Ab welcher Entfernung sind die Eltern barunterhaltspflichtig?

3 Antworten

Wenn ich meine Erstausbildung beginne, sind meine Eltern mir gegenüber ja unterhaltspflichtig.

Dies gilt nur bedingt - und hängt davon ab, ob du während der Ausbildung ein eigenes Einkommen erzielst (und in welcher Höhe) oder nicht....

Der Fahrtweg zur Ausbildungsstätte wäre "unzumutbar" lang, wenn man für Hin- und Rückfahrt zusammen insgesamt mehr als 2,5 Stunden benötigen würde für eine tägliche Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden.

Bei einer täglichen Arbeitszeit unter bzw. max. 6 Stunden gilt ein Arbeitsweg von 2 Stunden noch als zumutbar...

Dabei wird von der Erreichbarkeit der Ausbildungsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln ausgegangen....

ja natürlich, ich wollte nur kurz die Grundlagen aufzählen :)
achso, danke👍🏼

Nicht die Kilometer sind entscheident, vielmehr die Fahrzeit!

Ich meine, was die Zumutbarkeit angeht,  irgentwas von insgesamt 2 Stunden für hin- und zurück in Erinnerung zu haben. 

Bei der Erstausbildung gibt es Bafög, warum?

Ausbildungsvergütung erhält man hierbei, wenn dieses nicht reichen sollte und du wohnst in wo auch immer und sei es innerhalb der Stadt.

Und die Ausbildungsvergütung stimmt nicht, dann könntest du ganz normal zur ARGE gehen in deiner Stadt, gewisse Anträge ausfüllen und den Differenzbetrag der, dir zum Leben fehlt einholen.

Hierzu gibt es Formulare als auch Anträge.

Du könntest auch eins machen, Ausbildungsvertrag herausholen in kopierter Form mit einem eigenen schriftlichen Antrag (Hiermit stelle ich einen Antrag auf Fürsorge {so schimpfte sich das Einst) formlos von weiteren

Antragsgesuchen ihrer Agentur bitte ich abzusehen. Der Existenzregelbedarf nach europäischer Bestimmung lautet 1.335 Euro Minimum, meine Ausbildungsvergütung in Höhe von xxx Euro sind bereits abgezogen, demnach verbleiben xxxx Euro, bitte um monatliche fristgerechte Auszahlung zum .... .

Von weiteren Unternehmungen ihrer Firma (Agentur) mich dem Sozialgesetzbuch zu unterwerfen, verbitte ich mir da ihre Gesetze zu keinem Zeitpunkt in Kraft getreten sind zur Zahlung sind Sie an mich (Familienname: xxxx Vorname: xxxx) laut höherrangigen europäischen Recht und laut Grundgesetz der BRD allerdings gesetzlich verpflichtet.

Wie sie das intern verbuchen oder nicht, ist hiermit nicht mein Problem.

Kopie der Geburtsurkunde beilegen, Kopie des Vertrags und schauen was da so kommt, Firma ist Firma, Fürsorge ist Fürsorge, Existenzminimum nach europäischem Gesetz, Grundgesetz (wo der Regelsatz nicht enthalten steht).

Wenn diese den Regelsatz nicht genau wissen bis 1.800 Euro und paar zerquetschte kann man gehen. Mit dem Zusatz von Schikanen im Privatrecht durch Sachbearbeiter wird abgelehnt, nicht stattgegeben bei weiterer Erkundigung bitte um Herausgabe der Privatadressen der jeweiligen Sachbearbeiter, um diese vor einem ordentlichen europäischen Gericht oder anderweitigen Gericht in etwaigen Drittstaaten nach Handelsrecht verklagen zu können.

Mit freundlichen Grüßen  xyx

Asylanten machen auch nichts anderes (die bekommen sofort den normalen Betrag nichts mit Hartz IV oder sonstiges), da läuft das sofort und bei Einheimischen halt nicht so. Jetzt weißt du ungefähr wie das geht.

Du stellst die Bedingungen und die Forderungen und deine Geschäftsbedingungen obwohl du kein Geschäft oder keinen Handel treibst, du bist Mensch und für Menschen wird auch gesorgt.

Von Personalausweiskopien usw. immer unterlassen, sonst lässt du dich auf deren Bedingungen wo möglich noch ein.

was?

@junigloeckchen

dann nicht, Erstausbildung = Ausbildung, Studium = Studium, was in so fern zurück, warum Bafög beantragen, wenn es anders geht...

Der Nick passt!

Was bitte ist das für eine wirre und vor allem unhaltbare Antwort???

Ach so ja, Deutschland ist ja eine GmbH, und Leute, gleich wird er uns noch erzählen, dass wir in Deutschland keinen Führerschein brauchen, weil es die StVZO nicht mehr gibt/abgeschafft wurde!

Sindbad, träume weiter von Deinen Märchen und lasse das Umfeld damit in Ruhe!

@alarm67

Unfug ist es nicht, ich möchte auch kein Geld haben...

Sie schon, wer Ausbildung nicht von Studium unterscheiden kann,

1. Entfernungen schreibt, die nicht sauber sind

in der Verbindung

2. Barunterhalt

Da sollte man immer wissen, wer das bezahlt, für manche ist Barunterhalt eine Menge Geld (wichtig ist zu wissen wie, manches muss der Mensch leider auch zurück zahlen).

Wenn die Eltern des Users das könnten, dann gäbe es die Frage nicht.

Und als Elternteil ist man bissl älter und wenn man nicht zahlen will, dann zahlt man nicht, denn ob es hierzu eine rechtliche Verpflichtung gibt die bindend ist. Nein.

Auszug ist Auszug, Volljährigkeit ist Volljährigkeit und bei Nichtzahlens tritt dann was genau ein, du musst deine Zahlungsmittel nicht offen legen in der BRD, wenn du nicht willst hierzu gibt es keine Grundlage für Eltern, wenn Eltern dieses machen, selbst hierfür gibt es wiederum ganz viele Dinge, wo dann kein Geld zu holen ist.

Da du dich 67 nennst, entweder Sachbearbeiter bei einer Agentur zu sein scheinst oder anderweitig dich für diesen Bereich zu interessieren scheinst, dann sollte man sämtliche Tricks hierbei kennen.

Und was nützt einem Bafög, zu dem ganz richtig.

Neben dem Studium kann der Student auch arbeiten, richtig andere haben vielleicht auch zweit-Job, um den Lebensunterhalt bestreiten zu müssen.

Gibst du Anträge in welcher Form auch immer in deinem Leben ab von anderen (Firmen, Agenturen, Bank, Kreditbank was auch immer) so hast du die Spielregeln ganz von selbst akzeptiert und man wird dich ausquetschen wie eine Apfelsine.

Wenn das deine Spielvariante ist und deine Beratung, dann ist das deine Sache und dein Ding, dann spielst halt du ein illegales Spiel mit und legalisierst das ganze für dich und für den Gläubiger oder denjenigen von dem du etwas aus der BRD möchtest.

Wenn das gut ist, dann ist das halt deine Einstellung, dein Ding, gibt auch andere Weisen, wenn man davor die Augen verschließt oder schriftlich rumbrüllt, so ist das ganz genau das System welches das mit dir unterhält.

Wenn du das gut findest, so ist das deins und wenn dir etwas nicht passt oder du mit deinem System nicht einverstanden bist oder gerade super gut einverstanden bist. Dann wundert es mich das die Reaktionen so unsachlich ausfallen in schriftlicher Form.

Das tut im Leben nicht Not und was wichtig ist, dieses hilft keinem plus das sind keine Umgangsformen, ist aber wohl Standard.

Normalerweise müssen wir uns darum auch keinen Kopf machen, weißt warum, Zeiten ändern sich, da zählt dann nur noch, entweder hast du Geld oder halt keins und bis da eine Ausbildung angestrebt wird oder die Immatrikulation erfolgen könnte, das dauert.

Ausbildung wahrscheinlich erst im nächsten Jahr und jetzt sich noch immatrikulieren für das erste Semester, denke mal dafür ist die Zeit viel zu knapp plus Wohnung liegt ja auch nicht vor.

Und bis dahin, ergibt sich diese Frage nicht mehr.

P.S. Denke an deine eigene Vorsorge