Mein Mann und ich haben uns getrennt. Jetzt weigert er sich auszuziehen. Was kann ich machen?

8 Antworten

Bitte nimm dir einen Anwalt und lass dich beraten. Das ist ja wirklich kein Zustand für dich und deine 3 Kinder. Ich drück dir die Daumen, dass dieser furchtbare Zustand für dich bald zu Ende ist. Alles Liebe aus Wien

Kann ich nur beipflichten. Guten Anwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht suchen (du bekommst Prozesskostenbeihilfe) Wer hat den Mietvertrag unterschrieben? Wenn du alleine würd ich ganz einfach die Schlösser tauschen. Andernfalls würd ich mir eine Wohnung suchen und die Bude ausräumen. Vorrübergehend ist die Möglichkeit in ein Frauenhaus zu gehen, die haben dort auch immer super Tipps. Lass dich nicht unterkriegen.

  1. zum Fachanwalt gehen der dich berät. 2. zum Amt gehen und deine Situation schildern, so dass das Geld für den Unterhalt der Kinder nciht mehr auf sein Konto geht. Das kannst du natürlich tun, wenn du über den Anwal offiziell die Trennung eingeleitet hast. Allerdings bedeutet das auch, dass du auch nicht mehr für ihn einkaufen und kochen darfst.

naja du kannst aufs Einwohner-Meldeamt gehen und dort angeben daß du ab dem...(Datum) getrennt lebst. Aus der Ehewohnung wirst du ihn nicht werfen können, vorerst. Man kann auch innerhalb einer abgeschlossenen Mietwohnung getrennt leben. Haben meine ELtern damals auch gemacht. Erkläre ihm das Schlafzimmer als dein Reich, und ziehe dort ein. Meine Mutter hat sich damals Stube und Schlafstube genommen, und auch abgeschlossen. und meinen Vater ins Kinderzimmer verbannt, damals gab es keine freien WOhnungen bei uns. Erst einige Zeit nach der Ehescheidung, da hat er dann was eigenes bekommen. Nimm dir sofort einen Anwalt. Nimm dir den Bewilligungsbescheid, oder geh auf die ARGE mit deinem Personalausweis, und laß dir eine Kopie nachdrucken, nachdem du ihm die Vertretungsvollmacht für dich entzogen hast. Geh sofort zum Amtsgericht mit deinem Einkommensnachweis und beantrage dort einen Beratungsschein , damit kannst du dann dir einen Rechtsanwalt nehmen. Sieh zu daß du im Konto als verfügungsberechtigt /Kontovollmacht, oder als Kontoinhaberin mit eingetragen wirst, sprich bitte sofort mit der Bank darüber. Laß ihn von deinem Anwalt auffordern, dies zu dulden, oder klag es sofort ein, notfalls im Wege einer Einstweiligen Verfügung. Geh auf das jobcenter und erkläre dort, daß er dich ab sofort nicht mehr vertreten darf. Nimm dazu den Nachweis mit, vom Einwohneramt. ob dieses Weihnachten nun unbedingt friedlich wird, das kann dir keiner garantieren. Ich wünsche es dir aber so sehr.-Dies wären mal so die ersten Schritte.

wenn ihr innerhalb der Wohnung getrennt lebt, werdet ihr auch auf der ARGE getrennt. Du bekommst eine eigene BG-Nummer und wirst getrennt berechnet. Laß das notfalls von deinem Anwalt durchdrücken. Jeder zahlt nur noch die Hälfte Miete. Dann brauchst du auch ein eigenes Bankkonto. und sag es deiner Beraterin nochmal: Du bist nicht mehr mit ihm zusammen, du bist nicht mehr mit ihm zusammen, du bist nicht mehr mit ihm zusammen. Beweis: Beginn des Getrenntlebens. Die Bedarfsgemeinschaft mit ihm ist aufgelöst. Natürlich schulden sich auch getrennt lebende Ehegatten gegenseitig den Getrenntlebenden-Unterhalt. Sofern einer von beiden leistungsfähig ist.

Ich bin zwar eine Jugendliche aber weis das wenn man zum Anwalt geht und er nicht auszieht kann man ihm sozusagen eine Frist setzten bis da er dann ausziehen muss. War bei uns jedenfalls so.

Ich würde das so nicht hin nehmen und mich vom Amt abschütteln lassen Du hast Kinder und die sollten unter den Streitigkeiten und Beleidigungen nicht Leiden . Wenn ich du wäre würde ich zu einer sozialen Institution in eurer Stadt oder wie auch immer hingehen und mir dort Hilfe holen. Karitas zb. Ich hoffe das du bald mit den Kindern wieder in eine glückliche Zukunft schauen kannst Lg Sky