Haus mitsamt Schulden übernehmen

5 Antworten

Das ist sehr umfassend und du solltest einen Notar befragen. Der Kindesunterhalt gehört dem Kind und das Kind kann den Unterhalt auch einklagen sobald es volljährig ist, ich weiß aber nicht wie lange. Wenn euer Vater das Haus an euch zuerst vermietet und dann verkauft musst du sicher niemanden etwas auszahlen. Der Vater könnte das Haus ja auch an jeden anderen verkaufen. Probleme seh ich 2. Zum ersten: das "Kindesunterhaltskind" verklagt deinen Vater, gewinnt und dein Vater muss, um das zu bezahlen, das Haus verkaufen in dem ihr wohnt und wo ihr Geld investiert habt. Zum zweiten: dein Vater stirbt in dieser Zeit (nicht schön aber auch das muss man bedenken) dann würden seine leiblichen Kinder und, wenn er bis dahin hat, auch seine aktuelle Frau erben und die musst du dann entweder auszahlen oder das Haus verkaufen und die Kohle aufteilen. Das alles muss unbedingt rechtlich irgendwie abgesichert werden und muss unbedingt vorab mit einem Notar geklärt werden.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, gehört das Haus deinem Vater. Wenn du es ERBST, musst du die anderen Erbberechtigten auszahlen. Wenn du das Haus kaufst (bzw. Mietkauf) dann nicht. Denn dann hat dein Vater ja das Geld von dir und DAS erben dann die Hinterbliebenen. ... Bei der Ermittlung des Wertes des Hauses wird die Belastung (Schulden) immer mit berechnet.

Da Deine Mutter verzichtet hat, gehört das Haus Deinem Vater (wenn das so eingetragen ist!) und nur dessen Kinder wären erbberechtigt. Wenn du es übernimmst, müsstest du Deine beiden Schwestern auszahlen.

Ein Haus, das erstens zu groß ist, und zweitens noch so belastet, wäre eine riesige finanzielle Belastung für Euch....Ihr könntet Euch bestenfalls überlegen, zur Miete einzuziehen, damit Papa es abzahlen kann. Oder er soll andere Mieter suchen. Wenn das baulich geht.

miboki  27.01.2014, 10:25

Die Schwestern müssten nur ausbezahlt werden, wenn der Vater stirbt und das Haus zu einem deutlich geringeren Preis verkauft hat. Kommt ein Kaufvertrag mit einem regulärem Kaufpreis zustande, muss nichts aubezahlt werden (außer natürlich dem Kaufpreis)

Blindi56  28.01.2014, 10:01
@miboki

Ja, natürlich erst nach dem Tod des Vaters. Vorher gibts ja auch keine Erben....

Ihr möchtet das Haus doch gar nicht, wieso tut ihr euch das dann an? Nur um Deinem Vater einen Gefallen zu tun?

Denk mal weiter: ihr möchtet doch sicherlich mal Kinder, oder nicht? Und das nicht erst, wenn das Haus abbezahlt ist, oder? Dann käme wieder ein Kostenfaktor dazu und so weiter. Was macht ihr, wenn einer von euch mal arbeitslos wird oder ihr euch im schlimmsten Fall trennt und Du dann alleine mit dem Haus da sitzt?

Vielleicht sollte Dein Vater das Haus lieber vermieten. Ich glaube das wäre wahrscheinlich das Sinnvollste.

Ihr müsst das aber jetzt gleich mit einem Vertrag festhalten, also quasi als Mietkauf, denn sonst hast du da 15 Jahre gewohnt, bezahlt und nichts in der Hand. Aber die Frage ist doch, wenn es euch eigentlich gar nicht gefällt, dann lasst es. Und Papa solls vermieten.