eingetragen werden und er wird zur Unterhaltszahlung verpflichtet werden, da kann er sich nicht davor drücken. 

Und klar kriegst du alle Leistungen, die dir zustehen, Unterhaltsvorschuss ist gerade dafür da, in solchen Fällen einzuspringen. Und alg2 gibt es, wenn man bedürftig ist. Du bist nur verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über den Vater zu machen. 

Also Kindergeld ist ja für das Kind und das hat nichts mit der vaterschaftsanerkennung zu tun.

Unterhaltsvorschuss gibt es wenn der Vater unbekannt ist. Dann brauchen die eine schriftliche Stellungnahme, dass du nicht weißt wer es ist, und warum und dass auch niemand der greifbar wäre in Betracht kommt. (Z.b eine Urlaubsbekanntschaft, oder one Night stand den du nicht kennst etc. )
Oder, wenn der Vater bekannt ist, aber nicht zahlen kann oder will.
Dann springt das Amt ein und kann es sich bis zu 30 Jahre später beim Vater wiederholen.

Wenn er die Vaterschaft nicht anmerken, hilft das Jugendamt mit einer Bestandschaft. Dann kümmern die dich darum, dass es einen Gerichtsbeschluss zur Feststellung der Vaterschaft gibt. Und wenn er es ist, kommt er eh nicht drum herum.

Vielleicht sagst du ihm das so. Wenn es übers Gericht geht, wird das evtl teuer mit dem Verfahren für ihn.
Vielleicht unterschreibt er es dann, wenn er weiß dass er eh einen Test machen muss.

Kindergeld ja.

Jobcenter ja, allerdings werden sie normalerweise einen Vaterschaftstest beim vermuteten Vater verlangen, um zu klären, ob er zahlen muss.

Unterhaltsvorschuss wenn die Vaterschaft gerichtsfest festgestellt worden ist und der Vater nicht zahlt.

Dazu sollte man nach der Geburt das Verfahren der Vaterschaftsannerkennung mit dem Jugendamt starten.

Das erfordert normalerweise einen genetischen Test, der dann die Vaterschaft klärt.

Wenn der Vater der genetische Vater des Kindes ist, ist er dann unterhaltspflichtig gegenüber dem Kind.

Dazu beantragt man im Streitfall beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss.

klar gibt es auch Unterhaltschuss, wenn die Vaterschaft noch nicht festgestellt ist. Der 2. Absatz ist daher falsch. Auch dem Jobcenter genügt es, wenn eine Beistandschaft besteht und daran gearbeitet wird, den Vater zur Zahlung zu verpflichten. 

Die Mutter hat lediglich eine Mitwirkungspflicht und muss ihr bekannte Informationen wahrheitsgemäß weitergeben.