Unterhalt von Vater im Ausland (Russland) für Tochter (Deutschland). Geht das?
Halo ihr Lieben :)
Ich (18j.) lebte seit der Geburt bis zum 1. Lebensjahr in Kasachstan. Seit der Einreise nach Deutschland (Mutter, Großeltern und Ich) habe ich immer schon hier gelebt. In meiner Lebenszeit hatte ich nichts mit meinem Vater zutun, kein Kontakt - garnichts. In meiner Geburturkunde steht jedoch sein Name. Die Ehe meiner Eltern ist schon vor der Geburt zerrüttet gegangen. Leider war meine Mutter nicht langzeitig arbeitstätig und ist es zurzit auch nicht. So.
Da meine Mutter so gut wie nichts über Unterhaltszahlungen weiss, geschweige denn leider kein Interesse und Müh an Deutschland und ihre Gesetze hat, bleibt mit erst jetzt der Gedanke im Kopf übrig und muss "meine Rechte" irgendwie anderweitig z.B. aus dem Net rausfischen...---> Ist mein Vater verpflichtet mir Unterhlt zu zahlen trotz dass er in Russland lebt?
Es hat niemand in meiner kleinen Familie irgendwas von Unterhalt gesagt geschweige denn irgendwas rechtliches mit mir miteinbezogen ob Dies ider Das möglich wäre... Finde ich leider schade. Da würde ich doch lieber etwas für meine Tochter als Mutter/Großeltern tun.
Da ich zurzeit eine glückliche Auszubildende bin und zu meinem Freund gezogen bin stelle ich mir natürlich finanzielle Fragen, wie zB ein Auto zu finanzieren.
Wenn es sich böse liest, verzeiht. :/ Es geht mir hierum nicht umss Geld. Geld an sich bedeutet mir ein Dreck sozusagen. Ich bin nur sehr auf Gerechtigkeit, Rechte, und Pflichten die wir hier Gott sei Dank noch haben fixiert.
Habe mir schon überlegt mich mir einem Anwalt darüber auseinanderzuseetzen.
Ich danke im Voraus sehr herzlich für eure Antworten :)
Liebste Grüße
Gurkengruen
2 Antworten
Eigentlich hätte das schon längst über das Jugendamt geltend gemacht werden müssen, an die würde ich mich an deiner Stelle auch jetzt zu allerst wenden.
Du kannst auch erstmal mal am Institut für Familienrecht nachfragen, wie du dich am besten verhalten sollst. https://www.dijuf.de/ueber-das-institut.html
Als einzige nichtstaatliche Organisation in Deutschland unterstützt es
die Jugendämter bei der Geltendmachung und ggf. zwangsweisen
Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen Minderjähriger gegenüber
Unterhaltspflichtigen, die im Ausland leben. Im Zusammenhang dieser
Tätigkeit pflegt es auch den Kontakt zu den zuständigen ausländischen
Dienststellen und beteiligt sich an den Bemühungen zur Verbesserung der
internationalen Kooperation.
Die werden dir wahrscheinlich auch einen Anwalt empfehlen können, der sich mit der russischen Rechtssprechung in dem Fall auseinandersetzen kannst.
Allerdings solltest du das schnell machen...
Bei der Verjährung des Unterhalts ist zu unterscheiden, um welche Art
des Unterhalt es sich handelt, da auch verschiedene Verjährungsfristen
gelten. Der Anspruch auf Kindesunterhalt von minderjährigen Kindern
gegenüber ihren unterhaltspflichtigen Eltern/ Elternteilen verjährt
zunächst einmal nicht. Erst mit Eintritt der Volljährigkeit,
also am Tag des 18. Geburtstags, beginnt die dreijährige
Verjährungsfrist zu laufen und endet mit Ablauf des 21. Geburtstags.
Wichtig zu wissen, ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass der
Gesetzgeber die Geltendmachung des Unterhalts für die Vergangenheit beschränkt, und zwar nur für einen Zeitraum von 1 Monat vor Antragstellung. Für den davor liegenden Zeitraum kann Unterhalt rückwirkend nicht geltend gemacht werden.
Gern geschehen...ich muss für meine Kinder auch um den Unterhalt kämpfen, zwar nicht im Ausland, aber daher kenne ich das Prozedere.
Übrigens...natürlich ist das blöd, das euch keiner das erklärt hat...aber in D hat man ein Informationsrecht, wenns um sowas geht, und keine Informationspflicht...man muss da immer selbst aktiv werden.
Geh davon aus, dass der Arm der deutschen Gerichtbarkeit nicht bis nach Russland reicht und dass dem entsprechend kein Abkommen mit Russland besteht. So gesehen ist der Rat hinfaellig. Russland ist dem Haager Abkommen ueber Unterhaltsansprueche nicht beigetreten.
weißt du ob es ein Abkommen gibt ?
Daher soll sie sich ja an das Institut für Familienrecht wenden...die wissen sicher besser Bescheid als du.
Es garnicht versuchen ist falsch.
Russland hat das Haager Abkommen von 2007 ueber die internationale Geltendmachung von Unterhaltsanspruechen nicht unterzeichnet.
Trotzdem kann es zu Abkommen zwischen einzelnen Ländern gekommen sein...ich wiederhole...sie soll sich erstmal von adäquaten Institutionen beraten lassen, bevor sie garnichts macht, weil sie irgendwelchem Aussagen in einem Forum Glauben schenkt.
Ich habe in meinem Bekanntenkreis zwei Mütter, sie Unterhalt aus Russland erhalten. Man sollte alle Möglichkeiten einfach ausschöpfen.
Wenn es mit Russland kein Uebereinkommen ueber die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen gibt, sieht es schlecht fuer dich aus. Das Jugendamt hat keine Rechte, deutsche Gerichtsurteile dann auch nicht.
Dann wirst du bzw. deine Mutter, wenn du unter 18 sein solltest, wohl in Russland auf Unterhalt klagen muessen. Das lohnt sich aber nur dann, wenn du weisst, dass dein Vater vermoegend ist und nach einem Urteil nennenswerter Unterhalt gezahlt werden kann.
Vielen Dank, das mhat mir schon sehr gut weitergeholfen. Wie wo was zu machen ist, ein erster Schritt. Danke! :-)