Unterhaltsvorschuss im mangelfall?

5 Antworten

Grundsätzlich schon, wenn der Rest stimmt. Die 160€ die gezahlt werden, werden natürlich auf den Unterhaltsvorschuss / ersatz angerechnet.

Allerdings gilt noch mit Mitte des Jahres die alte Unterhaltsvorschussregelung, nach der maximal für 72 Monate und maximal bis zum 12. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss gewährt wird. Sobald das neue Unterhaltsvorschussrecht in Kraft ist, kann es aber sein, das ein Anspruch besteht.

Nein, wenn er unregelmäßig zahlt und liegt mit dem Zahlbetrag dabei unter der Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts nach 1612a Abs. 1 BGB, dann ja.
Derzeit bekommt man Unterhaltvorschuss in Höhe von 150,00 (0-6 Jahre) und bis 12 Jahre 201,00 €.
Da liegt er mit 160 € drüber, wenn Dein Kind unter 6 Jahre ist.

Nein, das kann man nicht.

Für Kinder unter 6 Jahren liegt der Vorschuss bei 150€, das wäre also völlig abgedeckt.

Für Kinder ab 6 Jahren liegt der Vorschuss bei 201€, da würdest du dann noch 41€ bekommen.

Wenn er nach Düsseldorfer Tabelle 360€ zahlen muß, dann kann er das auch.

Wer hat die Unterhaltsberechnung vorgenommen?

Nein, man kann nur bis zum Unterhaltsvorschussbetrag (derzeit 150 unter 6 bzw. 201 Euro über 6) aufstocken. Ist dein Kind unter 6, kriegst du nichts, ist das Kind über 6 und unter 12, könntest du bei 160 Euro noch 41 Euro erhalten. Ab Juli  2017 wären es auch für Kinder über 12 Jahre 264 Euro, da bekämst du dann 104 Euro, wenn dein Kind über 12 und unter 18 Jahre ist

UV soll ja das Existenzminimum sichern, mehr nicht. 

Nein, Unterhaltsvorschuss ist ja nie in der Höhe wie der echte Unterhalt wäre. Und der ist auch in Deinem Mangelfall abgegolten, wenn der Erzeuger 160 Euro zahlt.