Unterhaltspflichte bekommt Krankengeld- was ist mit dem Unterhalt und Alg2?

2 Antworten

Wenn über den Unterhalt, den der Mann zu zahlen hat, ein "Titel" existiert, so muss der Mann diesen ggf. erst "abändern" lassen, um weniger zahlen zu dürfen.

Ob einer "Abänderung" stattgegeben wird hängt vom Einkommen des Mannes ab.

Sollte er nicht mehr erwerbstätig sein, würde zwar sein Einkommen sinken, aber auch sein "Selbstbehalt" - also der Betrag, der ihm vom Einkommen für seine eigenen notwendigen Ausgaben verbleiben muss. 

  • Somit könnte es sein, dass er trotz weniger Einkommen genauso viel Unterhalt für die Kinder zahlen muss wie bisher...

Würde er weniger zahlen können/ müssen, könntest du für die Kinder evt. ebenfalls staatliche Unterstützung beziehen.

Dein Noch-mann zahlt weiter die volle Höhe. Wenn er weniger bezahlen will, muss er das erst beantragen. Wird´s dann wirklich weniger, musst du das dem Jobcenter mitteilen.