Studienkosten Eltern sind getrennt?

4 Antworten

Semstergebühren sind aus dem laufenden Unterhalt zu zahlen, ebenso das Essen. Das müsstest du an anderer Stelle ja auch, sparst es z.b. zu Hause ein. Kann ja deine Mutter zahlen.

Studiengebühren- die es nicht mehr gibt, wären Sonderbedarf. Bücher und sonstiges kannst du als Sonderbedarf bei beiden Eltern anmelden, die müssen dann quotiert gezahlt werden, darüber kannst du recherchieren, was dazu gehört.

Was für ein Studium machst du, dass noch Ausgaben in solcher Höhe anfallen?

HerrMustafa 
Fragesteller
 22.10.2018, 18:37

Ich studiere Zahnmedizin.

Also ist das richtig, dass meine Mutter die Semestergebühren und das Essen bezahlt (sie bekommt auch immer noch den Unterhalt direkt von meinem Vater und nicht ich) und die zusätzlichen Kosten geteilt werden?

sassenach4u  22.10.2018, 18:42
@HerrMustafa

Wenn du volljährig bist, muss dein Vater den Unterhalt an dich zahlen. Es sei denn, du hättest ihm erlaubt, es weiter an deine Mutter zu zahlen. Mit der musst du dich dann auseinandersetzen, wie viel sie davon bekommtr, weil du bei ihr wohnst. Wenn sie die Semestergebühren und das Essen zahlt, dann tut sie es. Die zusätzlichen Kosten, wenn diese als Sonderbedarf geltend gemacht werden können, müssen sie sich nach einer Quote teilen, diese gilt auch für den Unterhalt. Diesen kannst du bei beiden in bar verlangen, musst deiner Mutter dann einen angemessenen Betrag für Kost und Logis entrichten. Die Ermittlung der Quote macht das Jugendamt für dich , wenn du unter 21 Jahre alt bist. Die fordern dann von beiden Eltern die Einkommensnachweise an und berechnen für dich.

Sonderbedarfe sehen die Gerichte z.t. sehr unterschiedlich. Zahnmedizin und noch so hohe Nebenkosten? Freunde von mir sind Zahnärzte, die hatten diese nicht. Was fällt denn darunter?

HerrMustafa 
Fragesteller
 22.10.2018, 19:17
@sassenach4u

Ich muss ein Artikulator und ein Gesichtsbogen für 1000€ kaufen, dann noch Verbrauchsmaterialien, die auch nochmal 200€ kosten und Leihgebühren.

Ich hatte das jetzt mit meiner Mutter eigentlich so geregelt, dass sie das Geld bekommt und wir ganz normal weiter machen, wie vor meinem 18. Also wir haben keinen Betrag für Miete ausgemacht, sondern sie kriegt den Unterhalt und bezahlt dann alles.

Der Dir zustehende Unterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle auf Grundlage des bereinigten Nettoeinkommen deiner Eltern berechnet. Semestergebühren können als Sonderbedarf seperat gefördert werden. Essensgeld ist im Unterhalt enthalten. Ob du es dir leisten kannst /möchtest ständig in der Mensa zu essen oder du lieber n Butterbrot mitnimmst, dass ist deine Entscheidung.

Da du zu den speziellen Kosten nichts schreibst, kann ich nur vermuten, dass diese dein privat Vergnügen sind.

Vorrangig zum Elternunterhalt musst du Bafög beantragen, nur der dann noch offene Bedarf muss von den Eltern gedeckt werden.

HerrMustafa 
Fragesteller
 22.10.2018, 18:35

Die speziellen Kosten haben mit Anschaffungen zu tun, die für mein Studium vorgeschrieben sind. Es hat also nix mit Vergnügen zu tun.

Es ist halt so, dass meine Mutter immer noch direkt von meinem Vater den Unterhalt bekommt. Sie sorgt also in dem Sinne noch für mich.

Bei Bafög ist es so, dass ich bereits ausgerechnet habe, dass mir nix zusteht, da beide Eltern in einer finanziellen guten Lage sind.

Es ist auch nicht das Problem, ob meine Eltern mir die Sachen bezahlen, sondern wer von meinen Eltern welchen Anteil bezahlt!?

KirstenSe  22.10.2018, 18:42
@HerrMustafa

Der Vater darf berechtigt die Zahlung einstellen und darauf warten, dass du von ihm Unterhalt forderst und dafür deine Bedürftigkeit nachweist. Dafür musst du nachweisen, dass du kein Bafög bekommst.

Beim Bafög Antrag wird auch ausgerechnet, wer wieviel zahlen muss.

Um dies zu bestimmen benötigt man eh die Verdienst Bescheinigungen deiner Eltern, denn wie gesagt, es richtet sich nach deren Einkommen.

In welchem Sinne sorgt deine Mutter für dich? Sie muss jetzt auch ihren Teil der Kosten übernehmen.

Da du noch immer nicht schreibst, welche Anschaffungen für welches Studium bleibe ich dabei, dass das vermutlich dein persönliches Problem ist, für welches deine Eltern nicht aufkommen müssen.

HerrMustafa 
Fragesteller
 22.10.2018, 19:23
@KirstenSe

Die Anschaffungen die ich für mein Studium brauch werden in der Studienordnung meines Studiengangs vorgeschrieben, du brauchst dir also keine Sorgen machen, dass es ein persönliches Problem ist.

Meine Mutter sorgt insofern, dass ich bei ihr wohne, sie ggf kocht und Hobbys bezahlt

KirstenSe  22.10.2018, 19:33
@HerrMustafa

Naja, je nach Ausbildung oder so ist das schon Privatvergnügen. Wenn jmd zb die teure Ausbildung zur Hebamme macht oder sich ne teure Privatschzle aussucht, ist das nicht die Verantwortung der Eltern.

Deine Mutter muss dir weder Hobby zahlen, noch für dich kochen (darf sie natürlich gerne) aber je nach Einkommen muss sie sich an den Kosten deines Unterhalts beteiligen.

Ja, du wohnst bei ihr, aber offenbar zahlt bislang dein Vater Miete und Essen. Daran wird sie sich jetzt beteiligen müssen

Und wenn du keinen Bafög Antrag stellst kannst du deinen Unterhaltsanspruch verwirken. Im Zweifel rechnen Richter dem "Kind" den Bafög Höchstsatz fiktiv zu, wenn diese es gar nicht erst beantragen

HerrMustafa 
Fragesteller
 22.10.2018, 20:33
@KirstenSe

Also ist es richtig, wenn Sie den Unterhalt von meinem Vater bekommt ich bei ihr wohne und sie mir die Mensa bezahlt und die Semesterbeiträge?

Und die zusätzlichen Kosten muss ich dann extra mit meinen Eltern regeln?

KirstenSe  22.10.2018, 20:55
@HerrMustafa

Nein

Um zu wissen was richtig ist, braucht man das Einkommen der Eltern, um zu berechnen, wer wieviel Unterhalt zahlen muss

Das Essen ist Bestandteil des Unterhalts

Und du musst Bafög beantragen, sonst steht dir gar nichts zu. Dann kannst du dir alles selbst verdienen

Also Sie werfen hier unterschiedliche Kosten durcheinander. Entscheiden ist jeweils ob Kosten sogenannter Mehrbedarf sind, falls ja, sind diese von den Unterhaltspflichtigen im Verhältnis der Leistungsfähigkeit aufzubringen.

Essen ist allegemein im Unterhalt enthalten, daher ist Mesaessen in aller Regel kein Mehrbedarf. Auch Beiträge wie etwa für ein Semesterticket und das Studentenwerk sind in der Regel kein Mehrbedarf.

Anders sieht es etwa bei Studiengebühren aus.

Auf Grund meines speziellen Studiums habe ich auch noch zusätzliche Kosten im dreistelligen bis vierstelligen Bereich pro Semester.

Das kann durchaus Mehrbedarf sein.