HILFE Vaterschaft aberkennen lassen

12 Antworten

Zunächst einmal hat die bloße biologische Vaterschaft rein gar nichts mit Unterhaltspflicht zu tun. Erst dann, wenn die biologische Vaterschaft durch eine Vaterschaftsanerkennung auch zur rechtlichen Vaterschaft geworden ist. Wurde die Vaterschaft denn anerkannt oder war dein Bekannter zum Geburtszeitpunkt mit der Kindsmutter verheiratet? War beides nicht der Fall, muss man dir die Vaterschaft erst einmal mittels Vaterschaftsfeststellungsklage nachweisen. Dazu wird ihr die Anwältin sicher raten und du kannst das erstmal alles auf sich zukommen lassen. Wie gesagt, alles für den Fall, dass es keine Anerkennung gibt. Nachdem sie ihm jeglichen Umgang zum Kind bislang verwehrt hat, sollte er sich auch einmal Gedanken zum Warum machen. Gut möglich, dass hier versucht wird einen x-beliebigen zum Zahlvater zu machen. Wie kommt sie denn nach 3 Jahren plötzlich drauf? Mehr zum Thema Kuckuckskinder und Kuckucksväter findest du unter www.kuckucksvater.wordpress.com

Nein, er kann das Kind nicht "aberkennen" lassen und ja, er muss Unterhalt zahlen, schliesslich war er ja beteiligt bei der Zeugung des Kindes.

Wenn er das Kind sehen möchte steht es ihm jederzeit frei dieses Recht gerichtlich zu erwirken

Vielen dank für die Antwort!

Ja, muss er, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat.

Unterhaltszahlung und Umgangsrecht haben miteinander nichts zu tun. Doch kann der Vater sich beim Anwalt erkundigen, welche Möglichkeiten er hat, damit er und sein vermutliches Kind zu ihrem Recht kommen, sich einander sehen zu dürfen. Ob er Zahlungsverpflichtet ist, sollte er ebenso sich beim Anwalt erkundigen. Hatte er die Vaterschaft schriftlich anerkannt? Wenn nicht, dann wird erst die Gegenseite nachweisen müssen, dass er der Vater ist. Ich rate jedem dazu, die Vaterschaftsanerkennung nur in Verbindung mit einem Vaterschaftstest zu machen. Es kommt zu häufig vor, dass ein Kind untergeschoben und seiner Identität beraubt wird. Also auch im Sinne des Kindes rate ich stets zum Vaterschaftstest.

mehr über das Kuckuckskindthema www.kuckucksvater.wordpress.com

Hallo kann mir einer sagen wie es läuft . Der richtige Vater steht nicht in der Geburtsurkunde sondern mein ex mann der nicht der leibliche Vater ist. Mein ex mann möchte die Vaterschaft aberkennen weil er mit der klein nix zu tun hat und mein ex möchte das der leibliche Vater der auch zustimmen will die Vaterschaft anerkennen will.. wollte wissen ob es geht? Ohne ein vaterschaftstest.. er ist ja der leibliche Vater. ..