Meine Verlobte ist im Frauenhaus hat das Kind mitgenommen, was soll ich machen?

17 Antworten

Hallo, ich möchte hier zunächst mal klarstellen, das es grundlose Aufnahmen im Frauenhaus durchaus gibt. War selbst davon betroffen. Das ist eine ziemlich schwierige Zeit, weil jeder gleich vermutet, dass etwas vorgefallen sein müsse, sonst kommt man nicht ins Frauenhaus (selbst bei der Polizei bekommt man manchmal diese Kommentare). Fakt ist nur, dass ich bis heute nicht erfahren habe, was mein Ex dort erzählt hat, um mit den Kindern dort aufgenommen zu werden. Ich habe keine Ahnung was mir vorgeworfen wurde und hatte auch nie eine Chance zur Verteidigung. Nach ca 2-wöchiger Prüfung der Situation musste sie dort wieder raus (und unsere Kinder leben nach mehrmonatigen Gerichtsverfahren inzwischen bei mir).

Nach meiner Erfahrung kann man da wirklich wenig machen, es kommt einer Vorverurteilung gleich. Ein Fachanwalt sagte mir später, am Besten hätte ich sofort einen gerichtlichen Eilantrag auf sofortigen Umgang mit den Kindern gestellt. Das ist das, was noch am ehesten erreichbar ist, um kurzfirstig wieder mit den Kindern in Kontakt zu treten. Den Rest regeln dann die Gerichte in monatelangen Verfahren.

Ich weis nicht was manchen leuten hier einfällt zu schreiben, ich suche um rat und nicht nach irgendwelchen falschen beschuldigungen. 

Ich habe 6 Jahre Kickboxen hinter mir und mache die letzten 4 Jahre meines Lebens Wing Tsun. Ich kann mich sehr gut beherchen und kontrolieren, da ich weis was ich mit Schlägen anstellen könnte. Ich habe meine Verlobte NICHT angefasst um das mal klar zu stellen. 

Sie ist meine erste große Liebe und leider Gottes verstehe ich Sie nicht was mit Ihr los ist und trauere nicht nur dem Kind sondern auch ihr hinter her. Aber wie sie gesagt hat Sie möchte frei leben, nicht kochen nicht putzten und nach hause kommen wann Sie es mag, davon kann und werde ich Sie nicht abhalten dann gehe wir nun getrennte wege. Aber mit lügen sich einen Platz im Frauenhaus zu ergattern finde ich nicht für angemessen. Es gibt genug Frauen die diese Plätze wirklich benötigen aber naja. 

Ich will jetzt nur an mein Kind , der Mann vom Jugendamt sagt ich soll zum Familiengericht. Ich habe aber gehört man kann versuchen es übers Jugendamt zu klären , diese spielen dann quasi einen Vermittler. Meine Mutter hat heute geburtstag und weint den ganzen Tag da Sie die Oma dieses Kindes ist und ihn bis zum letzten Tag jeden Morgen gebadet hat und alles für Ihn getan hat. Ich will garnicht vors gericht, sie ist eine gute mutter meine verlobte dagegen kann ich nichts sagen um das kind kümmert sie sich sehr gut. Ich will Ihn aber nur sehen 

Als ich die Antwort geschrieben habe, stand da kein Fragetext, nur die Überschrift! Ich kann ja nicht hellsehen. Dann halt gleich hinschreiben, was Sache ist!

du klingst jetzt genauso reflektiert, wie ich es in meinem text beschrieben gefordert habe. beginn doch erstmal eine mediation beim jugendamt. in der zwischenzeit suchst du dir einen anwalt und besprichst dich mit diesem.

in der zwischenzeit: keine anrufe, keine schreiben außer die von deinem anwalt. nimm eine sehr umfangreiche umgangsvereinbarung mit ins gespräch der mediation. signalisiere dadurch für das gericht du wolltest einigung. sprich dein wunsch nach sorgerecht an. keine vorwürfe über den lebenswandel, die lügen oder andere sachen der mutter. nur umgangsrecht und sorgerecht sind für dich interessant zum wohl des kindes.

nimm dir den anwalt und besprich dich wie es weitergeht um sorgerecht, umgangsrecht und eventuell die inobhutnahme des kindes in deinen haushalt aussieht.

Ich war heute bei einer Familien und Beratungsstelle zum Gespräch was mir das Jugendamt vorgeschlagen hat um gemeinsam mit der Mutter ein Umgangsrecht auszuarbeiten. Die Kindesmutter hat sich dort nicht gemeldet und verbietet mir weiterhin den Umgang. Ich habe mir für Morgen einen Termin beim Anwalt genommen um rechtliche schritte vorzubereiten. Das Jugendamt hat mich gebeten der Kindesmutter bis Donnerstag noch die Zeit zu geben sich bei der Erziehungs und Familien Beratungsstelle zu melden. Die Mitarbeiterin beim Jugendamt meinte zu mir "Ich versuche es Ihrer ex Partnerin noch einmal schmackhaft zu machen sich dort zu melden". Irgendwie möchte das Jugendamt wohl nicht das ich diese Rechtlichen Schritte einleite. Beim letzten Termin meinten Sie zu mir Ich hätte keinen Anspruch auf Sorgerecht , heute wurde ich von der Beratungsstelle etwas anderen belehrt. Ich habe Anspruch auf Umgangs und teil Sorgerecht und soll das auch gerichtlich einklagen. Ich möchte das Kind nicht für mich alleine , es braucht beide Elternteile und ich habe absolut nichts dagegen das er seinen Lebensmittelpunkt bei der Mutter hat, aber leider sieht sie unser gemeinsames als Druckmittel mir eins reinwürgen.

"es kamen c.a 20 Polizisten mit Hunden zum Haus."

dann war da aber etwas mehr als "ich habe nur mal gefragt ......"

Sie wird ihre Gründe gehabt haben! So ohne alles wird man im Frauenhaus gar nicht aufgenommen. Du wirst schon wissen, was vorgefallen ist?

Die Adressen sind geheim, da kommst du nicht ran.

Ihre Eltern kommen aus dem Kosovo und haben von anfang an was gegen unsere Beziehung gehabt da ich nicht deren Landsmann bin. Ihr Vater hat uns eine Wohnung vermietet und uns ständig probleme bereitet. Die Eltern haben ihr immer schlecht beigeredet und nun wo das kind da ist haben Sie uns beiden fristlos gekündigt . Wir sind dann zu meinen Eltern in die Wohnung hier sind wir 2 Wochen geblieben da ich nächste Woche in unsere eig. gemeinsame neue wohnung ziehen werde. Ich kann mir vorstellen das Sie bei meinen eltern zuhause sich nicht frei gefühlt hat und eventuell kontroliert und mehr freiheiten haben wollte und aus dem grund ausgetickt ist und verschwunden. S

Man kommt so "ohne alles" sehr wohl ins Frauenhaus, dafür reicht es Frau zu sein und keinen Zufluchtsort zu haben. Mit Kind und einen Mann von dem du dich trennst, hast du eine Eintrittskarte.

grundlos geht keine frau ins frauenhaus. es muss also etwas vorgefallen sein. in sehr wenigen fällen sind fälle bekannt die unbegründet sind.

unabhängig davon, musst du erstmal akzeptieren, dass die beziehung vorbei ist. das thema solltest du vergessen.

wenn du also vaterschaft anerkannt hast, dann bist du der rechtliche vater des kindes. du hast das recht auf umgang und auf gemeinsames sorgerecht. weiterhin hast du die pflicht unterhalt zu zahlen.

das ganze theater solltest du an dieser stelle beenden. geh zum amtsgericht und stelle einen antrag auf beratungshilfe. damit suchst du dir für die fälle gemeinsames sorgerecht u. umgangsrecht einen anwalt für familienrecht.

in der zwischenzeit erarbeitest du eine umgangsvereinbarung (siehe vorlagen bei google): 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung, jedes zweite wochenende von fr-mo, hälftige ferien und feiertage, drei wochen sommerurlaub. das besprich mit deinem anwalt. lege weiterhin vor, dass du das gemeinsame sorgerecht möchtest.

dazu gehst du zum jugendamt, stellst einen antrag auf gemeinsames sorgerecht. dann wird die mutter geladen zur mediation und unterschrift. sie muss dies begründet ablehnen, damit gehst du zum gericht mit deinem anwalt und lässt das sorgerecht und wenn nötig das umgangsrecht durchsetzen.

voraussetzung für all deine vorhaben ist das du anfängst reflektiert zu argumentieren und zu schreiben. deine darstellung der tatsachen ist die eines aufgeregten kindes. das muss viel geschliffener, reflektierter und erwachsener rüberkommen. gerade wenn die mutter nicht in der lage ist ihre angelegenheiten zu sortieren und obdachlos ist, wäre es vielleicht ratsam anzustreben das das kind zu dir kommt?

Naja ohne Schlafplatz und mit Kind, ist Grund genug ins Frauenhaus zu gehen. Und auch Grund genug aufgenommen zu werden.

@AuroraRich

nein, da sieht man wieviel ahnung du von der materie hast. nämlich garkeine. ein frauenhaus ist für frauen die in notsituation aufgrund von gewalt sofort irgendwo versteckt unterkommen müssen. wenn eine frau mit kind kein dach über dem kopf hat, dann geht diese person mit kind ins obdachlosenheim oder übergangsheim. das sind zwei völlig unterschiedliche punkte. zudem hätte mutti ja das kind auch zu hause lassen können, da ist ja noch ein vater.

wenn das stimmt was ts vorträgt, dann hat die frau sich den weg ins frauenhaus erlogen. das fällt ihr dann demnächst negativ auf die füße. immerhin zahlt irgendeine öffentliche hand diesen platz. also erst recherchieren, dann antworten oder garnix sagen wenn man nichts weiß.

Vielen Dank, du hast mir schon viel geholfen mit deiner Antwort. Ich werde mich umgehen wieder beim Jugendamt melden und mich diesmal nicht so leicht abwimmeln lassen. Vorher jedoch muss ich mich um meine neue Wohnung kümmern damit eine Basis da ist für mich und mein Kind. Heute habe ich unsere alte Wohnung in Ihrem Elternhaus aufgelöst. Sie wollte nichts von den Sachen haben teilte mir Ihre Mutter mit. Ich habe bei der Mutter 3 Packungen Aptamil sowie 300 euro für Sie und das Kind dagelassen wie einen 4 Seitigen Brief an Sie von mir. Ihre Mutter meinte irgendwer aus dieser Einrichtung wird das dann Morgen oder die Tage abholen. Was ich suspekt finde ist, wieso kommuniziert das Amt/ Frauenhaus oder wer auch immer den nicht mit mir sondern mit Ihrer Mutter ? Vielleicht gibt meine ex verlobte meine Nummer mit absicht nicht ans Frauenhaus weiter, weil Sie befürchtet ich könnte denen die Warheit erzählen und Sie würde Ihren Platz verlieren und ins Obdachlosenheim weichen müssen ? Es sind viele Ungereimtheiten in dieser ganzen Sache und ich vertraue mittlerweile auch meiner ex Schwiegermutter nicht. Laut Ihrer aussage bekommt Ihre Tochter und unser gemeinsamer Sohn dort auch nichts zu essen, Sie müsste sich selbst finanzieren. Ich habe es mir unterschreiben lassen, das ich Ihrer Mutter die 300 euro und die ganze Baby Nahrung sowie Kleidung gegeben habe damit Sie mir später nicht vorwirft bei den Ämtern ich hätte Sie finanziell sowie das Kind nicht unterstützt.

Hallo, also danke nochmal für deine Hilfe. Ich war heute beim Jugendamt und habe meine Sicht der dinge erzählt und im Vordergrung die Sorge um unseren Gemeinsamen Sohn gestellt. Laut der Dame aus dem Jugendamt habe ich kein Anspruch auf gemeinsames Sorgerecht sondern nur auf Umgangsrecht und das auch nur wenn die Kindsmutter zustimmt. Ich soll Sie erstmal nicht kontaktieren( meine ex) aber gemeinsam mit Ihr zur eltern und familienhilfe , wenn Sie dazu bereit ist. Wie soll ich das machen, wenn ich Sie nicht kontaktieren soll aber auf diese einfach frage kam einfach nur ein "Sie kriegen das schon hin" Die Kindsmutter entscheidet ob ich Ihn überhaupt sehen darf und wenn Sie das möchte dann auch nur in Begleitung vom Jugendamt, übernachtungen sollen nicht mit drinnen sein.

Als letzte Instanz bleibt dann nur das Gericht. Ich werde mich jetzt erstmal 1 Monat nicht bei Ihr melden und abwarten ob Sie von alleine auf mich zu kommt.

Meine Frage ist, wenn Sie mir das Umgangsrecht verwehrt und ich dieses Einklage, wer trägt dann die Gerichtskosten ?

Und habe ich wirklich keine Möglichkeit auf gemeinsames Sorgerecht ohne das die Mutter zustimmt. Ich meine , wenn es mal zu einem Todesfall kommen sollte was hoffentlich nicht passiert das ich dann das Kind an mich nehme und es nicht vom Jugendamt verschlungen wird.

@Papaliebtdich

papa die frau vom jugendamt redet dummes zeug. du hast recht auf umgang. dabei ist es völlig unerheblich ob die kindesmutter das will oder nicht. du hast anrecht auf gemeinsames sorgerecht, egal wie die dame vom jugendamt dazu nicht steht. wenn die kindesmutter dem nicht zustimmt, dann hast du nur den weg über gericht offen.

niemals würde ich an deiner stelle einen monat funkstille gelten lassen. sie kommt nicht auf dich zu und nicht zu dir zurück. sie wird maximal über das jugendamt ihre unterhaltsforderungen geltend machen.

nimm dir sofort einen anwalt u. beantrage

a) umgangsrecht 2-3 nachmittage die woche, jedes zweite wochenende von fr-so, hälftige ferien und feiertage, drei wochen sommerurlaub

b) das gemeinsame sorgerecht mit dem gedanken vielleicht das kind zu dir zu holen, da ein frauenhaus keine dauerhafte aufenthaltsform für ein kind ist. das würde ich so du das überlegen solltest, nirgends ansprechen, sondern völlig nur mit dem anwalt besprechen.

c) vielleicht das kind zu dir holen? nur weil die km nichts mit dir zu tun haben will, hat das ja nichts mit dem kind zu tun.

besprich dich um gottes willen mit einem anwalt. schildere genau was das jugendamt dir gesagt hat und lass dich beraten wie du was zuerst beantragst. wechsel die schlösser und lass die km nicht mehr rein, damit sie nichts holen kann aus deiner wohnung. nur in deinem beisein und mit zeugen. lass dich nicht mehr veräppeln.