Unterhaltspflicht bis 25 oder darüber hinaus?

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Es gibt nach dem BGB - keine Altersgrenze von 25 Jahren,die existiert nur im SGB - in Bezug auf ALG - 2 Leistungen für das Kind,unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern,wenn das Kind noch im Haushalt eines Elternteils leben würde !

Eine Unterhaltspflicht für arbeitsfähige Kinder ab 18 besteht nur dann,wenn sich das Kind z.B. in Ausbildung / Studium befinden würde und seinen Unterhaltsanspruch nicht durch eigenes Einkommen decken könnte.

Die Unterhaltspflicht könnte also auch mit 18 schon beendet sein,wenn das Kind dann schon über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen würde.

Eine Unterhaltspflicht kann also auch über das 25 Lebensjahr hinaus bestehen,weil es keine Altersgrenze im BGB - gibt,dass Kind muss dann nur nachweisen das es den Abschluss der Ausbildung zügig durchzieht,würde also z.B. bei einem Studium zutreffen,dass dann über mehrere Jahre gehen würde.

Vielen Dank für die Antwort! Wenn also das Kind über 25 eine Erstausbildung / Erststudium anfängt, sind die Eltern unterhaltspflichtig. Wenn das Kind über 25, ohne Erstausbildung / Erststudium normal arbeiten geht, seinen Lebensunterhalt jedoch nicht alleine bestreiten kann, sind die Eltern nicht unterhaltspflichtig. Habe ich das richtig verstanden? 

@Jack200

Die Frage würde sein warum das Kind die Erstausbildung erst mit über 25 beginnen würde ?

Es kann natürlich auch sein dass das Kind dann seinen Unterhaltsanspruch in Bezug auf die Erstausbildung verwirkt hätte,denn ein Kind muss nach dem individuellen Schulabschluss zeitnah eine Ausbildung / Studium suchen und dies dann auch ohne große Verzögerungen zum Abschluss bringen.

Wenn es also mal angenommen mit 18 von der Schule abgegangen ist und keine Ausbildung aufnehmen möchte,dann lieber arbeiten geht und das dann z.B. bis 25 durchzieht und dann auf den Gedanken kommt doch eine Ausbildung machen zu wollen,dann werden die Eltern über das Gericht sicher hohe Chancen haben dann keinen Unterhalt in der Erstausbildung zahlen zu müssen.

Denn das Kind könnte dann auch weiterhin ungelernt einer Erwerbstätigkeit nachgehen und somit seinen Lebensunterhalt bestreiten,es ging ja die ganzen Jahre dann auch ohne Ausbildung.

Das Kind hätte dann unter Umständen seinen Anspruch auf Elternunterhalt verwirkt,weil es nicht zielstrebig eine Erstausbildung / Studium angestrebt und abgeschlossen hat.

Würde das Kind unter 25 sein,arbeiten gehen,nicht mehr Zuhause wohnen,seinen Lebensunterhalt davon nicht selber bestreiten können und beim Amt nicht als Ausbildung suchend gemeldet sein,dann sind die Eltern nicht zum Unterhalt verpflichtet.

Ist das Kind über 25,dann sind die Eltern nach dem SGB - ll nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet,egal ob Arbeit und ausreichend Einkommen vorhanden ist oder nicht,da kommt es dann auch nicht mehr darauf an wo das Kind wohnt,also bei den Eltern oder außerhalb.

Das BGB - sagt ja nur,dass es eine allgemeine Unterhaltspflicht zwischen Eltern und Kindern gibt,diese ist altersunabhängig,da kommt es dann nur auf die Arbeitsfähigkeit des Bedürftigen an und ob der / die Unterhaltspflichtigen leistungsfähig sind oder nicht.

@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

Eltern sind für ein Kind über dessen 25. Geburtstag ggf. hinaus nur noch unterhaltspflichtig, wenn sich das Kind dann 

  • gerade noch in seiner ersten Ausbildung/Studium befindet,
  • dabei selbst nicht genug Einkommen erzielt
  • und seinen Anspruch an die Eltern selbst geltend gemacht hat.....

Ist das nicht der Fall, so besteht keine Unterhaltspflicht mehr für Eltern - übrigens auch nicht vor dem 25. Geburtstag des Kindes.....

Über das 25. Lj hinaus besteht evt. noch Unterhaltsanspruch, wenn das "KInd" noch nicht mit der Erstausbildung fertig ist. Wenn man sich über 25 Jahren zu einem Studium erst entschließt, besteht kein Unterhaltsanspruch mehr. Das hätte man sich früher überleben müssen