Unterhaltsvereinbarung für Kind?

5 Antworten

Du musst auch Betreuungsunterhalt gegen ihn geltend machen, denn das Jobcenter verlangt, dass du alle Möglichkeiten ausschöpfst, die dir gesetzlich zustehen. Neben dem Kindesunterhalt muss er, wenn leistungsfähig auch Betreuungsunterhalt zahlen.

Der Kindesvater hat ja wohl die Vaterschaft anerkannt.

Er kann sich mit dem Jugendamt/Beistandschaft in Verbindung setzen und dort den Kindesunterhalt berechnen lassen.

Das Jobcenter wird wohl auf einem pfändbaren Unterhaltstitel bestehen.

Das kann ebenfalls beim Jugendamt kostenfrei in Form einer Urkunde anerkannt werden.

Eine zum Nachteil des Kindes getroffene Vereinbarung ist ungültig.

Sicherlich kann der Kindsvater auf seine Rechte verzichten, aber nicht auf seine Pflichten.

Bitte gib mal in die Suchmaske des Browsers

unterhaltsvereinbarung hartz 4

ein. Du wirst feststellen, dass es reichlich Ergebnisse gibt. Lese Dir mehrere ausführlich durch. DANACH lasse Dich getrost vom Jugendamt beraten. Wenn dann noch Bedarf besteht.

Er muss schon so viel zahlen wie möglich ist. Einfach weniger zahlen geht nicht da du Leistungen vom Amt bekommst.

Geht zum Jugendamt und lasst es dort berechnen und titulieren. Nur so wird das Amt das akzeptieren und ihr seid alle auf der sicheren Seite.

Das Jugendamt macht das kostenlos.