Haus mitsamt Schulden übernehmen
Hallo liebe Alle,
ich habe folgende Situation: Mein Vater hat sich vor gut drei Jahren von meiner Mutter scheiden lassen. War eine sehr sehr komplizierte Situation. Auf jeden Fall hat damals meine Mutter auf eine Auszahlung bezüglich es Hauses verzichtet, dafür hat mein Vater das alleinige Sorgerecht für meine kleine Schwester übernommen und meine Mutter musste keinerelei Unterhalt für meine Schwester oder meinen Vater zahlen (also sie gingen quasi ohne jegliche Verpflichtungen gegenüber dem jeweils anderen auseinander). Zur näheren Erläuterung: Wir sind insgesamt 5 Geschwister, zwei Brüder die meine Mutter in diese Ehe mitgebracht hat (also nicht von meinem Vater) und dann noch wir drei Mädels, welche dann gemeinsam von meinen Eltern gezeugt wurden. Nun ist das Haus, in welchem momentan nur mein Vater und meine kleinste Schwester wohnen noch gut 15 Jahre mit Schulden behaftet. (Genaue Summe weiß ich nicht, müsste sich aber so um die 200.000 Euro reißen, die noch abbezahlt werden müssen). Mein Vater hat nun wieder eine Freundin, welche ebenfalls ein Scheidungshaus inne hat und hat mich und meinen Freund gestern gefragt, ob wir denn das Haus übernehmen wollen. Da die monatlichen Schulden aber unser Budget, welches wir für unsere momentane Wohnung aufbringen müssen, um gut das Doppelte überschreitet, hat er angeboten, dass wir nur den Anteil quasi als Miete bezahlen, welchen wir jetzt aufbringen müssen. Er möchte das Haus nicht verkaufen und von meinen anderen Geschwistern kommt für ihne keiner in Frage (mein ältester Bruder hat selber schon Haus gebaut, mein anderer Bruder bestreitet nicht das beste Verhältnis zu meinem Vater und wäre nicht zuverlässig genug, meine ältere Schwester wohnt in Klagenfurt und würde auch nicht wieder nach OÖ kommen und meine kleine Schwester wird zwar bald 18, hat aber gar nicht die Möglichkeiten sich das Haus leisten zu können.) Er möchte auch nicht warten, bis meine kleine Schwester groß genug ist und genug EInkommen hat um sich das leisten zu können. So ganz kenn ich mich da einfach nicht aus. Mit meinem Vater wäre noch zu klären, wie das mit der Übernahme dann aussehn würde (mein Vorschlag wäre ja, dass wir jetzt quasi die 15 Jahre mal die "Miete" zahlen und dann wenn das Haus abbezahlt ist, die Möglichkeit hätten gegen etwa nochmal den selben Betrag das Haus abzukaufen). Mein freund und ich möchten einfach nicht zu hohe Schulden auf uns nehmen, da wir normalerweise gar nicht erst an eine Übernahme des Hauses gedacht hätten. Es ist für unseren Geschmack viel zu groß gebaut und es wäre auch noch einiges zu renovieren. Nun meine eigentliche Frage: Müsste ich dann in so einem Fall meinen Geschwistern auch einen Betrag auszahlen, wenn ich quasi jetzt mal auf Miete drinnen wohne und das Haus dann nach einer gewissen Zeit meinem Vater abkaufe? Bzw. müsste ich auch meinen Brüdern etwas auszahlen, nachdem unsere gemeinsame Mutter ja damals darauf verzichtet hat?
5 Antworten
Das ist sehr umfassend und du solltest einen Notar befragen. Der Kindesunterhalt gehört dem Kind und das Kind kann den Unterhalt auch einklagen sobald es volljährig ist, ich weiß aber nicht wie lange. Wenn euer Vater das Haus an euch zuerst vermietet und dann verkauft musst du sicher niemanden etwas auszahlen. Der Vater könnte das Haus ja auch an jeden anderen verkaufen. Probleme seh ich 2. Zum ersten: das "Kindesunterhaltskind" verklagt deinen Vater, gewinnt und dein Vater muss, um das zu bezahlen, das Haus verkaufen in dem ihr wohnt und wo ihr Geld investiert habt. Zum zweiten: dein Vater stirbt in dieser Zeit (nicht schön aber auch das muss man bedenken) dann würden seine leiblichen Kinder und, wenn er bis dahin hat, auch seine aktuelle Frau erben und die musst du dann entweder auszahlen oder das Haus verkaufen und die Kohle aufteilen. Das alles muss unbedingt rechtlich irgendwie abgesichert werden und muss unbedingt vorab mit einem Notar geklärt werden.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, gehört das Haus deinem Vater. Wenn du es ERBST, musst du die anderen Erbberechtigten auszahlen. Wenn du das Haus kaufst (bzw. Mietkauf) dann nicht. Denn dann hat dein Vater ja das Geld von dir und DAS erben dann die Hinterbliebenen. ... Bei der Ermittlung des Wertes des Hauses wird die Belastung (Schulden) immer mit berechnet.
Da Deine Mutter verzichtet hat, gehört das Haus Deinem Vater (wenn das so eingetragen ist!) und nur dessen Kinder wären erbberechtigt. Wenn du es übernimmst, müsstest du Deine beiden Schwestern auszahlen.
Ein Haus, das erstens zu groß ist, und zweitens noch so belastet, wäre eine riesige finanzielle Belastung für Euch....Ihr könntet Euch bestenfalls überlegen, zur Miete einzuziehen, damit Papa es abzahlen kann. Oder er soll andere Mieter suchen. Wenn das baulich geht.
Ja, natürlich erst nach dem Tod des Vaters. Vorher gibts ja auch keine Erben....
Ihr möchtet das Haus doch gar nicht, wieso tut ihr euch das dann an? Nur um Deinem Vater einen Gefallen zu tun?
Denk mal weiter: ihr möchtet doch sicherlich mal Kinder, oder nicht? Und das nicht erst, wenn das Haus abbezahlt ist, oder? Dann käme wieder ein Kostenfaktor dazu und so weiter. Was macht ihr, wenn einer von euch mal arbeitslos wird oder ihr euch im schlimmsten Fall trennt und Du dann alleine mit dem Haus da sitzt?
Vielleicht sollte Dein Vater das Haus lieber vermieten. Ich glaube das wäre wahrscheinlich das Sinnvollste.
Ihr müsst das aber jetzt gleich mit einem Vertrag festhalten, also quasi als Mietkauf, denn sonst hast du da 15 Jahre gewohnt, bezahlt und nichts in der Hand. Aber die Frage ist doch, wenn es euch eigentlich gar nicht gefällt, dann lasst es. Und Papa solls vermieten.
Die Schwestern müssten nur ausbezahlt werden, wenn der Vater stirbt und das Haus zu einem deutlich geringeren Preis verkauft hat. Kommt ein Kaufvertrag mit einem regulärem Kaufpreis zustande, muss nichts aubezahlt werden (außer natürlich dem Kaufpreis)