Vaterschaftsanerkennung, Rechte und Pflichten

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der vater kann die vaterschaft leugnen... bringt ihm aber nicht viel, denn wenn die mutter einen test einklagt und er wirklich der vater sein sollte, dann wird es teuer und er muss dann auch die anerkennung unterschreiben.. erheblich billiger ist es wenn er zweifelt einen test in der apotheke zu kaufen ( ca 300 euro). er muss dann unterhalt zahlen und hat ein umgangsrecht. er kann auch die hälfte des sorgerechtes bekommen. das geht aber nur wenn die mutter zustimmt.

Der vater kriegt ein Teil des Sorgerechts, wenn es dem Wohl des Kindes geht, das beschließt 2011 das Gericht. Wenn die Mutter nicht zustimmt, kann der Vater vor Gericht gehen wegen dem Sorgerecht.

@redson

stimmt... jetzt ist das so... 2009 ging es nur mit zustimmung der mutter.

@redson

Genau der Vater muss das geteilte Sorgerecht wenn die Mutter ihre Zustimmung nicht gibt dazu einklagen, aber die Mutter hat auch 6 Wochen Zeit etwas gegen das geteilte Sorgerecht vorzubringen und das müsste das Gericht dann prüfen z. b. Alkoholiker und gewaltätig. Das Gericht entscheident nach dem Wohl des Kindes, das ist wichtig!

@Engel0304

Argh!!!! Sorry, aber ich finde das bedarf hier mal dringend der Klarstellung: Es gibt kein "geteiltes" Sorgerecht, denn es gibt ja auch keine "geteilten" Kinder. Der Vater kann das GEMEINSAME Sorgerecht bei Gericht beantragen, was dann eben bedeutet, dass die Eltern Entscheidungen für das Kind GEMEINSAM treffen müssen.

müssen muss er erstmal nichts..er kann es sogar leugnen ..wenn dann jedoch bei einem gerichtlich an geordneten vaterschaftstest herraus kommt das er es ist..kost das richtig kohle möchte er das ..kann er und sollte er diese vaterschaft anerkennen..dann hat er als ller erstes die pflicht unterhalt zu zahlen...kann aber auch umgangsrechte einfordern..

Er kann es sein lassen aber dann kann er nach Klage der Mutter zum Test gezwungen werden und dann muss der mann wenn er vater ist zahlen für alle Gerichtskosten das würd teuer und Unterhalt würd auch fällig. Also das ist nur gur mit nicht anerkennen wenn mann berechtigte Zweifel hat an der Vaterschaft wenn nicht totaler Unsinn der teuer würd.