Unterhalt und darf der Jobcenter das?
Hallo Leute Ich habe eine dringende Frage . Meine Frau und ich sind seit dezember Getrennt sie hatte einen Aufhebeungsvertrag unterschrieben und ist vom AA gesperrt deshalb bezieht sie für sich und die Kinder ALG2. Sie verzichtet auf Unterhalt für sich und die Kinder ( ich weiss das ich zahlen muss für die Kids will ich auch ). Nun hat das AA mich angeschrieben wegen Unterhalt für alle 3 und da durch ihre Sperre die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist für alle Schulden habe ich einen Anwalt mit der Regulierung beauftragt der es ausergerichtlich regelt das kostet mich 500Euro im Monat. Das AA wollte nun eine Auflistung meiner Ausgaben und Einkommens Da die Kredite auf jeden von uns laufen ( Haus, u.a insgesamt 4 ) und ich die Schulden komplett übernehme bleiben mir im Monat noch 1045 Euro Ich habe dem AA alle Unterlagen bis auf die letzten 12 Lohnabrechnungen habe ich nicht mehr gegeben heute kam ein Schrieb in dem sie den Grund für die Kredite wissen wollen geht die das was an ? Und muss ich ihnen das sagen wofür die waren ?
4 Antworten
Ja, es geht die was an und ja, Du mußt sagen, wofür es war. Genau so, wie es auch das Familiengericht etwas anginge, wenn von dort der Unterhalt berechnet wird. Denn wenn Du Kredite für nen Porsche laufen hast, dann wirst Du den Porsche verkaufen müssen. Dann mußt Du keine Raten mehr zahlen und durch den Verkauf ist auch noch Vermögen da, um Unterhalt zu leisten. Das nur mal so als Beispiel....
Und Unterhaltspflichtig bist Du. Abgesehen davon, daß man für die Zukunft nicht wirksam auf Kindesunterhalt verzichten kann, ist eine solche Regelung sowieso unwirksam, wenn man ALG II bezieht.
Für das ALG II gilt das SGB II, hier § 33 Übergang von Ansprüchen:
"(1) Haben Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen Anderen, ..."
Gibt man hier dem Jobcenter ungenügend Auskunft, dann klagt das einfach vor dem Familiengericht auf Unterhalt:
"... können die Träger der Leistungen nach diesem Buch bis zur Höhe der bisherigen monatlichen Aufwendungen auch auf künftige Leistungen klagen." "Über die Ansprüche nach Absatz 1 Satz 3 ist im Zivilrechtsweg zu entscheiden."
Gruß aus Berlin, Gerd
Natürlich kann das Jobcenter Auskunft über dein Einkommen und deine Verpflichtungen anfordern,wenn du unterhaltspflichtig bist !
Ein freiwilliger Verzicht,einer gesetzlich vorgeschriebenen Unterhaltsverpflichtung gibt es nicht,zumal in diesem Fall dann der Steuerzahler für dich einspringen würde.
Das haben die alles vorliegen auf den Auszügen der Bank was soll ich noch mehr bringen Und dann wo kann es sein das ich für die Olle Unterhalt zahlen soll nur weil sie gekündigt hat sich keine neue Arbeit sucht ??? Wo leben wir denn ?