Unterhalt von Vater im Ausland (Russland) für Tochter (Deutschland). Geht das?

2 Antworten

Eigentlich hätte das schon längst über das Jugendamt geltend gemacht werden müssen, an die würde ich mich an deiner Stelle auch jetzt zu allerst wenden.

Du kannst auch erstmal mal am Institut für Familienrecht nachfragen, wie du dich am besten verhalten sollst. https://www.dijuf.de/ueber-das-institut.html
Als einzige nichtstaatliche Organisation in Deutschland unterstützt es
die Jugendämter bei der Geltendmachung und ggf. zwangsweisen
Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen Minderjähriger gegenüber
Unterhaltspflichtigen, die im Ausland leben. Im Zusammenhang dieser
Tätigkeit pflegt es auch den Kontakt zu den zuständigen ausländischen
Dienststellen und beteiligt sich an den Bemühungen zur Verbesserung der
internationalen Kooperation.

Die werden dir wahrscheinlich auch einen Anwalt empfehlen können, der sich mit der russischen Rechtssprechung in dem Fall auseinandersetzen kannst.

Allerdings solltest du das schnell machen...

Bei der Verjährung des Unterhalts ist zu unterscheiden, um welche Art
des Unterhalt es sich handelt, da auch verschiedene Verjährungsfristen
gelten. Der Anspruch auf Kindesunterhalt von minderjährigen Kindern
gegenüber ihren unterhaltspflichtigen Eltern/ Elternteilen verjährt
zunächst einmal nicht. Erst mit Eintritt der Volljährigkeit,
also am Tag des 18. Geburtstags, beginnt die dreijährige
Verjährungsfrist zu laufen und endet mit Ablauf des 21. Geburtstags.

Wichtig zu wissen, ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass der
Gesetzgeber die Geltendmachung des Unterhalts für die Vergangenheit beschränkt, und zwar nur für einen Zeitraum von 1 Monat vor Antragstellung. Für den davor liegenden Zeitraum kann Unterhalt rückwirkend nicht geltend gemacht werden.

http://www.unterhalt.net/unterhaltsrecht/verjaehrung.html

Gurkengruen 
Fragesteller
 07.05.2016, 15:36

Vielen Dank, das mhat mir schon sehr gut weitergeholfen. Wie wo was zu machen ist, ein erster Schritt. Danke! :-)

BellaBoo  07.05.2016, 15:50
@Gurkengruen

Gern geschehen...ich muss für meine Kinder auch um den Unterhalt kämpfen, zwar nicht im Ausland, aber daher kenne ich das Prozedere.

Übrigens...natürlich ist das blöd, das euch keiner das erklärt hat...aber in D hat man ein Informationsrecht, wenns um sowas geht, und keine Informationspflicht...man muss da immer selbst aktiv werden.

trumm  07.05.2016, 15:53

Geh davon aus, dass der Arm der deutschen Gerichtbarkeit nicht bis nach Russland reicht und dass dem entsprechend kein Abkommen mit Russland besteht. So gesehen ist der Rat hinfaellig. Russland ist dem Haager Abkommen ueber Unterhaltsansprueche nicht beigetreten.

BellaBoo  07.05.2016, 15:54
@trumm

weißt du ob es ein Abkommen gibt ?

Daher soll sie sich ja an das Institut für Familienrecht wenden...die wissen sicher besser Bescheid als du.

Es garnicht versuchen ist falsch.

trumm  07.05.2016, 15:56
@BellaBoo

Russland hat das Haager Abkommen von 2007 ueber die internationale Geltendmachung von Unterhaltsanspruechen nicht unterzeichnet.

BellaBoo  07.05.2016, 16:12
@trumm

Trotzdem kann es zu Abkommen zwischen einzelnen Ländern gekommen sein...ich wiederhole...sie soll sich erstmal von adäquaten Institutionen beraten lassen, bevor sie garnichts macht, weil sie irgendwelchem Aussagen in einem Forum Glauben schenkt.

Ich habe in meinem Bekanntenkreis zwei Mütter, sie Unterhalt aus Russland erhalten. Man sollte alle Möglichkeiten einfach ausschöpfen.

Wenn es mit Russland kein Uebereinkommen ueber die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen gibt, sieht es schlecht fuer dich aus. Das Jugendamt hat keine Rechte, deutsche Gerichtsurteile dann auch nicht.

Dann wirst du bzw. deine Mutter, wenn du unter 18 sein solltest, wohl in Russland auf Unterhalt klagen muessen. Das lohnt sich aber nur dann, wenn du weisst, dass dein Vater vermoegend ist und nach einem Urteil  nennenswerter Unterhalt gezahlt werden kann.