Unterhaltspflicht der geschiedenen Eltern während des Studiums?

7 Antworten

Muss mein Vater trotzdem noch Geld bezahlen?

Es kommt darauf an...

In erster Linie musst du einen BAföG Antrag stellen. Und dann wird man sehen ob und wer darüber hinaus Unterhalt zahlen kann und muss.

BAföG und Unterhalt sind zwei völlig verschiedene Sachen die auch auf unterschiedlichen Berechnungsmethoden basieren.

Wenn du also einen Antrag stellst und der wird in voller Höhe bewilligt, dann musst du dich nur noch mit deiner Mutter einigen was du Zuhause abgeben sollst. Das Kindergeld bekommt sie ja auch noch und dieser Betrag bleibt beim BAföG z.B. unberücksichtigt.

Sollte der BAföG Antrag ganz oder in Teilen abgewiesen werden, dann muss nach dem BGB errechnet werden inwieweit welcher Elternteil darüber hinaus in der Verpflichtung steht noch Barunterhalt zu zahlen. Hier wird auch das Kindergeld angerechnet als dein Einkommen. As Grundlage dient dann das bereinigte Nettoeinkommen beider Elternteile und das Kindergeld.

Deiner Mutter steht es frei dir ihren Betrag als Kost und Logis anzubieten. Aber das ist nichts, was deinen Vater interessieren muss. Es muss eben nur als Grundlage erstmal berechnet werden ob deine Mutter leistungsfähig ist. Wie ihr das dann unter euch regelt ist eine Sache zwischen euch.

Deine Frage kann also ohne weitere Angaben nicht beantwortet werden. Aber wie gesagt: stelle erstmal den BAföG Antrag mit Hilfe beider Eltern und dann wird man weiter sehen.

Phil3331 
Fragesteller
 18.01.2021, 15:41

Okey danke schonmal! Was sind denn typische Grunde, wieso BAföG abgelehnt werden könnte? Und habe ich richtig verstanden, dass ich, wenn ich das BAföG in voller Höhe bewilligt bekomme, nichts mehr von meinem Vater bekomme? Und, dass wenn ich das BAföG nicht in voller Höhe/garnicht bekomme, geschaut wird, inwiefern mein Vater in der Lage ist, noch für meinen Unterhalt aufzukommen? Also es wird darauf geschaut, wie viel er verdient?

Kessie1  18.01.2021, 16:45
@Phil3331

BAföG wird abgelehnt oder nur in Teilen gewährt, wenn die Eltern zu viel verdienen.

Wenn dem also so sein sollte, dann muss geprüft werden wer von deinen Eltern jetzt genau was verdient und dann wird anhand des bereinigten Nettos berechnet wer was zahlen kann und müsste. Auf dem BAföG Bescheid steht dann z.B.: deine Eltern müssen noch 200 Euro zu zahlen. ABER: ob dem wirklich so ist und vor allem wer was zahlen kann und muss nach dem Bescheid dennoch genau geprüft werden.

Da die Berechnungsmethoden unterschiedlich sind und vor allem auch die Grundlagen muss das natürlich berücksichtig werden.

Wenn dein kompletter Bedarf also durch das BAföG und das Kindergeld gedeckt ist, dann sind die Eltern aus der Unterhaltszahlung raus. Wenn dein Bedarf auch dadurch gedeckt ist, dass du nicht den vollen Satz bekommst, aber eben das Kindergeld hinzu kommt und am Ende der Bedarf doch gedeckt ist, dann sind die Eltern ebenfalls raus.

Ein Beispiel - mal ganz vereinfacht: dein Bedarf (anhand des bereinigten Nettos der Eltern in den letzten 12 Monaten wenn sie angestellt sind) liegt bei 677 inkl. Kindergeld.

Vom BaföG Amt bekommst du aber nur 350 Euro(weil z.B. dein Vater viel verdient hat im vorletzten Jahr).Dann wäre die Rechnung: 677 - 350 - 219 (Kindergeld) = 108 Euro

Die Differenz , also die 108 Euro)müssen also deine Eltern aufbringen. Aber nicht dein Vater alleine, wenn deine Mutter ebenfalls über 1400 bereinigtes Netto im Monat hat und vorrangige Unterhaltsberechtigte schon berücksichtigt wurden.

Um es zu verstehen, schaue dir einfach mal die Rechengrundlage für BAföG an und die für den Kindesunterhalt:

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen-eltern-ehegatte.php

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2021/Duesseldorfer-Tabelle-2021.pdf

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Wenn dein Vater z.B. bei der Antragstellung beim BAföG nicht mitwirken will, dann kannst du einen Antrag auf Vorausleistung stellen. Du bekommst dann erstmal BAföG und das Amt prüft ob die Eltern was zahlen müssten. Und zur Not gehen sie auch vor Gericht, wenn sie sich davon Erfolg versprechen.

Aber wie gesagt: stelle erstmal den Antrag und dann sieht man weiter...

ichweisnix  20.01.2021, 20:25
@Phil3331

BAföG ist aus Sicht des Unterhalts schlicht obligatorisches Einkommen. Es ist möglich das sie den BAföG Höchstsatz und Unterhalt bekommen, wenn z.B. das Einkommen Ihres Vaters massiv gestiegen ist. Umgekehrt ist es so, das wenn sie kein BAföG bekommen und auch keinen Unterhalt, sie beim BAföG Vorausleistungen beantragen können. Bei diesen geht der Unterhaltsanspruch dann in Höhe der Vorausleistungen auf das Amt über.

beide eltern sind unterhaltspflichtig. du forderst das einkommen beider eltern ein und lässt von deinem anwalt den unterhalt berechnen. du leistest von diesem unterhalt dann deine kosten zuhause: miete, strom, lebensmittel, klamotten etc. sprich der größte teil von vatis unterhalt geht an mutti für die kosten die du verursachst.voraussetzung ist, dass deine eltern leistungsfähig sind.

schleudermaxe  18.01.2021, 13:51

Toller Tipp, warum kennt der BGH den noch nicht? Seine Urteile sagen etwas ganz anderes.

wushelse  18.01.2021, 16:03
@schleudermaxe

stell dir vor, dass kennt es schon. war dir das neu?

schleudermaxe  18.01.2021, 17:17
@wushelse

Mir ist neu, Deine falsche Antwort, Auszug:

beide eltern sind unterhaltspflichtig.

Das sind sie eben nicht, wenn BAföG leistet.

Muss mein Vater trotzdem noch Geld bezahlen?

Das kommt darauf an. Unterhalt muß er leisten, wenn Sie bedürftig sind und er leistungsfähig ist. Zunächstmal wäre ihr Bedarf zu ermitteln. Da Sie bei einem Elternteil leben ergibt sich der Bedarf nach Stufe 4 der DDT. Hierbei wird wie folgt gerechnet, die Einkommen beider Eltern werden addiert, der DDT Bedarf ermittelt, Kindergeld und BAföG Anspruch abgezogen und der Rest auf beide Eltern im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit verteilt.

Jeder Elternteil muß allerding maximal so viel zahlen wie er ohne den anderen Elternteil (also dessen Einkommen =0) zahlen müsste.

ichweisnix  20.01.2021, 20:29

Reicht die Leistungsfähigkeit der Eltern nicht, liegt ein Mangelfall vor und der Unterhalt wird auf die Leistungsfähigkeit begrenzt.

Außerdem ist es wichtig möglichst bald Auskunft über das Einkommen deiner Eltern zu verlangen, da Unterhalt darüber hinaus in der Regel nicht rückwirkend verlangt werden kann.

Beide Eltern sind barunterhaltspflichtig, da du volljährig bist.

wushelse  18.01.2021, 13:10

beide eltern sind unterhaltspflichtig. mutti wählt die art des unterhaltes

schleudermaxe  18.01.2021, 14:06
@wushelse

Seit wann ist das so, bzw. wo steht das?

wushelse  18.01.2021, 16:06
@schleudermaxe

das was du erzählst steht jedenfalls nirgendwo

schleudermaxe  18.01.2021, 17:14
@wushelse

Google bei Dir kaputt, ich lese?

Zitat:

Ein Kindesunterhalt besteht dann nicht, wenn der Student seinen Unterhaltsbedarf durch BAföG-Leistungen selbst decken kann. Wird ein Antrag auf BAföG vom Studierenden nicht gestellt, wird das Kind im Unterhaltsverfahren deshalb so gestellt als würden BAföG-Leistungen bezogen.

schleudermaxe  18.01.2021, 13:50

Und wo steht das?

Ich lese, BAföG, keinen Cent mehr gibt es.

ja, dein Vater ist auch unterhaltsverpflichtet.

schleudermaxe  18.01.2021, 13:49

Wo steht das, in den Urteilen jedenfalls nicht, so der BGH z.B.

Lurch123532  18.01.2021, 13:51
@schleudermaxe

In welchen Urteilen steht es nicht?

Beide Elternteile sind zum Unterhalt verpflichtet. Es muss nicht nur einer zahlen

schleudermaxe  18.01.2021, 13:51
@Lurch123532

Keiner von beiden muss leisten, denn es wird BAföG geben.

Doppelt kassieren ist nicht.

Lurch123532  18.01.2021, 13:53
@schleudermaxe

wenn es denn Bafög gibt. Davon war in der Frage nicht die REde.

schleudermaxe  18.01.2021, 13:55
@Lurch123532

Deshalb schreibe ich es ja, kein Antrag bedeutet, wird gehändelt wie gestellt.

Die Eltern müssen eben nicht, nur weil einige hier behaupten, sie müssen!

Lurch123532  18.01.2021, 13:56
@schleudermaxe

Gehändelt heißt hier aber, es gibt kein Bafög. Denn gibt es Bafög, braucht auch die Mutter keine Lebensmittel stellen, sondern kann Geld vom Studenten verlangen.

schleudermaxe  18.01.2021, 14:05
@Lurch123532

Warum sollte es kein BAföG geben, in der Frage lese ich nichts. Ich lese nur in einigen Antworten, die Eltern müssen, und das stimmt eben nicht.

Zitat:

Ein Kindesunterhalt besteht dann nicht, wenn der Student seinen Unterhaltsbedarf durch BAföG-Leistungen selbst decken kann. Wird ein Antrag auf BAföG vom Studierenden nicht gestellt, wird das Kind im Unterhaltsverfahren deshalb so gestellt als würden BAföG-Leistungen bezogen.

wushelse  18.01.2021, 16:09
@schleudermaxe

es muss erstmal bafögberechtigt sein und dann die eltern so geringes elterneinkommen vorhanden sein, dass die nicht vorrangig unterhalt leisten können das es überhaupt bafög gibt

schleudermaxe  18.01.2021, 17:10
@wushelse

Ich kenne keinen Studierenden, der nicht berechtigt ist.

Nochmal, erst kommt BAföG, dann vielleicht Unterhalt. Nicht umgekehrt.

Und wenn Unterhalt, dann auch nicht nach dem BAföG.

wushelse  19.01.2021, 08:08
@schleudermaxe

meine schwester und ich haben keinen anspruch auf bafög und meine kinder ebenfalls nicht. und viele andere ebenfalls nicht - weil die eltern zuviel verdienen.

Lurch123532  19.01.2021, 08:10
@wushelse

so kenne ich es auch, und dann muss der Vater seinen Beitrag leisten.

wushelse  19.01.2021, 08:10
@Lurch123532

nein beide eltern nach ihrem einkommen entsprechend.

schleudermaxe  19.01.2021, 10:33
@wushelse

Und das hat das Studierendenwerk so entschieden und die Eltern haben es einfach so hingenommen?

Das verstehe ich nun nicht so ganz, wenn Unterhalt, dann nach dem BGB, aber nicht nach dem BAföG mit seinen läppischen Pauschalen.

Jeder darf etwas natürlich so händeln, wie er es möchte, hat aber dann mit der Frage nichts zu tun.