Unterhalt während Schwangerschaft ohne Vaterschaftsanerkennung?
Ich beziehe zu meinem Gehalt aufstockendes ALG II. Bin schwanger und habe Mehrbedarf beantragt. Post von der Arge bekommen, soll angeben wer der Kindsvater und ob Unterhalt gezahlt wird oder beantragt wurde. Kindsvater wollte Abbruch der Schwangerschaft.Hat Kontakt abgebrochen und mir untersagt. Wird Vaterschaft nicht anerkennen. Muss nach Geburt vom Jugendamt Beistand einholen.
Bekomme ich den Mehrbedarf nicht,wenn ich den Kindsvater nicht um Unterhalt bitte? Muss ohne Vaterschaftsanerkennung während Schwangerschaft Unterhalt gezahlt werden? Wird Arge ggf rückwirkend auf den Kindsvater zurückgreifen?
6 Antworten
Wenn der Vater "unbekannt" ist, zahlt das Jugendamt Unterhaltsvorschuß.
Wenn Du ihn angibst, kann er zwar die Vaterschaft anfechten, wird dann aber einen Test machen müssen und wenn erwiesen ist, dass er der Vater ist, muss er zahlen. Bzw. sobald er kann, den Vorschuß zurückzahlen.
Aber man bekommt ja erst nach der Geburt des Kindes was, vorher nicht.
Die ARGE erwartet, dass sie den Vater nennt (der dann ja so oder so Unterhalt zahlen wird) , oder eben nicht, damit weitere Schritte unternommen werden können.
Du musst dem Amt im Moment nur Auskunft geben. Alle Infos Über den Vater, die du hast. Weiterhin, dass du keinen Kontakt hast, dass er die Vaterschaft und alles, was damit zusammen hängt, ablehnt und dass du nach der Geburt hierfür eine Beistandschaft errichtet wirst.
Dir steht zwar schon vor der Geburt Betreuungsunterhalt zu, aber da die Vaterschaft ja erst ab Geburt nachweisbar ist, kann man ihn unter diesen Umständen nicht durchsetzen. Es macht aber Sinn, ihn wenigstens jetzt nachweisbar aufzufordern, dass er zahlen muss, dann kann man später den Unterhalt nachfordern. Ggf übernimmt dann das Jobcenter diese Aufforderung auch selbst.
Das Jobcenter muss derzeit zahlen, kann später nach Vaterschaftsfeststellung dann von ihm Geld einfordern rückwirkend.
Du musst nur deiner Mitwirkungspflicht nachkommen, Auskunft erteilen und eben mit einer Beistandschaft mitwirken, dass er zur Verantwortung und Zahlung herangezogen werden kann.
ich habe bei der arge mehrbedarf während der schwangerschaft beantragt? das kann die arge von dem Kindsvater zurückfordern?
Da die Vaterschaft des Mannes erst nach der Geburt des Kindes ggf. durch eine Vaterschaftsfeststellungsklage ermittelt und gerichtlich festgelegt werden kann, wird dir die staatliche Unterstützung, auch der Mehrbedarf, bis zur Geburt nicht versagt werden..., wenn du den möglichen Vater zumindest benennst.
Denn von ihm könnten an dich gezahlte Leistungen zurückverlangt werden, wenn er dazu ausreichend "leistungsfähig" wäre.
Deshalb hast du eine "Mitwirkungspflicht bei der Feststellung der Vaterschaft - würdest du dieser Verpflichtung nicht nachkommen, könnte dir die staatliche Unterstützung verwehrt werden.....
- Ab Beginn des Mutterschutzes wäre der Mann dir unterhaltspflichtig (bei "schwangerschaftsbedingter Erwerbsunfähigkeit" ggf. schon vorher.....).
- Ab der Geburt des Kindes ist der Mann dann zuerst für das Kind unterhaltspflichtig - und wenn er darüber hinaus noch "leistungsfähig" wäre, dann auch noch dir selbst zum "Betreuungsunterhalt" (bis max. zum dritten Geburtstag des Kindes).
Da der Unterhalt des Mannes Vorrang hat vor staatlicher Unterstützung, muss er zuerst einmal von ihm eingefordert werden, bevor die staatliche Unterstützung gewährt wird..., bzw. müsste der Mann nachweisen, dass er nicht "leistungsfähig" ist, um Unterhalt zahlen zu können.
Nein, so läuft das nicht.
Du mußt dem Jobcenter Namen und Adresse nennen, die kümmern sich dann selbst.
Auch Mütter mit unbekannten Vätern bekommen den Mehrbedarf.
Das Jobcenter rspt. Du mußt jetzt den Anspruch an den Vater anmelden, rückwirkend gibt es da so einfach nichts.
ich bin bereit den vater zu nennen....welchen anspruch soll man anmelden?
Den auf Unterhalt während der Schwangerschaft.
Unterhalt ist erst ab Forderung fällig.
Wenn er die Vaterschaft nicht anerkennt bleibt nur eins: warten bis das Kind da ist uns Vaterschaftstest machen
es geht mir um die zeit der schwangerschaft.nach der geburt werde ich mich an das jugendamt wenden.
die Arge erwartet laut ihrem brief eine mitwirkungspflicht, jetzt bereits ob unterhalt beantragt wird oder wurde