Beeinflusst Nebenjob den Kinderzuschlag und das Wohngeld?

2 Antworten

Du kannst es umgehen, wenn du nur knapp über 50 EUR brutto monatlich verdienst. Vorausgesetzt du hattest bisher kein wohngeldrechtliches Einkommen (z. B. Unterhalt) auf das der Freibetrag bereits gewährt wurde.

Das Wohngeld wird gemindert oder fällt ganz weg, je nach Verdienst, Deine Eltern haben für dich nur einen Freibetrag von 50,- Euro. Wie das mit Kinderzuschlag ist,weiß ich nicht, KInder geld ist davon nciht betroffen. Wenn Ihr den Nebenjob nicht meldet, kommt es durch den neuen Datenabgleich der Behörden über die Minijobzentrale spätestens in einem halben Jahr raus und dann heißt es evtl. zurückzahlen.