Unterhalt erwachsene arbeitslose Kinder?

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Zuerst einmal: wenn das Kind noch einen Unterhaltsanspruch nachweisen könnte, wären beide Eltern unterhaltspflichtig (anteilig im Verhältnis ihrer Einkommen zueinander), also nicht mehr nur der Vater allein.


Das Kind selbst müsste sich um seinen Unterhalt kümmern. Da die Sorgepflicht seit dem 18. Geburtstag weggefallen ist, hat die Mutter keinen Anspruch mehr auf Zahlungen vom Vater, sondern dann nur noch das Kind selbst. 

Ein Unterhaltsanspruch besteht nur bis zum Abschluss der regulären Schulzeit und während der (ersten) Ausbildung.

  • Wenn ein volljähriges Kind Unterhalt von den Eltern erhält, so ist es verpflichtet, seine Ausbildung schnellst- und bestmöglich zu absolvieren und Rechenschaft über Fortgang/ Ergebnisse abzulegen, da sein Unterhaltsanspruch ansonsten "verwirken" könnte.

Der Sohn hätte also ggf. wieder einen Anspruch mit Beginn einer Ausbildung.

Die Höhe des möglichen väterlichen Unterhaltsanteils ist dann u. a.. auch vom mütterlichen Einkommen und dem eigenen Einkommen des Kindes + Kindergeld abhängig und auch davon, ob noch andere vorrangige Unterhaltsverpflichtungen bestehen... 

Falls es keinen Unterhaltstitel gibt, der über den 18. Geburtstag hinausgeht, brauchst du also überhaupt nichts zahlen, bis der Sohn selbst einen Anspruch nachgewiesen und eingefordert hat.

Gibt es einen "unbefristeten" Titel, kannst du diesen abändern lassen....

Und wer ist dann jetzt zuständig? Muss man dem Kind ein Taschengeld geben? Kindergeld fällt ab dem 1.8. weg. Wer muss für Lebensmittel usw aufkommen? Kann man das an den Vater einfach "abwälzen"? Oder kann/muss das Kind Leistungen vom Sozialamt beantragen?

Einen Titel gibt es nicht. Der Vater ist ziemlich verzweifelt, da Kind und Mutter ihm weiß machen wollen, "er müsse jetzt solange mindestens 250€ zahlen bis Kind alleine klar kommt und be Arbeit hat". Vater möchte Kind natürlich nicht hängen lassen, möchte das "Lotterleben" des Kindes so aber auch nicht weiterhin unterstützen. 

@Seg88

Einen rechtlichen Anspruch auf Taschengeld haben Kinder nicht  - weder minderjährige noch volljährige.

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Ein volljähriges Kind, das seine Schulzeit beendet hat, und sich nicht in einer Ausbildung befindet, muss für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen, ihn sich selbst verdienen. 

  • Eine Ausnahme davon besteht nur zwischen einer kurzen Übergangszeit zwischen Schulabschluss und Ausbildungs-/ Studienbeginn, wenn diese nicht länger als vier Monate dauert, wobei das Kind auch hier nachweisen muss, dass es entweder schon einen Ausbildungsvertrag/ Studienplatz in der Tasche hat oder sich intensiv darum bemüht

Oder kann/muss das Kind Leistungen vom Sozialamt beantragen?

Da es ja eigentlich "erwerbsfähig" ist, sollte es sich beim Jobcenter arbeits- bzw. ausbildungssuchend melden, um Unterstützung zu erhalten. 

da Kind und Mutter ihm weiß machen wollen, "er müsse jetzt solange mindestens 250€ zahlen bis Kind alleine klar kommt und be Arbeit hat

Versuch und Irrtum....;-)...

Vater möchte Kind natürlich nicht hängen lassen, möchte das "Lotterleben" des Kindes so aber auch nicht weiterhin unterstützen.

Manchmal ist es "notwendig", dem Kind mal "die Pistole auf die Brust zu setzen", damit es in die Puschen kommt...

Einen Titel gibt es nicht

.... und den Geldhahn zumindest so lange abdrehen, bis das Kind sich bewegt... 

(Theoretisch bräuchte er überhaupt erst wieder etwas zahlen, wenn das Kind einen berechtigten Anspruch nachgewiesen hat und einen darauf basierenden neuen Titel gegen ihn ausstellen lassen hat.....)

Nein er muss nur zahlen wenn das Kind in Ausbildung ist. Das Kind kann ab 18 auch arbeiten gehen. Sozialleistungen bekommt man unter 25 nicht. Wie gesagt Job suchen. Das Kind ist mit 18 erwachsen uns somit nur noch Unterhalt in Ausbildung oder Studium. Unterhalt sofort einstellen. Denn das Kind muss beweisen das es sich um Job oder Ausbildung bemüht. Und muss es auch Da legen. So klingt es gerade nicht. Unterhalt auch von beiden Eltern. LG

Ich neme an, daß Du der Vater bist.

Das läßt sich nur über das Familiengericht lösen.

Du mußt beantragen, daß die Unterhaltsverpflichtung gestrichen wird, da das Kind nicht mehr in Ausbildung ist und auch nicht ausbildungswillig, somit dem Arbeitsmarkt zu Verfügung steht.

Ob das eine Aussicht auf Erfolg hat, mußt Du mit (D)einem Anwalt besprechen. dazu bekommst Du hier keine vernünftige Aussage.

wenn es keinen Titel gibt, kannst du den Unterhalt einstellen. Gibt es einen Titel musst du ihn aus der Welt schaffen.Einen Unterhaltsanspruch hat sie keinen zur Zeit, aber wenn es einen Titel gibt, musst du trotzdem zahlen, da du dann aus dem Titel vollstreckbar bist, also weg damit

Unterhalt muss nur bezahlt werden, wenn das Kind auch um eine Ausbildung bemüht ist und das was du schildest klingt nicht so. Also nein Kinder können nicht einfach von 18-25 bei ihren Eltern leben und sich durchfüttern lassen.

Grundsätzlich sind Eltern verpflichtet, ihren Kindern bis zum Abschluss einer Berufsausbildung Unterhalt zu zahlen.

Bricht ein Kind ab, ist Volljährig, fällt dadurch in die Arbeitslosigkeit (welche hier ja nicht vorliegt, das Kind bemüht sich um Qualifikation - auch wenn dort die Meinung scheinbar anders ausschaut), so ist dem Kind über einen angemessenen Zeitraum weiter Unterhalt zu gewähren. Damit sich in der Zeit das Kind entweder um Arbeit oder Ausbildung kümmern kann - BBS zählt mit zu Ausbildung oder?

Was die Einkünfte der Mutter in dem Fall angeht, erschließt sich mir nicht ganz, hat doch das volljährige Kind den Anspruch, nicht die Mutter.

Zur Berechnung eines Mindestunterhaltes unter Berücksichtigung eigener wirtschaftlicher Verhältnisse ist der Gang zum Anwalt unabdingbar - oder eine solide Beziehung zum Kind/Mutter.