Hallo, ich möchte trotz Unterhalt und auswandern nach Russland, wäre ich dort gesucht worden, müsse meine Familie die Schulden abbezahlen?

3 Antworten

Eine "Sippenhaft" gibt es im deutschen Recht nicht.

Deine Unterhaltsschulden würden allein deine Schulden bleiben, du könntest sie "bestenfalls" an Familienmitglieder vererben.....

Ansonsten könnte auch versucht werden, die Schulden an deinem neuen Aufenthaltsort von dir einzutreiben - je nach entsprechendem  "Rechtshilfeabkommen".

Auswanderung ist also keine Möglichkeit, seine Schulden loszuwerden.....

Normalerweise geht das nicht wenn man noch Schulden und /oder derartige Verpflichtungen hat. Ihre Eltern können meiner Meinung nach nicht für ihre Schulden und Verpflichtungen belangt werden. Wenn Sie russischer Staatsbürger sind bzw eine doppelte Staatsbürgerschaft haben können sie einfach so nach Russland, andernfalls wird es sehr schwer ein Visum zu bekommen daher Russland recht hohe Anforderungen stellt. Es kann aber durchaus passieren das Deutschland an Russland einen Auslieferungsantrag stellt und sie wieder nach Deutschland zurück geschickt werden wenn.

wäre ich dort gesucht worden, müsse meine Familie die Schulden abbezahlen?

kann nur raten was das heissen soll, aber spätestens, wenn du beim deutschen konsulat oder botschaft hilfe suchst (bspw. neuer pass oder so) wird man dich festnageln.............

schäm dich! du hast gepoppt, also komm jetzt auch für deine nachkommen auf!