fällt bei heirat der mutter der unterhaltsvorschuss weg

5 Antworten

Das ist richtig so. Sie haette ihre Eheschliessung umgehend der Vorschusskasse melden muessen. Das steht in den Merkblaettern, die man jedes Jahr unterschreiben muss. Die Gesetze fuer den Unterhaltsvorschuss besagen unter anderem, dass Unterhaltsvorschuss nur ledigen, geschiedenen, dauernd getrennt lebenden und verwitweten Personen zusteht.

Der Familienstand verheiratet schliesst einen Unterhaltsvorschuss aus, in diesem Falle ist der alleinerziehende Elternteil nicht mehr alleinerziehend und hat noch eine weitere Person in der Familie, die sich auch um das Kind kuemmern kann.

So wird das gesehen vom Gesetz her. Steht auch klar in den Merkblaettern. Ob der neue Vater nun adoptiert, ob er ein Einkommen hat, das spielt ueberhaupt keine Rolle. Unterhaltsvorschuss ist nicht einkommensabhaengig.

Die Mutter muss daher das Geld zurueckzahlen, weil es ihr nicht mehr zustand und kann im Prinzip froh sein, nicht noch wegen Betruges angezeigt zu werden, weil sie es haette melden muessen.

Ist immer sinnvoll auch durchzulesen, was man unterschreibt.

Habe selbst 2 x 6 Jahre Unterhaltsvorschuss bekommen.

Ich wuerde nach Ratenrueckzahlung fragen, das sollte gewaehrt werden.

Dem Kind steht weiter Unterhalt zu, egal ob die Mutter geheiratet hat oder nicht. Da der leibliche Vater wohl nicht in der Lage ist den Unterhalt selber aufzubringen gibt es den Unterhaltsvorschuß und diesen holt das Amt sich dann irgendwann beim Vater wieder.

Dürfte das Amt sich jetzt aufgrund der Heirat den Unterhalt zurückholen, bräuchte auch kein Vater mehr für seine Kinder zahlen sobald die Mutter einen anderen Mann heiratet und dem ist nicht so.

Total falsch!

Dem Kind steht weiter Unterhalt vom Vater zu, aber der Mutter kein Unterhalt mehr von der Unterhaltsvorschusskasse. So will es das Unterhaltsvorschussgesetz. Personen mit dem Familienstand verheiratet kriegen keinen Unterhaltsvorschuss, so regelt es das Gesetz nun mal.

Das ist nicht richtig. Da sollte sich die Mutter im Amt mal die gesetzliche Grundlage dafuer zeigen lassen, dass der Vater des Kindes durch Heirat der Mutter keinen Unterhalt fuer das Kind mehr zahlen muss.

Es ist richtig, dass dann kein Unterhalt fuer die Mutter mehr anfaellt. Aber der Unterhalt fuer das Kind bleibt unberuehrt.

Was jedoch sein kann ..... der Unterhaltsvorschuss wird vom Amt gezahlt, wenn die Mutter darauf angewiesen ist und der Vater z.Z. nicht zahlen kann. Das Amt tritt dann in Vorlage, damit die Mutter das Kind ernaehren kann. Nach einer Heirat ist sie wohl in der Lage, ihr Kind zu ernaehren. Sie hat zwar immer noch Anspruch auf den Unterhalt vom Vater, den sie von diesem einfordern kann,) aber aufgrund der fehlenden Notlage wird das Amt jetzt nichts mehr vorschiessen.

Die gesetzliche Grundlage dafuer kannst Du leicht googeln, die Unterhaltsvorschussgesetze gibt es im Internet und da steht drin, dass man ledig, geschieden, dauernd getrennt lebend oder verwitwet sein muss um einen Anspruch zu haben. Einkommenspruefungen finden nicht statt beim Unterhaltsvorschuss.

Ich kopiere mal den Link zum Gesetz da steht in Paragraph 1, Abs. 1 Nr. 2 als Anspruchsvoraussetzung .....

(wenn das Kind) im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, und

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/uhvorschg/gesamt.pdf

Und das schliesst einen Anspruch von VERHEIRATETEN eben aus.

So viel ich weiss ist das möglich. Unterhaltsvorschuss ist ein Notgroschen, wenn du verheiratet bist, entfällt der. Natürlich hast du immer noch Anspruch auf den Unterhalt des Vaters des Kindes.