Kindsvater möchte auswandern ins Ausland wie ist es dann aber mit dem Unterhalt ans Kind?

15 Antworten

rein rechtlich gesehen hast du anspruch darauf. recht haben und recht bekommen sind 2 verschiedene dinge. in den staaten gibt es kein einwohnermeldeamt, wie du es hier vorfindest. man zieht aus einem staat aus und zieht in einen anderen, ohne sich ab- und anzumelden.

folge:

wenn der kindsvater nicht mehr nach europa einreist, seit dem schengener abkommen sind alle europäischen staaten rechtskräftig miteinander vernetzt, heisst: kommt er in einem land der eu an und wird in einem eu-land gesucht wegen irgendwelchen delikten, wird er festgenommen. dann wird sich die unterhaltszahlung entweder durchsetzen oder notfalls wird der kindsvater verurteilt und bekommt eine haftstrafe wegen unterhaltsentzug. wenn er jedoch in den staaten bleibt, wird es sehr schwer, einen einzigen cent von ihm zu bekommen. wo kein richter, da kein kläger ...

Ausländer unterliegen in den USA (anders als US-Staatsbürger) einer Meldepflicht und müssen sich binnen zehn Tagen nach einem Umzug bei der Einwanderungsbehörde USCIS ummelden. Und über die Sozialversicherungsnummer kann man gemeinhin auch sonst den Wohnsitz ermitteln.

@Urbanessa

wenn er auswandert wird er wohl die amerikanische Staatsbürgerschaft annehmen....und aus die Maus!

@Leichnam69

darauf wird es wohl hinausgehen ;)

@Destroyer69

"wenn er auswandert wird er wohl die amerikanische Staatsbürgerschaft annehmen....und aus die Maus!" Das geht erstens nicht so einfach und dauert Jahre, und zweitens muss man eine Person "of good moral character" sein, um den Antrag auch bewilligt zu bekommen. Und wer jahrelang sein Kind um Unterhalt geprellt hat, erfüllt dieses Kriterium nicht - hence, no U.S. citizenship for this man.

Aus eigener Erfahrung kann ich Deinem Mann da nur recht geben .Er muss und wird dann nicht mehr zahlen,deshalb solltest Du solche Dinge schon jetzt anwaltlich regeln lassen und ihn zwingen zu zahlen auch wenn er im Ausland lebt!

Natürlich besteht die Unterhaltspflicht auch dann, wenn der Ex auswandert.

@Urbanessa

bis der Fall dort aufgerollt wird hat der Mann mit ein wenig Köpfchen längst die amerikanische Staatsbürgerschaft.Dann würde nach amerikanischem Recht verhandelt und schon ist es wie ich sage.....amerikanisches Unterhaltsrecht...er braucht nicht zahlen und kann sein Kind in Europa besuchen wann immer er möchte!Recht haben und es bekommen sind 2 paar Schuhe....

@Leichnam69

"bis der Fall dort aufgerollt wird hat der Mann mit ein wenig Köpfchen längst die amerikanische Staatsbürgerschaft."

Um die US-StaBü beantragen zu dürfen, muss man erstens mindestens drei Jahre lang (Ehegatten von US-Staatsbürgern) bzw. fünf Jahre lang mit Greencard in den USA gelebt haben und man muss zweitens u.a. nachweisen, of good moral character zu sein. Wer seit Jahren Kindesunterhalt schuldet, erfüllt das Kriterium nicht und bekommt folglich auch keine US-StaBü. Außerdem dauert es nicht Jahre, um am Familiengericht eine Unterhaltssache zu klären.

Und auf dem Antrag fürs Einwanderungsvisum müssen alle leiblichen Kinder angegeben werden, und zwar auch dann, wenn sie nicht mit auswandern wollen/sollen. Gibt er das Kind an, besteht bei den US-Behörden also direkt ein Dokument über die Anerkennung des Kindes. Gibt er das Kind nicht an, kann sein Visum nachträglich zurückgezogen werden. Das geht sogar so weit, dass die US-StaBü nachträglich aberkannt werden könnte.

wo der Vater sich aufhält ist recht egal- er muss bezahlen. Andersrum, würdest du auswandern, gilt das ebenso, er muss bezahlen

ok zahlen müssen ist eine Sache, das Geld bekommen eine andere

egal woher hin zieht, er muss weiter zahlen

Erkundige dich beim Jugendamt oder einem Anwalt. Auch in Amerika ist dein Ex unterhaltspflichtig. Du wirst natürlich in Amerika nicht volstrecken lassen können, aber wenn er wieder einmal in Deutschland einreist, kannst du deine Ansprüche geltend machen. Wenn er jetzt also angibt, nichts zahlen zu wollen, kannst du ihm antworten, dass er sich dann abschminken kann, dieses Land wieder zu besuchen.

Nach amerikanischen Recht ist die Höhe des Unterhalts abhängig vom Einkommen beider Elternteile UND wie oft die Elternteile die Kinder bei sich haben. Aus diesen drei Faktoren wird in den USA der Unterhalt errechnet.Wenn der Mann also die amerikanische Staatsbürgerschaft annimmt,braucht ver nicht zahlen und kann sein Kind in Europa immer besuchen wann er will

@Leichnam69

Es gilt aber das Recht am Wohnort des Berechtigten.

Das BfJ schreibt auf seiner Homepage:

Gem. § 2 Abs. 2 AUG sind die Aufgaben der Zentralen Behörde dem Bundesamt für Justiz übertragen. Derzeit ist der Rechtsverkehr mit 47 amerikanischen Bundesstaaten, 11 kanadischen Provinzen und der Republik Südafrika eröffnet. Wohnt der Unterhaltsberechtigte in einem Staat mit dem der Rechtsverkehr nach dem AUG nicht eröffnet ist, so kann die Möglichkeit bestehen, den Anspruch nach dem UN-Übereinkommen vom 20. Juni 1956 geltend zu machen.

Das heißt also die Wahrscheinlichkeit ist recht groß, an den Pflichtigen heranzukommen.