Was kann alles auf den Unterhalt angerechnet werden?
Ich bin unterhaltspflichtig meinen Kindern gegenüber. Von meinem Nettoeinkommen wird der Preis für meine Monatskarte der S-Bahn und die Tilgungsrate meines Kredites abgezogen und daraus der Unterhalt berechnet.
Gibt es noch andere "Kosten" die mit angerechnet werden können?
Riester-Rente und priv. Rechtsschutz und priv. Krankenversicherung werden mir nicht mit auf mein Nettoeinkommen angerechnet - Begründung das Wohl der Kinder steht über der Absicherung im Alter.
Danke im Voraus
3 Antworten
Welche Kosten das Einkommen bereinigen können steht in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien deines zuständigen OLG.
Riesterrente und private Krankenversicherung sind dann abzugsfähig, wenn der Mindestkindesunterhalt (1. Einkommensstufe der DDT) gezahlt werden kann.
Kommt es zu einem Mangelfall (der Mindetunterhalt ist nicht sichergestellt), werden solche Positionen meist nicht angerechnet. Es ist halt immer eine Einzelfallentscheidung.
Ein echter Vater steht zu seinen Verpflichtungen. -
Wofür ist der Kredit? Wenn er nicht nötig wäre, wird er nicht eingerechnet...
Was soll denn ein falscher oder unechter Vater sein?
Hier findest Du eine alphabetische Auflistung, was alles abgezogen werden kann: http://www.scheidung-online.de/unterhalt/einkommensberechnung/abzuege-vom-einkommen/index.php