Wenn ich ein Jahr im Ausland verbringe, muss mein Vater dann trotzdem den Unterhalt an meine Mut..

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Hat meine Mutter Anspruch auf diesen wenn ich ein Jahr NICHT zu hause sondern in Ausland bin?

Der Kindesunterhalt ist Anspruch des Kindes nicht der Mutter. Dieser ist aber zu Händen der Mutter zu zahlen, solange das Kind noch minderjährig ist. Die Mutter hat den Unterhalt für das Kind einzusetzen, sprich die Kosten im Ausland zu begleichen. Das Kindergeld bekommt wenn das Kind noch minderjährig ist zur Hälfte der Betreueuende Elternteil und zur Hälfte das Kind.

Möglich wäre natürlich auch eine Vereinbarung, die festlegt, das der Unterhalt direkt an das Kind zu zahlen ist bzw. durch Gewährung von Kostenübernahme erbracht wird.

Wenn du nicht zu Hause wohnst,hat deine mutter ja keine Ausgaben für dich,sie müsste den Unterhalt deines Vaters ja auch für deinen Auslandsaufenthalt verenden.Also kann dein Vater den Unterhalt gleich für deinen Aufenthalt im Ausland einplanen,er sollte nur Nachweise darüber haben,das er auch tatsächlich Unterhaltsleistungen gezahlt hat.Das Kindergeld steht dir ebenfalls zu,wenn du nicht zu Haus wohnst.Aber das bekommst du von der Familienkasse nur gezahlt,wenn du in deinem 1.Jahr des Auslandsaufenthaltes mindesten 10 Stunden in der Woche,nachweislich einen Sprachkurs besuchst.( das trifft zu mindest bei Aupair - Auslandsaufenthalt zu 9

Hallo 115wolke,

mal eine Frage, bist Du schon volljährig? In dem Fall kann Dir Dein Vater sowieso den Unterhalt auf Dein Konto zahlen.

LG

ENM

Die Frage ist schon sehr speziell.Du solltest bedenken,dass deine Mutter weiterhin Wohnraum für dich bereit halten muss.Das Jugendamt zB sollte das genau wissen.

Das ist leider so. Deine Mutter muss eine Erklärung unterschreiben das die auf den Unterhalt verzichet in der Zeit. Frag mal deine Mutter ob ein Nachtwächter auch Rente bekommt wenn er am Tag stirbt. Also mit dieser Frage solltest du alles klären können.