Unterhalt und darf der Jobcenter das?

4 Antworten

Ja, es geht die was an und ja, Du mußt sagen, wofür es war. Genau so, wie es auch das Familiengericht etwas anginge, wenn von dort der Unterhalt berechnet wird. Denn wenn Du Kredite für nen Porsche laufen hast, dann wirst Du den Porsche verkaufen müssen. Dann mußt Du keine Raten mehr zahlen und durch den Verkauf ist auch noch Vermögen da, um Unterhalt zu leisten. Das nur mal so als Beispiel....

Und Unterhaltspflichtig bist Du. Abgesehen davon, daß man für die Zukunft nicht wirksam auf Kindesunterhalt verzichten kann, ist eine solche Regelung sowieso unwirksam, wenn man ALG II bezieht.

Für das ALG II gilt das SGB II, hier § 33 Übergang von Ansprüchen:

"(1) Haben Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen Anderen, ..."

Gibt man hier dem Jobcenter ungenügend Auskunft, dann klagt das einfach vor dem Familiengericht auf Unterhalt:

"... können die Träger der Leistungen nach diesem Buch bis zur Höhe der bisherigen monatlichen Aufwendungen auch auf künftige Leistungen klagen." "Über die Ansprüche nach Absatz 1 Satz 3 ist im Zivilrechtsweg zu entscheiden."

Gruß aus Berlin, Gerd

Natürlich kann das Jobcenter Auskunft über dein Einkommen und deine Verpflichtungen anfordern,wenn du unterhaltspflichtig bist !

Ein freiwilliger Verzicht,einer gesetzlich vorgeschriebenen Unterhaltsverpflichtung gibt es nicht,zumal in diesem Fall dann der Steuerzahler für dich einspringen würde.

Das haben die alles vorliegen auf den Auszügen der Bank was soll ich noch mehr bringen Und dann wo kann es sein das ich für die Olle Unterhalt zahlen soll nur weil sie gekündigt hat sich keine neue Arbeit sucht ??? Wo leben wir denn ?