Muss Kindsvater auch Hartz/4 tragen?

4 Antworten

Die Höhe des Unterhaltes, den der Vater für sein Kind leisten muss, ist abhängig von seinem Einkommen.

Ob die Kindsmutter mit dem Kind in einer "Bedarfsgemeinschaft" lebt, spielt dabei keine Rolle. Die Zahlungen des Vaters werden angerechnet auf den Bedarf des Kindes.

Würde der Kindsvater den Unterhalt von 240 Euro direkt an die Kindsmutter zahlen, wäre dadurch der Regelbedarf für ein Kind unter sechs Jahren abdeckt...(es würde kein Unterhaltsvorschuss geleistet werden müssen).

Erhält die Frau für das Kind Unterhaltsvorschuss, so muss dieser für das Kind noch "aufgestockt " werden, damit der Regelbedarf des Kindes abgesichert ist.

Vom Kindsvater werden dann sowohl der Vorschuss als auch die "Aufstockung" ein- bzw. zurückgefordert.

Deine Frage ist unklar.

Wenn die Mutter UVG bekommt, kann sie nicht gleichzeitig Unterhalt bekommen. Es geht nur eins von beiden.

ALGII wird vom Amt gezahlt. Was an Unterhalt oder UVG reinkommt, wird der Regelleistung des Kindes gegengerechnet. Die Mutter bekommt dann weniger Regelleistung für das Kind, aber die volle UVG-bzw. Unterhaltsleistung.

HartzIV ist das Existenzminimum für Menschen, die sonst keine Einnahmen haben. Kindergeld und Unterhalt SIND Einnahmen und werden entsprechend verrechnet!

nein, wovon soll er es denn bezahlen können, wenn 240 ausgerechnet werden

dann wäre er mit h4 bei 600+, wovon soll er dann leben

geh du arbeiten